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Ausländerbehörde weigert sich Wohnsitzauflage zu streichen, was jetzt? (Gelesen: 4.783 mal)
Clara
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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10.11.2016 um 20:38:07
 
Hallo liebe Leute,

Ich würde gerne meine Lage schildern, falls mir jemand einen Rat geben kann (entschuldigung für die Ortographie, Deutsch ist nicht meine Muttersprache).

Mein Freund stammt aus Syrien und wurde 2015 nach seinem Asylantrag in ein kleines Dorf in NRW zugewiesen. Ich habe im Juli in Berlin einen Job gefunden, und mein Freund hat einen Umverteilungsantrag gestellt, um auch nach Berlin umziehen zu dürfen. Wir haben den Antrag damit begründet, dass er in einem 1-Jährigen Trainingsprogramm hier in Berlin akzeptiert worden ist. Dieses ist zwar nicht bezahlt, aber doch sehr nützlich was seinen Einstieg in den Arbeitsmarkt anbelangt.
Ende September ist mein Freund als Flüchtling gemäß der Genfer Konvention anerkannt worden. Als wir uns bei der Ausländerbehörde zum tausendsten Mal erkundigt haben was mit dem Umverteilungsantrag inzwischen passiert ist, haben wir erfahren dass der dieser wegen dem neuen Status nicht mehr gültig ist: mein Freund müsse jetzt statdessen einen Antrag stellen damit die Wohnsitzauflage gestrichen wird.
Er ist zu der ABH in seinem Kreis gegangen, diese hat aber den Antrag gleich zurückgewiesen, schriftlich, mit der Begründung, ohne einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag ginge es nicht.

Wir sind ziemlich verzweifelt weil wir keine Ahnung haben, was wir nun tun können. Was die Integration anbelang ist es offensichtlich dass mein Freund nur in Berlin Chancen hat überhaupt eine Arbeit zu finden (er ist Journalist). Hier hätte er auch Zugang zur ärztlichen Behandlung, die er braucht -geschweige davon, dass er bei mir wohnen kann, anstatt in einer Gemeinschaftsunterkunft in einem kleinen Dorf in der Mitte vom Nichts.

Nun wissen wir nicht, ob ein Anwalt hilfreich sein könnte. Gibt es überhaupt irgendeine Möglichkeit, die ABH zu zwingen die Wohnsitzauflage zu streichen, wenn man kein Einkommen hat? Auch im Fall dass wir es als einen Härtefall darstellen könnten, wäre der Prozess bestimmt sehr langwierig, und ohne jegliche Garantie dass er gut ausläuft.

Wir wissen auch nicht, was meinem Freund genau droht wenn er trotzdem, ohne Erlaubnis, zu mir umzieht. Wir wären bereit, auf seine Sozialleistungen zu verzichten, da wir eigentlich mit dem was ich verdiene leben können, bis er einen Job findet. In der ABH sagten sie im aber, sie wüssten nicht, ob so etwas möglich ist (und natürlich waren sie auch nicht bereit, sich umzufragen).

Jedenfalls, wir wissen wirklich nicht weiter, und können einfach nicht verstehen dass aus blosser Bürokratie jemand der eigentlich die Möglichkeit hat, sein Leben neu zu beginnen, gezwungen sein soll irgendwo zu wohnen wo er nichts anfangen kann. Wir möchten auch gar keine Last für den Staat sein, nur eine Chance haben, zusammen zu wohnen und von unserer Arbeit zu leben.

