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Anordnung Gentest (Gelesen: 3.019 mal)
Themen Beschreibung: Familienzusammenführung und Kostenübernahme
Mogu
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i4a rocks!


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21.11.2016 um 19:42:49
 
Guten Abend,

eine Frage habe ich im Zusammenhang mit einem minderjährigen syrischen Flüchtling, hier anerkannt als Flüchtling und subsdidärer Schutz. mit dreijährigem Aufenthaltstitel. Die Eltern und die Schwestern warten in der Türkei auf Zusammenführung. Die Ausländerbehörde verlangt einen Gentest von Eltern und Kind zwecks Überprüfung der Echtheit der Angaben und Dokumente in Bezug auf die Verwandtschaftsverhältnisse. Dieser Test kostet 800 Euro und soll privat finanziert werden. Kann mir einer sagen, ob das wirklich sein kann, dass die Familie den Gentest bezahlen muss, obwohl Originaldokumente vorliegen?

Danke und schöne Grüße

Mogu
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Aras
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Antwort #1 - 21.11.2016 um 20:00:22
 
Ungewöhnlich. Was ist die genaue Begründung für diese Forderung?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mogu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.11.2016 um 20:06:39
 
Eigentlich liegen die Visa schon zur Genehmigung vor, wenn der DNA Test positiv ausfällt, kann die Familie sofort ausreisen. Es gibt keine weitere Begründung.
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Aras
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Antwort #3 - 21.11.2016 um 20:12:17
 
Ohne Begründung kann man ja nicht sagen, ob der staatliche Eingriff zumutbar ist.

Ich empfehle dir, eine schriftliche Begründung einzuholen und dann zu entscheiden ob die Gründe haltbar sind oder nicht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 21.11.2016 um 20:19:48
 
Nun ja, ohne DNA Test wird das Visum nicht erteilt und da der junge Mann bald 18 wird und damit dann den Anspruch auf Familienzusammenführung verliert , ist natürlich schon alles in die Wege geleitet worden. Mich interessiert die Frage, wer das bezahlen muss. Eigentlich liegen ausreichend Originaldokumente vor und meiner Auffassung nach müsste dann der die Rechnung bezahlen, der auch die Musik bestellt. So in dieser Art. 800 Euro sind viel Geld.
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Antwort #5 - 21.11.2016 um 20:27:46
 
Mogu schrieb am 21.11.2016 um 20:19:48:
Eigentlich liegen ausreichend Originaldokumente vor und meiner Auffassung nach müsste dann der die Rechnung bezahlen, der auch die Musik bestellt. So in dieser Art. 800 Euro sind viel Geld. 


Bei einer UP, die das Amt verlangt, bezahlt auch der Kunde! Warum soll die Allgemeinheit das zahlen? Allerdings ist ein Gentest eher unnormal! Das fehlt möglicherweise etwas an dieser Geschichte
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Mogu
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Antwort #6 - 21.11.2016 um 20:31:52
 
An der Geschichte fehlt nichts, alle Dokumente liegen im Original vor. Gibt es einen Gesetzestext, bei dem ich mal nachlesen kann?

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Antwort #7 - 21.11.2016 um 20:36:49
 
Bei der Geschichte fehlt die Begründung der Behörde!
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Mogu
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Antwort #8 - 21.11.2016 um 20:39:14
 
Gibt es einen Gesetzestext, bei dem ich die Grundlagen nachlesen kann?

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Aras
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Antwort #9 - 21.11.2016 um 20:43:42
 
§ 82 Abs. 1 AufenthG.
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Antwort #10 - 21.11.2016 um 20:44:11
 
Danke

und noch einen schönen Abend
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