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8 Jahre in DE sieht erledigt aus? (Gelesen: 2.362 mal)
Themen Beschreibung: EB verlangt wieder meine Einkommensnachweis
Venus1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag 8 Jahre in DE sieht erledigt aus?
21.11.2016 um 12:58:13
 
Guten Tag,

Ich bin neue im Forum,und sehr fröh,dass diese hilferreich Website gefunden habe.

Ich habe eine sehr wichtige Frage,an die ich viele Gendanken mache.
Ich habe vor 4 Monate mein Antrag gestellt,und heute bekomme ich eine Brief von meinem Sachmiterarbeiter, wo er wieder meine Aktuelle Einkommensnachweis verlangt.

Jetzt kommt die Frage

Ob ich die 8 Jahre erfüllt habe. Ob es damit erledigt ist,oder ob es noch kommt.
Ich bin noch unsicher,weil ich seit 2007 hier bin,aber erst mal nur als Teilmehmerin ein deutsches Sprachskurs, und dann immer nach meinem Heimat musste ich zuruckreisen,um neues Visum zu beantragen und bekommen und dann wieder nach Deutschland.

Wie sieht es aus?

Ich bendanke mich im Voraus!
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reinhard
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Antwort #1 - 21.11.2016 um 13:47:24
 
Welche Aufenthaltserlaubnis hast Du jetzt?

Wann hast Du das Visum für diesen Aufenthaltszweck erhalten, wann bist Du für diesen Aufenthalt eingereist?
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Venus1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.11.2016 um 16:37:27
 
reinhard schrieb am 21.11.2016 um 13:47:24:
Welche Aufenthaltserlaubnis hast Du jetzt?

Niederlassungserlaubinis

Wann hast Du das Visum für diesen Aufenthaltszweck erhalten, wann bist Du für diesen Aufenthalt eingereist?


Abril 2008
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KaGe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.11.2016 um 10:23:52
 
Venus1 schrieb am 21.11.2016 um 12:58:13:
Ich habe vor 4 Monate mein Antrag gestellt

Du meinst den Antrag auf Einbürgerung, weil du deutscher Staatsbürger werden willst?

Seit wann hast du denn die NE /Niederlassungserlaubnis?


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Venus1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.11.2016 um 11:22:08
 
KaGe schrieb am 22.11.2016 um 10:23:52:
Du meinst den Antrag auf Einbürgerung, weil du deutscher Staatsbürger werden willst?

Ja

Seit wann hast du denn die NE /Niederlassungserlaubnis?

Wieso es ist wichtig? Eigentilich braucht man keine Nirderlassungselaubnis für Einbürgerung. Aber in Antwort, seit 2012.


Ich möchte nur wissen, wenn der SB wieder meine Einkommensnachweis verlangt, ob warscheinlich alles mit den anderen Behörde schon erledigt ist.

Ich erwarte hier klar keine genaue Antwort, aber möchte wissen, wie es für euch aussieht.



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KaGe
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Antwort #5 - 22.11.2016 um 11:47:04
 
Ein bißchen sortieren:
Ich wollte nur herauslesen, was du überhaupt beantragt hast.
Also die Einbürgerung. OK
Ich habe gelesen, daß du 2007 bzw. 2008 eingereist bist, um die deutsche Sprache zu erlernen. OK.
Aber auch immer wieder ausgereist bist wegen eines neuen Visums.OK

Ja, seit 2008 sind 8 Jahre vergangen, aber seit 2012 hast du eine NE.
Venus1 schrieb am 22.11.2016 um 11:22:08:
Ich möchte nur wissen, wenn der SB wieder meine Einkommensnachweis verlangt, ob warscheinlich alles mit den anderen Behörde schon erledigt ist.
Ich erwarte hier klar keine genaue Antwort, aber möchte wissen, wie es für euch aussieht.


Kannst du denn deine aktuellen Einkommensnachweise nicht vorlegen?
Wie es für mich ausssieht? Es sieht unklar aus.
Was ist denn alles mit den anderen Behörden erledigt für die Einbürgerung? Erfüllst du alle anderen Voraussetzungen?
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reinhard
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Antwort #6 - 22.11.2016 um 11:48:25
 
Ja, wenn Du seit April 2008 hier bist, ist die Frage der Dauer des Aufenthalts vermutlich erledigt. Nach Bestehen der beiden Prüfungen des Integrationskurses reichen ja auch sieben Jahre.

Ich gehe davon aus: Die "Probleme", nach denen nicht gefragt wird, existieren für den Sachbearbeiter nicht (mehr).
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Venus1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 22.11.2016 um 12:01:43
 
reinhard schrieb am 22.11.2016 um 11:48:25:
Ja, wenn Du seit April 2008 hier bist, ist die Frage der Dauer des Aufenthalts vermutlich erledigt. Nach Bestehen der beiden Prüfungen des Integrationskurses reichen ja auch sieben Jahre.

Ich gehe davon aus: Die "Probleme", nach denen nicht gefragt wird, existieren für den Sachbearbeiter nicht (mehr).


Herzlichen Dank!
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Venus1
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Antwort #8 - 22.11.2016 um 12:05:51
 
KaGe schrieb am 22.11.2016 um 11:47:04:
Ein bißchen sortieren:
Ich wollte nur herauslesen, was du überhaupt beantragt hast.
Also die Einbürgerung. OK
Ich habe gelesen, daß du 2007 bzw. 2008 eingereist bist, um die deutsche Sprache zu erlernen. OK.
Aber auch immer wieder ausgereist bist wegen eines neuen Visums.OK



Ja, seit 2008 sind 8 Jahre vergangen, aber seit 2012 hast du eine NE.

Kannst du denn deine aktuellen Einkommensnachweise nicht vorlegen?
Wie es für mich ausssieht? Es sieht unklar aus.
Was ist denn alles mit den anderen Behörden erledigt für die Einbürgerung? Erfüllst du alle anderen Voraussetzungen?


Ich erfühlle alle Voraussetzung! Bin nur unsicher wegen meinem Gesamten Aufenhalt hier. Die Frage war nur,ob damit bestimmt erledigt ist, wenn der SB nur meine Einkommensnachweis wieder vorlangt
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