Jeder Ratschlag ist wirklich herzlich willkommen. Ich denke, es muss mehr Leute in der gleichen Lage geben, und deswegen würde ich gerne von euren Erfahrungen hören. Jedes wort ist hilfreich. Vielen vielen Dank und liebe Grüße,

Clara
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Antwort #1 - 10.11.2016 um 21:17:58
 
Clara schrieb am 10.11.2016 um 20:38:07:
Wir wissen auch nicht, was meinem Freund genau droht wenn er trotzdem, ohne Erlaubnis, zu mir umzieht. Wir wären bereit, auf seine Sozialleistungen zu verzichten, da wir eigentlich mit dem was ich verdiene leben können, bis er einen Job findet. In der ABH sagten sie im aber, sie wüssten nicht, ob so etwas möglich ist (und natürlich waren sie auch nicht bereit, sich umzufragen).


Es ist eine Bußgeld-bewährte Ordnungswidrigkeit, wenn man die Wohnsitzauflage missachtet. Aber faktisch ist man nur durch die Verweigerung von Jobcenter- bzw. Sozialamtsleistungen effektiv betroffen.

Clara schrieb am 10.11.2016 um 20:38:07:
Hier hätte er auch Zugang zur ärztlichen Behandlung, die er braucht -geschweige davon, dass er bei mir wohnen kann, anstatt in einer Gemeinschaftsunterkunft in einem kleinen Dorf in der Mitte vom Nichts.


Und du bist bereit für ihn auch die GKV-Kosten in Höhe von ca. 180 € zu zahlen?  Denn ohne Jobcenter-Leistungen müsste er auch seine Krankenversicherung selber zahlen.

Clara schrieb am 10.11.2016 um 20:38:07:
Wir wissen auch nicht, was meinem Freund genau droht wenn er trotzdem, ohne Erlaubnis, zu mir umzieht. Wir wären bereit, auf seine Sozialleistungen zu verzichten, da wir eigentlich mit dem was ich verdiene leben können, bis er einen Job findet. I

Hast du eine Verpflichtungserklärung vorgeschlagen? Diese würde dich für 5 Jahre verpflichten alle Kosten für ihn anfallenden Sozialleistungen(ALG II, Sozialhilfe) zu tragen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 11.11.2016 um 06:49:06
 
Ich finde den schon den Titel es fehl am Platz - wieso ist es eine (vorsätzliche) Weigerung der Ausländerbehörde, wenn es gesetzlich keine Grundlage für die Streichung gibt?

Im § 12 a AufenthG sind die Gründe dargelegt, wann eine Streichung vorzunehmen ist. Im Absatz 5 steht, dass eine Streichung möglich ist, wenn der Ehegatte oder das minderjährige Kind oder er selbst natürlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mind. 710 €) oder Ausbildung aufnimmt. Und natürlich auch wenn der Ehegatte oder das minderjährige Kind an einem anderen Wohnort leben. Die besondere Härte wird dann auch noch näher ausgeführt.

Die Frage ist, ob ihm unzumutbare Einschränkungen entstehen, wenn er nicht das Berlin zieht. Und das würde ich verneinen. NRW ist ein riesiges Bundesland, wo er mit Sicherheit auch die Möglichkeit haben wird, einen Sprachkurs zu finden, sich auch beruflich gesehen weiter entwickeln kann und ggf. gibt es dort auch dieses Trainee-Programm.

Man könnte natürlich prüfen, ob dieses Trainee-Programm irgendwie als Ausbildung zählen kann. Da ich nicht weiß, was dieses Programm genau ist, aber die ABH den Antrag abgelehnt hat, bezweifle ich, dass es eine Ausbildung im Sinne der Vorschrift ist.

Davon aber abgesehen, wird es ihm das vielleicht möglich sein, eine Beschäftigung zu finden, die die Voraussetzungen erfüllt? Ansonsten bleibt euch nur die Heirat, denn dann darf er auf jeden Fall zu dir ziehen.

Ich denke mal, dass vielmehr im Vordergrund steht (statt einer vermeintlichen besseren Integration), dass er zu dir ziehen will und mit dir zusammen leben will- was natürlich absolut nachvollziehbar ist - aber eben für die Aufhebung der Wohnsitzverpflichtung nicht reicht.
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Clara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.11.2016 um 09:13:05
 
Hallo! Vielen Dank für die Antwort!

