Zitat:Weil er nach Asylbewerberleistungsgesetz 135€ bekommt. Davon bei uns aber 29€ zwangsweise für ein Bahnticket abgezogen werden, um Schwarzfahren vorzubeugen bzw. Mobilität zu gewährleisten.
Zitat:Du kannst mM keine Vorteile aus dieser Bekanntschaft ziehen.
Bisher hast du deine Haus-Kosten allein tragen können.
Wenn du es dir nun nicht leisten kannst, die Energiekosten (welche überhaupt?) und Lebensmittelkosten für 2 Personen zu tragen, ist dein irakischer Freund ein falscher Partner für Vorteile. Sorry fürs Direkte.
äääähm wer redet bitte davon, VORTEILE aus der Beziehung ziehen zu wollen? Ich möchte nur, sofern möglich keine Nachteile daraus ziehen.
Welche Energiekosten? Willst du abstreiten, dass zwei Personen das doppelte an Lebensmitteln, sowie einen Mehrbedarf an Wasser und Strom verbrauchen, als ein Einpersonenhaushalt?
Und nochmal, ich will keine Vorteile daraus ziehen, ich würde mir lediglich einen "Ausgleich" WÜNSCHEN. Warum? Weil ich ihn dann aufnehme anstatt der Notunterkunft, die auch einen Batzen Geld dafür bekommt einen Container bereit zu stellen. Weil ich dann sämtliche Kosten habe, die vorher die Unterkunft getragen hat. Zuviel verlangt? Vermutlich...
Zitat:Warum ist Februar 2017 ist Zieldatum? Für welches Mehr-Geld?
"Dauert ihr Asylverfahren länger als 15 Monate, bekommen Asylbewerber Leistungen entsprechend der Sozialhilfe"
Zitat:Dein Irrtum, daß es dann eine Umverteilung ohne wichtige Gründe gäbe. Wichtig ist nicht dein Kostenproblem oder ein 8monatige Bekanntschaft. Wichtiger Grund wäre ein Job und eine Wohnung. Job ist aber illusorisch ohne nachgewiesene dt. Sprachkenntnisse.
Welcher Irrtum? Job, Ehepartner, Kind. Das sind die wichtigen Gründe. Eine Wohnung allein bringt gar nichts. Wohl eher dein Irrtum?
Ich habe nichts davon geschrieben, dass es einfach ist ohne zu heiraten. Dennoch ist es einen Versuch wert. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Aber ich will nicht wagen, ohne die Risiken abzuwägen. Schlußendlich entscheidet die aufnehmende Ausländerbehörde... abgeben tut jeder gerne!
Zitat:Dein Irrtum, daß ihm etwas an Geld vom JC zustehen würde. Vielmehr würde vermutet und geprüft, ob und wieviel euch beiden (2er-BG) als Ergänzung mit Alg2 gewährt würde. Dazu hättest du deine Einkommens-und Vermögensverhältnisse offenzulegen. Reichts nicht lt.
SGB II, kommt etwas dazu--- für die 2er BG. Und unendlicher Schriftverkehr mit dem JC.
Auch kein Irrtum... wie kommst du darauf? Hab ich mich so unklar ausgedrückt? Anscheinend. Ich rede doch die ganze Zeit von Bedarfsgemeinschaft, dass ich selbst nicht viel verdiene und die Frage, WIE sich das berechnet.
Zitat:Ist dein Freund, Partner, Verlobter raus aus dem Asylverfahren kannst du noch mal überlegen,
ob und wie du dann dein zuständiges Jobcenter veräppeln willst.
Wo liest du bitte, dass ich das Jobcenter "veräppeln" will? Ich sage zu Option a doch selbst, dass ich es nicht machen möchte, da es nicht rechtens ist und es zudem eh unwahrscheinlich wäre, dass dem entsprochen wird.
Ich finde es ehrlichgesagt erschreckend, dass einem sofort unterstellt wird, mann würde Vorteile aus der Beziehung ziehen wollen oder das Jobcenter verarschen wollen. Das liegt mir absolut fern! Und ich finde es schlimm, dass ich mich in einem Forum für Ausländerrecht dafür rechtfertigen muss, dass ich mich über die Möglichkeiten, die wir haben, erkundige.
Entschudigung, dass ich noch nie in meinem Leben mit Jobcenter oder Sozialamt zu tun hatte und mich da absolut nicht auskenne, welche Möglichkeiten es gibt. Ich dachte, hier wäre das richtige Forum, um danach zu fragen. Aber selbst hier wird man angegangen für seine Beziehung. Ziemlich traurig. Es fehlt eigentlich nur noch die Aussage, er würde mich doch gar nicht lieben, sondern nur Papiere wollen
Danke trotzdem an alle, die sich die Mühe gemacht haben mir zu helfen.