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Sicherung des Lebensunterhaltes (Gelesen: 3.705 mal)
Kopernikus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Griechisch
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17.11.2016 um 15:16:47
 
Hallo liebe Leute!

Ich habe mich registriert um eine relativ einfache Frage zu stellen.

Meinen Einbürgerungsantrag habe ich Ende Juli 2016 im München abgegeben. Da war die Sachbearbeiterin sogar begeistert das ich alle angeforderte Dokumente der Reihe nach im Original und Kopie bereitgestellt habe. Seit Antragstellung habe ich nichts gehört, ich weiss es ist noch zu früh.

Es geht um eine Anspruchseinbürgerung. Ich bin in München geboren und habe eine Kaufmännische Ausbildung (IHK) abgeschlossen und seitdem Angestellt.

Es hieß aber das ein Jobwechsel auch wenn mit doppelten Bruttogehalt eher negativ auffällt bezüglich Probezeit. Da warten die normalerweise bis die Probezeit bestanden ist. Derweil wird die Akte auf Eis gelegt.

Im September habe ich trotzdem einen neuen Job aufgenommen und meinen Arbeitgeber gebeten im Vertrag explicit zu schreiben das es KEINE Probezeit besteht. Hat er gemacht war kein Act für die Firma. Ich habe den Arbeitsvertrag an die Sachbearbeiterin am 15.09.16 geschickt. --- Keine Antwort bis heute!

Was hat den Bitteschön eine Probezeit zu tun mit Sicherung des Lebensunterhaltes?

Ich bin nicht reich habe aber soviel angespartes und Wertpapiere auf meinen Namen die in der Summe ungefähr meine Nettoeinküfte für 2 Jahren sind!


So wie ich das Verstehe könnte ich theoretisch gekündigt werden und sogar Arbeitslosengeld I beziehen und trotzdem eingebürgert werden. ALG I wird ja durch das dritte SGB geregelt und nicht von das zweite und das zwölfte SGB wie im StAG §10 (3) steht.

Einen Anspruch auf Hart IV werde ich nicht haben da ich wie erwähnt nicht hilfsbedürftig bin.

Ok ich habe nicht Konto- und Depotstände bei der Behörde abgegeben sondern nur die 3 letzten Gehaltsabrechnungen wie angefordert.

Warum sind die Sachbearbeiter so fixiert auf die Gehaltsabrechnungen und Probezeiten?

Ich mache mir sorgen weil ich vorhabe (wg. dem neuen Job) nach Hamburg umzuziehen. Ich möchte das meine Einbürgerung hier in München vollbracht wird. Ich habe ja Horrorgeschichten von Leuten die umgezogen sind. Da müssten die bis 3 Jahren warten!

Ich bin sehr dankbar für eure Antworten.

Einen erfolgreichen Tag wünsche ich euch!
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 17.11.2016 um 16:17:46
 
Wegen Probezeiten usw. wird deshalb wertgelegt weil die LU-Sicherung nachhaltig sein muss, dass heißt es darf nicht zu erwarten sein dass die Person in Zukunft arbeitslos wird und seinen LU nicht mehr sichert.

ALG1 und erspartes sind irgendwann zu Ende und wenn du nicht so reich bist dass du dauerhaft ohne Arbeit deinen LU sicherst ( Privatier) dann ist die LU Sicherung eben ggf. nicht nachhaltig.

Ansonsten bezüglich Münschen Stadt: Da sind lange Bearbeitungszeiten wohl normal, wie man hier so liest.

Eventuell wirst du in Hamburg sogar besser bediehnt.
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Kopernikus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.11.2016 um 16:51:06
 
Danke für die Antwort okatomy!

Also ich sehe das Wort Nachhaltig nirgendwo im StAG.

Aber gehen wir mal davon aus das es wirklich so ist. Man muss ja nicht Privatier sein um ohne Probleme einbürgert zu werden in einer Probezeit... Das ist ja lächerlich.

Wer ist hat den eine nachhaltigere LU-Sicherung?

Ein Kaufmann der zwar jetzt in der Probezeit ist aber mit einem über Jahre (also nachhaltig) mehr als überdurchschnittlichen Gehalt + Angespartes


Oder ein Handwerker der nicht in der Probezeit ist und nicht über eine Ausbildung verfügt der nur 8,50 die Stunde bekommt?


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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.11.2016 um 17:04:49
 
Der Handwerker hat seine Nachhaltigkeit mit seinem mehrjährigem festen Arbeitsverhältnis schon bewiesen, der Kaufmann in Probezeit muss das erst noch tun.