Aras, was die GKV anbelang, ja, wir könnten die Kosten tragen, vor allem weil mein Freund als freiberuflicher Journalist schon mehrere Beiträge geschrieben hat, da könnte er sich wahrscheinlich bei der Künstlersozialkasse anmelden. Das ist auf jeden Fall ein anderes Thema.

Was die Verpflichtungserklarung anbelangt, diese Möglichkeit kannte ich nicht. Ich werde es recherchieren, denn vielleicht könnte es funktionieren. Ich befürchte nur, dass ich nicht genügend verdiene, damit so eine Erklärung meinerseits akzeptiert wird.

Hallo Ninnschen!Ich denke, eigentlich könnte man schon beweisen, dass es sich bei der Weigerung um einen Härtefall handelt.
1- dieses Trainee-Programm für Geflüchtete Journalisten (etwas sehr spezifisches also) gibt es insofern ich weiss nur hier.
2- in Berlin hat er Kontakte, die an einer Zusammenarbeit mit ihm interessiert sind, die Möglichkeit, an Workshops usw. teilzunehmen (ja, diese Sachen gibt es wohl auch anderswo, aber sie werden ihm nicht direkt angeboten)
3- in Berlin gibt es professionelle Behandlung für Folteropfer (sehr wichtig).
Kurz und gut, nicht umzuziehen bedeutet eine Einschränkung in dem Sinn, dass er das Trainee-Programm unterbrechen muss, die psychologische Behandlung unterbrechen muss, und mit allem von Null anfangen müsste um in eine Stadt in NRW zu ziehen, in der er niemanden kennt. Dass kommt für ihn gar nicht in Frage. Vor allem ist es ganz ilogisch sowas von jemandem zu verlangen, wenn ja niemand davon ein Vorteil hat.

Auf jeden Fall befürchte ich dass gegen die ABH vorzugehen so lange brauchen würde dass es sich eh nicht lohnen würde. Heiraten können wir leider im Moment nicht, aber vielleicht kann er einfach so zu mir ziehen, und das Jobcenter kann die Leistungen einstellen. Hoffentlich könnte mein Freund sowieso von seiner Arbeit als Freiberufler den Lebensunterhalt sichern... das Problem ist aber noch immer, dass er dann keine Adresse oder Wohnsitz haben würde, weil er sich ja nicht in Berlin anmelden kann wenn die ABH hier es nicht erlaubt, oder?

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Antwort #4 - 11.11.2016 um 09:31:47
 
Clara schrieb am 11.11.2016 um 09:13:05:
Auf jeden Fall befürchte ich dass gegen die ABH vorzugehen so lange brauchen würde dass es sich eh nicht lohnen würde.


Das könnte sein

Clara schrieb am 11.11.2016 um 09:13:05:
Heiraten können wir leider im Moment nicht, aber vielleicht kann er einfach so zu mir ziehen, und das Jobcenter kann die Leistungen einstellen. 


Warum nicht? Wird nicht ohne VE von dir oder anderen  funktionieren!

Clara schrieb am 11.11.2016 um 09:13:05:
3- in Berlin gibt es professionelle Behandlung für Folteropfer (sehr wichtig).


Wird es in NRW auch geben


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Antwort #5 - 11.11.2016 um 09:42:07
 
Ich denke ebenfalls dass die Argumentation als Härtefall so nicht erfolgreich geführt werden kann. NRW hat immerhin das größte Ballungsgebiet Deutschlands, dass er in Berlin Möglichkeiten hat die es in NRW nicht geben würde, kann ich mir nicht vorstellen.

