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von Firma nach Ausland entsendet während des Einbürgerungsprozesses (Gelesen: 2.437 mal)
Themen Beschreibung: Wie funktioniert Einbürgerungsprozess aus Ausland
nam120
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23.11.2016 um 10:16:20
 
Guten Tag zusammnen,
ich darf mein Problem hier schildern und auf euere Hilfe in Anspruch nehmen.

Ich komme aus Vietnam und wohne in DL seit 12 Jahren, habe hier studiert und jetzt festeingestellt bin. Vor 4 Monaten habe ich die Einbürgerung in Stuttgart beantragt. Alle Dokumente wurde vorgelegt und sind noch in Prüfung. Es soll aber kein Problem  geben da alle Anforderungen sind meiner Meinung nach erfüllt.

Nun möchte ich durch ein Entsendungsprogramm von meiner Firma in meiner Heimat (Vietnam) für 2-3 Jahre arbeiten. Vorraussichtlich wird es im Mai anfangen.
Frage ist: Wenn ich während dieser Entsendungszeit eine Zusicherung für Einbürgerung von Ausländerbehörde bekomme, muss ich dann meine Nationalität abgeben und damit deutschen Pass beantragen.
Funktioniert das Prozess auch weiter wenn ich dann in Vietnam wohne oder wird es unterbrochen? Wird die Vorrausetzung zur Einbürgerung dadurch anders?
Hat jemand von euch Erfahrung damit?

Merkung: Im Rahmen des Entsendungsprogramm fliege ich alle 5Monaten nach Deutschland

Ich bedanke mich für die Unterstützung im Voraus

Nam
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Odysseus
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Antwort #1 - 23.11.2016 um 10:53:57
 
Die Antwort liefert § 12a StAG:

§ 12b
(1) Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland wird durch Aufenthalte bis zu sechs Monaten im Ausland nicht unterbrochen. Bei längeren Auslandsaufenthalten besteht er fort, wenn der Ausländer innerhalb der von der Ausländerbehörde bestimmten Frist wieder eingereist ist.

Du musst Dir also vor dem Auslandsaufenthalt diesen von der ABH genehmigen lassen. Da Du von Deinem deutschen Arbeitgeber nach Vietnam entsendet wirst, dürfte es da eigentlich keine Probleme geben (bin allerdings nicht vom Fach, was das Aufenthaltsrecht angeht, genaue Auskünfte erteilt die ABH). Wenn der Auslandsaufenthalt genehmigt wird, und Du nach der gesetzten Frist wieder einreist, dann gilt Dein Aufenthalt als nicht unterbrochen. Du kannst also nach der Wiedereinreise und der dann folgenden Entlassung aus der vietn. StA eingebürgert werden

Ob allerdings - und wenn, wie - die Einbürgerung auch bei einer zwischenzeitlichen Wiedereinreise möglich ist, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Ebenso ist natürlich eine zwischenzeitliche Entlassung aus der vietn. StA evtl. problematisch.
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nam120
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Antwort #2 - 23.11.2016 um 12:53:05
 
Hi Odysseus,
Danke für die Antwort. Bei deiner Antwort gehts um die Fortbestehung der Aufenthalt.

Was ich aber fragen möchte ist, ob der gesamte Einbügerungsprozess erledigt werden kann während der Entsendungszeit?

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Odysseus
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Antwort #3 - 23.11.2016 um 14:47:24
 
Genaugenommen ist für die Einbürgerung im Ausland lebender Personen das BVA in Köln zuständig, dorthin müsste die Akte abgegeben werden, wenn Du nach Vietnam ziehst. Wie es dort allerdings mit der tatsächlichen Einbürgerung im Ausland lebender Personen aussieht, kann ich von hier aus nicht beurteilen.
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Antwort #4 - 23.11.2016 um 15:01:51
 
Sofern ein Wohnsitz in Deutschland bleibt und es keinen Domizilwillen für den dauerhaften Aufenthalt im Ausland gibt, so fällt die Person nicht in die Zuständigkeit des BVA
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Antwort #5 - 23.11.2016 um 15:18:59
 
Wenn du die Zusicherung bekommst musst du diese erstmal bei der Botschaft in Bärlin abgeben. Die leiten das ans Innenministerium in Hanoi weiter und es dauert 6 bis 24 Monate bis es die Ausbürgerungsurkunde gibt.

Du solltest nur beachten, das du zur Not jederzeit in der Lage bist, deine Ausbürgerungsurkunde bei der VN Botschaft in Berlin abzuholen.
Einige Wochen nach erstellen der Urkunde veröffentlicht das VN Innenministerium die Namen der Ausgebürgerten auf seiner Webseite, ab diesem Moment wärst du Staatenlos und dein Pass ist ungültig. Wäre schlecht, wenn du in dem Moment in VN wärst.
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Antwort #6 - 23.11.2016 um 15:59:13
 
@garfield2008
Danke für die Info. Mit deiner Info habe ich gerade die deutsche Botschaft in Vietnam (in Hochiminh ) gefragt. Die haben geantwortet dass alle Formalität für Einbürgerung können bei ihnen bearbeitet werden.

D.h. wenn alles passiert wie du beschrieb bis dem Zeitpunkt ich staatlos in Vietnam bin, kann ich das restliche prozess weiter bei der Botschaft in Vietnam erledigen spricht den deutschen Pass zubeantragen

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Antwort #7 - 25.11.2016 um 12:23:03
 
nam120 schrieb am 23.11.2016 um 15:59:13:
D.h. wenn alles passiert wie du beschrieb bis dem Zeitpunkt ich staatlos in Vietnam bin, kann ich das restliche prozess weiter bei der Botschaft in Vietnam erledigen spricht den deutschen Pass zubeantragen

Verstehe nicht genau, was Du schreibst, aber lass Dir Deinen Plan von den richtigen Stellen schriftlich bestätigen. Solltest Du außerhalb von Deutschland staatenlos werden, hast Du meiner Meinung nach ein (echtes) Problem.  Du müsstest prüfen, ob denn überhaupt die deutsche Botschaft die Einbürgerungsurkunde Dir aushändigen kann (ansonsten wirst Du nicht deutscher Staatsbürger). Danach dauert die Beantragung des deutschen Passes, und Du musst dann später es schaffen aus Vietnam auszureisen (da Du ohne Visum eingereist bist, könnte es natürlich Probleme geben).
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Aras
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Antwort #8 - 25.11.2016 um 12:26:42
 
Und ggf. eine vietnamesische Arbeitserlaubnis nicht vergessen.
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tiggger
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Antwort #9 - 25.11.2016 um 12:36:29
 
Leider hat sich niemand von den Leuten die dieses Problem schon hatten zurückgemeldet. Siehe z.B. hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1386662509
es wäre gut zu wissen, wie das gelöst wurde.
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