Erspartes ist in der Regel irrelevant (zumindest im Bereich einiger 10.000 Euro , denn du könntest es schon morgen komplett ausgeben)

Im Gesetz findest du dazu in der Tat nichts (konkretes). Hinweise wie eine Sicherung des Lebensunterhaltes bewertet wird findest du in den Verwaltungsvorschriften.
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Aras
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Antwort #4 - 17.11.2016 um 17:19:52
 
Würde das jetzt nicht so beurteilen. Das StAG verlangt gesicherten Lebensunterhalt. Wenn die Erwerbshistorie belastbar ist, dann kann auch nicht wirklich auf die Probezeit bestanden werden. Zumal Probezeit nix bedeutet. Nur dass es bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten nach einer Beschäftigung von 6 Monaten einen zusätzlichen Kündigungsschutz gibt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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nixwissen
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Antwort #5 - 17.11.2016 um 20:32:20
 
Moin,

Die Ersparnisse spielen keine Rolle, wurde ja gesagt.
Frag mal den einen oder anderen ehemaligen Lottomillionär, wie nachhaltig das war.
Stichwort ist unbefristete Anstellung für den Lebensunterhalt und das dürfte gegeben sein, wenn man keine Probezeit hat. Hast Du darauf hingewiesen? Eine neue Stelle so ganz ohne Probezeit ist nämlich eine ziemliche Ausnahme.
ALGI ist eben auch nicht unbefristet, reicht also auch nicht.

Ja, das ist nicht immer und überall wirklich für jeden Einzelfall sinnvoll geregelt aber über die Regeln zu diskutieren bringt nichts, auch und vor allem hier nicht.

Gruß,
Norbert
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grisu1000
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Antwort #6 - 17.11.2016 um 22:10:16
 
Kopernikus schrieb am 17.11.2016 um 15:16:47:
Hat er gemacht war kein Act für die Firma. Ich habe den Arbeitsvertrag an die Sachbearbeiterin am 15.09.16 geschickt. --- Keine Antwort bis heute!


Bring eine Bescheinigung des Arbeitgebers bei, das ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht und du nicht in der Probezeit bist.
Ansonsten dauert die Einbürgerung in München-Stadt eben lange, weil das KVR überlastet ist.
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Kopernikus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 18.11.2016 um 09:54:34
 
grisu1000 schrieb am 17.11.2016 um 22:10:16:
Bring eine Bescheinigung des Arbeitgebers bei, das ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht und du nicht in der Probezeit bist.
Ansonsten dauert die Einbürgerung in München-Stadt eben lange, weil das KVR überlastet ist.



Wahrscheinlich ist dies die einzige Möglichkeit meinen Sachstand zu aktualisieren und zu erfragen. Ich habe ja über die 115 nachgefragt ob meine email bearbeitet worden ist und wollte sicherstellen das die begriffen haben das ich eben keine Probezeit habe.

Es wurde mir versprochen ich werde von meinem Sachbearbeiter zurückgerufen innerhalb von 24 Stunden.

Das einzige was ich bekam war eine  nicht so aussagekräftige email. Nicht von meinem Sachbearbeiter... nach einer Woche....



Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,

Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage beim Service-Center.

Alle Anträge werden so schnell wie möglich abgearbeitet. Wir möchten Sie allerdings darauf hinweisen, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Einbürgerungsantrags zehn Monate beträgt, in Einzelfällen auch länger. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit Hochdruck an der Abarbeitung der Rückstände. Um diese dabei zu unterstützen, bitten wir Sie von Rückfragen zu Ihrem Antrag möglichst abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen,

XXX



2 Fragen hatte ich, beide blieben ohne Antwort  hä?
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KaGe
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Antwort #8 - 18.11.2016 um 13:15:31
 
Kopernikus schrieb am 18.11.2016 um 09:54:34:
2 Fragen hatte ich, beide blieben ohne Antwort  

Sie bestätigen doch nur, dass sie so schnell wie möglich arbeiten und nicht unterscheiden nach Art der Einbürgerungen. Und schon gar keine Fragen per e-mail benatworten. Du bist jetzt erst seit Ende Juli deren Kunde---- grad mal gut 3,5 Monate.
Warum hast du es JETZT so eilig ?
Im September hast du in HH einen Job ohne Probezeit bekommen und willst  nach der Einbürgerung von München nach HH ziehen?
Wie und wo stelle ich mir deine Tätigkeit jetzt vor?
Kopernikus schrieb am 17.11.2016 um 15:16:47:
ich weiss es ist noch zu früh. 

Ja, genau.

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Kopernikus
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Antwort #9 - 18.11.2016 um 13:46:40
 
Lieber KaGe danke für deine nicht allzu freundliche Antwort.

Ich bin ein Groß- u. Außenhandel Kfm. und arbeite für eine große Gesellschaft mit dem ungefähren Namen ''E-D-K'' Zwinkernd

Die Zentrale dieser Gesellschaft ist in Hamburg.

Ich habe mein erstes Beratungsgespräch Anfang November 15 bei der EBH München und gleich den Termin für die Antragstellung am Juli 16. Heißt ich hänge seit genau 1 Jahr drin und nicht nur 3,5 Monate Zwinkernd

Ich will meine Einbürgerung erhalten während ich noch im München bin, weil ich vermeiden will das die Akte nach Hamburg geht und das wieder der Prozess von Anfang beginnt...

Außerdem möchte ich sicherstellen das meine Akte nicht 6 Monate lang auf Eis gelegt wird nur weil die meine Meldung nicht oder nicht richtig bearbeitet haben.