Das Problem ist halt dass eure nicht-eheliche Beziehung vor Gesetz nicht schutzwürdig ist, Ihr also keine Rechtsansprüche oder Sonderbehandlung aus dieser Beziehung ableiten könnt.
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KaGe
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Antwort #6 - 11.11.2016 um 17:05:58
 
Wenig Aussicht auf Erfolg!
-WANN hat dein Freund seinen AT erhalten?
-WELCHE Anerkennung hat er erhalten?  Für 1 Jahr oder für 3 Jahre?
-Journalisten arbeiten heutzutage iaR vom PC im Wohnzimmer oder Küchentisch aus. Man muss dafür keineswegs in Berlin wohnen.
-Ärzte gibt es auch in NRW, auch Therapeuten für Folteropfer. Die Personen müssen überall lange warten, am längsten wohl in Berlin.
-Ein Wohnsitz in Berlin ist aus diesen Gründen mM hier nicht zu erreichen.
-Ihr habt keine anerkannte Bindung, sondern es ist (lediglich) dein Freund.
- Ein Anwalt wird die Wohnsitzauflage nicht streichen können, das kann eh nur das Gericht. Eine Klage hat mM nur sehr wenig bis gar keine Aussicht auf Erfolg, aber es gibt überall Anwälte, die gegen relativ viel Geld Klagen einreichen. Das ist nicht verboten.
Eilklagen sind auch sehr wenig erfolgversprechend oder hier sogar unzulässig und die Gerichte brauchen lange Zeit bis zu einer Entscheidung. SOLANGE gilt die 12a-Wohnsitzauflage.

Ein fester Job in Berilin wäre ein Grund. Aber für Journalisten, die schon mal ein paar Beiträge geschrieben haben??? In welchem Medium, in welcher Sprache?
Ich sehe da leider keinen Härtefall.

Bitte beachte, was alles im Rahmen der Verpflichtungserklärung von dir dann zu zahlen wäre. Weit mehr als ca. 180,- für die GKV.
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Clara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 11.11.2016 um 20:22:02
 
KaGe schrieb am 11.11.2016 um 17:05:58:
-WELCHE Anerkennung hat er erhalten?  Für 1 Jahr oder für 3 Jahre?
Für 3 Jahre.

KaGe schrieb am 11.11.2016 um 17:05:58:
-Journalisten arbeiten heutzutage iaR vom PC im Wohnzimmer oder Küchentisch aus. Man muss dafür keineswegs in Berlin wohnen.
 
Nein, aber wenn man über aktuelle politische Themen berichtet hilft es durchaus, in der Hauptstadt zu leben. Man kann ja nicht jeden Tag hin und her fahren, um ein Interview zu machen, Kontakte zu knüpfen usw.

KaGe schrieb am 11.11.2016 um 17:05:58:
-Ärzte gibt es auch in NRW, auch Therapeuten für Folteropfer. Die Personen müssen überall lange warten, am längsten wohl in Berlin. 
 
Mein Freund hat tatsächlich in NRW mit einer Behandlung angefangen. Der Therapeut war aber nicht sehr professionell, und Englisch-Deutsch übersetzer waren auch nicht vorhanden. Mittlerweile ist er aber in Berlin vor ein Paar Monaten in einem Programm für Folteropfer aufgenommen worden, mit der er sehr zufrieden ist und große Vortschritte macht. Einmal pro Woche hat er dort Termine; wenn er aber nicht umziehen kann muss er die Behandlung unterbrechen.

KaGe schrieb am 11.11.2016 um 17:05:58:
Ein fester Job in Berlin wäre ein Grund. Aber für Journalisten, die schon mal ein paar Beiträge geschrieben haben??? In welchem Medium, in welcher Sprache?
 

Er schreibt schon Jahre lang für Internationale Medien, auf Englisch und Arabisch, und hat früher recht gut damit verdient. Das Problem ist, seit er in Deutschland ankam und den Asylantrag stellte, und bis er als Flüchtling anerkannt wurde, durfte er ja nicht als freiberufler arbeiten. Deswegen wird es jetzt eine Zeit brauchen, bis er wieder genügend Aufträge bekommt um die 720 euro Grenze zu überschreiten.

