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Arbeits- bzw. Ausbildungserlaubnis für Afghanen mittlerweile kategorisch abgelehnt? (Gelesen: 7.772 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 01.12.2016 um 10:24:46
 
Fruddi schrieb am 29.11.2016 um 19:01:33:
Wer bestimmt denn, ob er wieder arbeiten darf?


Das entscheidet die Ausländerbehörde.

Eventuell wird die ZAV beteiligt, sobald es um eine bestimmte Stelle geht.
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Fruddi
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Antwort #16 - 15.12.2016 um 00:29:56
 
ok, danke. Wir warten noch...
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Fruddi
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Antwort #17 - 19.12.2016 um 13:10:51
 
Noch eine Frage... ist es so, dass erst die Duldung nicht verlängert wird und man dann abgeschoben wird oder kann man auch währenddessen einfach abgeholt werden? Bekommt man nicht vorher eine Nachricht über den Termin, an dem man abgeholt wird?
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reinhard
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Antwort #18 - 19.12.2016 um 13:19:02
 
Duldung ist die Bescheinigung, dass die Abschiebung täglich möglich ist. Benachrichtigen darf die Ausländerbehörde nicht (Gesetzesänderung vom Okt. 2015).

"Duldung verlängern" ist ein Ausdruck, der darüber hinwegtäuscht, dass eine Duldung im Grunde genommen nichts ist, was dann um nichts "verlängert" wird. Es ist mehr eine Meldeauflage.
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deerhunter
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Antwort #19 - 19.12.2016 um 13:21:34
 
Die Duldung ist eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ von ausreisepflichtigen Ausländern. Das heißt er ist sofort ausreisepflichtig, hat nur einem Aufschub vor der Abschiebung! Das ist kein Aufenthaltstitel! Die Abschiebung wird i.d.R. nicht angekündigt.
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Fruddi
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Antwort #20 - 19.12.2016 um 18:12:30
 
Das ist ja mal wieder beunruhigend. Danke für die Antworten!
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Mojo Jojo
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Antwort #21 - 19.12.2016 um 19:07:46
 
Bitte dringend überlegen, ob man dem 'abgeholt werden' nicht zuvor kommen möchte. Er ist zur Ausreise verpflichtet. Muss er dazu gezwungen werden, hat das langfristige Nachteile für ihn.
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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