Und weil du wieder Fragen wirst wieso ich das soooo schnell brauche...

Ich bin eben ein Außenhandelskaufmann und werde ab mitte 17 über Monate lang in Südamerika weilen u.a. für Produktbeschaffung und QM Sicherstellung.

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KaGe
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Antwort #10 - 18.11.2016 um 15:20:13
 
Kopernikus schrieb am 18.11.2016 um 13:46:40:
deine nicht allzu freundliche Antwort.

Ich denke, es geht hier weniger um freundliche bzw. unfreundliche Antworten, sondern eher um klare Antworten zu möglichst klaren Fragen.
Jetzt ist mir einigermaßen klar, warum du es eilig hast. Das war vorher nicht zu erahnen. Das weiß höchstwahrscheinlich auch die EBH nicht. Du kannst es der EBH schriftlich gern nochmal schreiben und klarstellen, warum du die Einbürgerung möglichst schnell brauchst. Vielleicht ziehen sie deine Akte dann hoch?

Deinen Antrag  hast du aber wirklich erst Ende Juli 16 gestellt. Ab dann läuft die Zeit (auch in der Statistik der EBH).
Ich fürchte, du kannst nicht sicherstellen, daß deine Akte nicht lange irgendwo liegt.

Daß AH-Kaufleute immer auch im Ausland arbeiten, ist nicht so.
Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück im Job.

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nancyfahi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #11 - 18.11.2016 um 15:45:24
 
Nur für deine Infos. Antrag vor 9 Monaten abgegeben und es tut sich nichts. Kannst es dir also vorstellen wie es in München  so ist... 😊
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nixwissen
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Antwort #12 - 18.11.2016 um 17:34:48
 
Moin,

Du arbeitest also schon in HH? Du wohnst in HH? Dann ist auch die ABH in HH zuständig. Ich kann gerade nicht rauskriegen, wie lange das in HH aktuell dauert aber es gab hier vor etwa 7 Jahren schon einen ziemlichen Aufstand, weil damals die Bearbeitungszeit schon 18 Monate sein sollte (nach Antragsabgabe, die damals ohne Termin ging). Genau bei dem Stress hatte meine Frau abgegeben und es dauerte dann "nur" 12 Monate. Gut möglich, daß das inzwischen noch deutlich besser geworden ist.

Jetzt sehe ich gerade, daß Du Grieche bist. Ausbürgern musst Du Dich da also nicht.
Warum ist das dann so ein Problem mit Südamerika?
Handelt es sich um Länder, in denen Du als Grieche ein Visum bräuchtest und als Deutscher nicht? Ähh nee, Du arbeitest da, also brauchst Du wohl so oder so ein Geschäfts- oder Arbeitsvisum. Da dürfte es vollkommen egal sein, ob Du Grieche oder Deutscher bist.

Also wenn ich das alles richtig sehe, würde ich mal ganz locker durch die Hose atmen, mich in HH an- und in München abmelden und der EBH in München dies mitteilen.
München schickt Deine Akte nach HH und dann schickst Du einen Brief(!) an die EBH in HH, in dem Du 1. erklärst, daß Du keine Probezeit hast (wie gesagt, das ist ziemlich ungewöhnlich) und 2. die Geschichte mit Südamerika. Sollte eine ausreichend schnelle Bearbeitung nicht möglich sein, fragst Du, ob es ein Problem ist, wenn Du die Urkunde nach Deiner Rückkehr abholst.
Bis dahin bist Du eben "nur" Grieche - so what?

Gruß,
Norbert
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Antwort #13 - 19.11.2016 um 09:04:48
 
wir haben die gleiche Situation in München. Meine Frau hat vor paar Wochen den ANtrag gestellt und am Anfang hat die Sachbearbeiterin bestätigt, dass nichts fählt, bis sie wieder die Bestätigung meines Arbeitgebers nochmal prüfte und merkte, dass ich noch in Probezeit bin und mein Vertrag befristet ist für ein Jahr. Dann hat sie eine Bestätigung vom Arbeitgeber verlangt, dass die Probezeit vorbei ist.

Ich habe in vielen Ländern gelebt sogar in Länder in denen die Einbürgerung schwierig ist. aber so gegen Familien Rechten wie hier in Deutschland habe noch nicht erlebt. Es wird ganzeinfach die Einbürgerung einer von einem  Deutscher geheiratete Frau vom Einkommen abhägig gemacht. Was schlimmer ist die Leute glauben langsam dass das normal ist.
Es handelt sich um eine Frau mit einem Deutschen verheiratet und haben gemeinsame Kinder leben seit lange in D beide haben Jahrelang gearbeitet aber jetzt weil sie zurzeit  sich berüflich weiter entwicken möchten und ihren Arbeitgeber gewechselt haben werde die bestraft obwohl die ArbeitsWechslung mehr Steuereinnahmen für das Finanzamt gebracht hat.
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Mick
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Antwort #14 - 19.11.2016 um 10:23:36
 
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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