Ich verstehe natürlich was ihr alle meint: dass vor Gericht sowas vielleicht nicht als Härtefall anerkannt würde. Aber trotzdem verstehe ich nicht warum es rechtlich keine Möglichkeit vorgesehen, solche Fälle individuell zu bewerten, wenn die Wohnsitzauflage ja theoretisch der Integration dienen soll. In NRW muss das Jobcenter alles für in zahlen. In Berlin hat er eine Wohnung, für die er nichts zahlen muss, kann durch seine Arbeit etwas verdienen (da würde das Jobcenter nur einen kleinen Zuschuss geben)und könnte voraussichtlich in kurzer Zeit seinen Lebensunterhalt ganz und gar selbst bestreiten. Welchen Sinn hat es dann sein Leben so viel schwieriger zu machen und es ihm zu verweigern, ohne dass dies jemandem etwas bringt? Von wegen Integrationsgesetz...!

KaGe schrieb am 11.11.2016 um 17:05:58:
Bitte beachte, was alles im Rahmen der Verpflichtungserklärung von dir dann zu zahlen wäre. Weit mehr als ca. 180,- für die GKV. 
  Müsste ich es denn ihm überweisen? Mein 1500-netto Gehalt ist in dem Fall wahrscheinlich sehr knapp um als ausreichend akzeptiert zu werden, oder? Griesgrämig

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Antwort #8 - 11.11.2016 um 21:18:57
 
Clara schrieb am 11.11.2016 um 20:22:02:
Müsste ich es denn ihm überweisen? Mein 1500-netto Gehalt ist in dem Fall wahrscheinlich sehr knapp um als ausreichend akzeptiert zu werden, oder? Griesgrämig


Nein, du müsstest für ihn aufkommen und die KV bezahlen....sollte er Sozialhilfe welcher Art auch immer beziehen, würdest du dafür haften! Speziell auch, wenn ihr euch trennen würdet!!!!
Bei den 1.500 kommt es darauf an...mal ALG 2 Rechner nutzen
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Antwort #9 - 11.11.2016 um 22:44:10
 
Naja es würde wohl eher geguckt wieviel davon pfändbar gemäß §§ 850 ff. BGB wäre. Also glaub derzeit mindestens bei 1055 €. Und dann würde man schauen ob das eine belastbare VE wäre.
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Antwort #10 - 12.11.2016 um 12:47:53
 
Clara schrieb am 11.11.2016 um 20:22:02:
Nein, aber wenn man über aktuelle politische Themen berichtet hilft es durchaus, in der Hauptstadt zu leben. Man kann ja nicht jeden Tag hin und her fahren, um ein Interview zu machen, Kontakte zu knüpfen usw.

Ok, das seht ihr so. Es kann durchaus hilfreich sein. Aber die Politik und die Themen dringen heutzutage über die Medien in jedes Zimmer in jedem Ort. Berlin ist nicht der Nabel der Welt.
Euer Argument wird mM jedenfalls nicht als Härtefall anerkannt werden, um die Wohnsitzauflage aufzuheben..

WANN genau hat er seinen 3-Jahres-AT erhalten?

Clara schrieb am 11.11.2016 um 20:22:02:
Einmal pro Woche hat er dort Termine; 

Achso. Aber wo wohnt er denn jetzt? Schon in Berlin? Und wieso muss er für Miete usw. nichts zahlen?
Und wieso muss er für Interviews weit hin und her fahren? Er hat doch noch fast gar keine Aufträge. Das sind alles Zukunftsideen und noch nichts greifbares.

Wenn ich eine Freundin in Berlin hätte, würde mir der Therapeut in NRW auch nicht mehr gefallen, weil ich mir denke, in Berlin ist sowieso alles besser.
Ist aber auch kein Argument für den Härtefall.
Ein Gericht würde selbstverständlich seinen Einzelfall betrachten und entspr. entscheiden

Wer hat dir denn gesagt, dass die Wohnsitzauflage der Integration dienen soll? Ich seh diese 12a-AufenthG-Regelung ganz anders.
Ich verstehe, dass es nicht so schnell mit dem eigenen Einkommen als freiberuflicher Journalist in D gehen wird.
Aber genau DAS ist auch das Problem. Was früher war, hat hier keinen konkreten Wert mehr, es sind jetzt vor allem keine hilfreichen Argumente.

720,- genügen garantiert nicht, was soll das für eine Summe sein?
Auch 1500 netto für 2 Personen werden nicht genügen, um vom JC unabhängig zu sein. Der GKV-Beitrag für Freiberufler ist ja viel höher als nur 180,-
Vom JC würde er nur Leistungen als Ergänzung bekommen, wenn er *zu Recht* in Berlin wohnt. Und woher weisst du, dass es nur wenig Zuschuss sein wird?

Hat er denn inzwischen eine feste Zusage=Vertrag für das 1-Jahres-Trainingsprogramm  in Berlin? Und was für ein Training ist das? Und was meinst du mit: Ist zwar nicht bezahlt, aber könnte nützlich für ihn sein.
Das sind doch Zukunftsgedanken! Habt ihr auch was Konkretes?

Die Wohnsitzauflage ist aus dem Aufenthaltsgesetz.
Das Integrationsgesetz ist was anderes.
Das JC in Berlin würde prüfen, ob ihr eine Partnerschaft=BG seid, wenn er bei dir wohnt.
Weisst du, wie es dann weiter geht?


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #11 - 13.11.2016 um 13:34:51
 
Hallo KaGe

KaGe schrieb am 12.11.2016 um 12:47:53:
WANN genau hat er seinen 3-Jahres-AT erhalten?

Ende September.

KaGe schrieb am 12.11.2016 um 12:47:53:
Achso. Aber wo wohnt er denn jetzt? Schon in Berlin? U[color=#999999][/color]nd wieso muss er für Miete usw. nichts zahlen?

Er verbringt die meisste Zeit bei mir, muss aber natürlich immer wieder nach NRW zurückfahren. In Berlin bräuchte das Jobcenter für ihn keine Miete zu zahlen weil ich es ja schon selbst mache.

KaGe schrieb am 12.11.2016 um 12:47:53:
Wer hat dir denn gesagt, dass die Wohnsitzauflage der Integration dienen soll? Ich seh diese 12a-AufenthG-Regelung ganz anders.

Der Europäische Gerichsthof hat doch entschieden, dass man die freie Wahl des Wohnorts nur einschränken kann, wenn es dem Integrationsbedarf dient. Außerdem, in der Presse habe ich es immer so verstanden, dass man verhindern möchte dass sich diese Ballungsräume bilden, grade weil sich dann Ghettos bilden die der Integration schaden.

KaGe schrieb am 12.11.2016 um 12:47:53:
720,- genügen garantiert nicht, was soll das für eine Summe sein?

In der ABH wurde meinem Freund gesagt, um die Wohnsitzauflage zu streichen wäre es notwendig, dass er mindestens 720 euro pro Monat verdient oder 15 Stunden pro woche arbeitet.

KaGe schrieb am 12.11.2016 um 12:47:53:
Vom JC würde er nur Leistungen als Ergänzung bekommen, wenn er *zu Recht* in Berlin wohnt. Und woher weisst du, dass es nur wenig Zuschuss sein wird?

Ja ich weiss dass er die natürlich nur bekommt, wenn ihm erlaubt wird, hier zu wohnen. Was ich meine ist dass es "für den Staat" viel günstiger ist dass er hier wohnt, weil er keine Miete zahlen braucht, und selbst 500 oder 600 euro verdienen kann, was für ihn in NRW nicht möglich ist.

KaGe schrieb am 12.11.2016 um 12:47:53:
Hat er denn inzwischen eine feste Zusage=Vertrag für das 1-Jahres-Trainingsprogramm  in Berlin? Und was für ein Training ist das? Und was meinst du mit: Ist zwar nicht bezahlt, aber könnte nützlich für ihn sein.

Ja, aber dieses Trainingsprogramm wird von der ABH nicht annerkannt, weil es keine geregelte Ausbildung ist und nicht bezahlt. Es ist nützlich, weil es grade dafür gedacht ist, geflüchteten Journalisten den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, also gerade dass was er braucht. Ansonsten kriegt er zunehmend Aufträge, und wenn er erstmal richtig Deutsch lernen kann wird es ihm an Chancen nicht fehlen. Vielleicht ist so etwas für deutsche Verhältnisse nicht konkret genug, aber erstens gibt es keine andere Form als Freelance Journalist zu arbeiten (und angestellt zu werden ist eh unmöglich in diesem Beruf, vor allem wenn man die deutsche Sprache nicht beherrscht), und zweitens braucht das JC ja gar keine Kosten oder Verantwortung zu tragen.

KaGe schrieb am 12.11.2016 um 12:47:53:
Die Wohnsitzauflage ist aus dem Aufenthaltsgesetz.
Das Integrationsgesetz ist was anderes.

Die Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtligen gab es aber vorher nicht. Und wirklich überall wird es so beschrieben, dass sie durch das neue Integrationsgesetz eingeführt wurde. Siehe z.b. hier
http://berlin-hilft.com/2016/07/29/integrationsgesetz-wohnsitzregelung-fuer-aner...

KaGe schrieb am 12.11.2016 um 12:47:53:
Das JC in Berlin würde prüfen, ob ihr eine Partnerschaft=BG seid, wenn er bei dir wohnt.
Weisst du, wie es dann weiter geht?


Wieso? kann ich nicht sagen dass ein Zimmer bei mir frei ist, und ich es ihm zur Verfügung stelle? Das Problem mit dieser ganzen Situation ist dass er technisch noch verheiratet ist, und sich aus bestimmten Gründen noch nicht scheiden lassen kann. Deswegen können wir selbst nocht nicht heiraten.

Nochmals vielen Dank für alle Antworten!



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Antwort #12 - 13.11.2016 um 16:26:35
 
Lange Rede...
Es gibt kein einziges konkretes Argument, was für den Härtefall spricht. Alles sind Wunschträume und Zukunftsvisionen. Deswegen gilt dein Freund nicht als Härtefall.

Zuerst hast du geschrieben, dass ihr überhaupt keine Ahnung habt. Nun weisst du offenbar alles sehr viel besser als andere.
Bitte, geht zum EuGH, lasst euch bestätigen, was du für ihn DENKST und MEINST.

Ich meine, es ist eben gerade nicht so.
-Kein Ballungsraum im Nest in NRW, aber Ballungsraum Berlin
-Keine Ausbildung, kein Integrationskurs, kein nachweisbares Einkommen, weder in Berlin noch in NRW.
- Als Aufstocker im SGB II bist du Partnerin und ihr beide zählt als Bedarfsgemeinschaft. Nix da mit *umsonst bei dir wohnen*.
-Er ist nicht nur technisch verheiratet, er IST es.

Clara, wach auf und mach dich schlau, was geht und was nicht.

Ich kenne zZt nur 1 Positiv-Beispiel für die Aufhebung der §12a-Regelung:
1 Syrer hat zum 1.10. 2016 einen Arbeitsvertrag über Vollzeit und ca. 1700,- brutto, einen Mietvertrag als Untermieter. Keine JC-Berührung mehr. Also Umzug in das andere Bundesland. Integrationskurs B1 im September beendet.
Die abgebende ABH hatte kein Gegenargument und hat die Wohnsitzauflage aufgehoben.

Alle anderen mir bekannten Personen scheitern leider mit ihrem Wunsch. Und hier wollen viele weg!
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