Hallo KaGe
KaGe schrieb am 12.11.2016 um 12:47:53:WANN genau hat er seinen 3-Jahres-AT erhalten?
Ende September.
KaGe schrieb am 12.11.2016 um 12:47:53:Achso. Aber wo wohnt er denn jetzt? Schon in Berlin? U[color=#999999][/color]nd wieso muss er für Miete usw. nichts zahlen?
Er verbringt die meisste Zeit bei mir, muss aber natürlich immer wieder nach NRW zurückfahren. In Berlin bräuchte das Jobcenter für ihn keine Miete zu zahlen weil ich es ja schon selbst mache.
KaGe schrieb am 12.11.2016 um 12:47:53:Wer hat dir denn gesagt, dass die Wohnsitzauflage der Integration dienen soll? Ich seh diese 12a-AufenthG-Regelung ganz anders.
Der Europäische Gerichsthof hat doch entschieden, dass man die freie Wahl des Wohnorts nur einschränken kann, wenn es dem Integrationsbedarf dient. Außerdem, in der Presse habe ich es immer so verstanden, dass man verhindern möchte dass sich diese Ballungsräume bilden, grade weil sich dann Ghettos bilden die der Integration schaden.
KaGe schrieb am 12.11.2016 um 12:47:53:720,- genügen garantiert nicht, was soll das für eine Summe sein?
In der
ABH wurde meinem Freund gesagt, um die Wohnsitzauflage zu streichen wäre es notwendig, dass er mindestens 720 euro pro Monat verdient oder 15 Stunden pro woche arbeitet.
KaGe schrieb am 12.11.2016 um 12:47:53:Vom JC würde er nur Leistungen als Ergänzung bekommen, wenn er *zu Recht* in Berlin wohnt. Und woher weisst du, dass es nur wenig Zuschuss sein wird?
Ja ich weiss dass er die natürlich nur bekommt, wenn ihm erlaubt wird, hier zu wohnen. Was ich meine ist dass es "für den Staat" viel günstiger ist dass er hier wohnt, weil er keine Miete zahlen braucht, und selbst 500 oder 600 euro verdienen kann, was für ihn in NRW nicht möglich ist.
KaGe schrieb am 12.11.2016 um 12:47:53:Hat er denn inzwischen eine feste Zusage=Vertrag für das 1-Jahres-Trainingsprogramm in Berlin? Und was für ein Training ist das? Und was meinst du mit: Ist zwar nicht bezahlt, aber könnte nützlich für ihn sein.
Ja, aber dieses Trainingsprogramm wird von der
ABH nicht annerkannt, weil es keine geregelte Ausbildung ist und nicht bezahlt. Es ist nützlich, weil es grade dafür gedacht ist, geflüchteten Journalisten den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, also gerade dass was er braucht. Ansonsten kriegt er zunehmend Aufträge, und wenn er erstmal richtig Deutsch lernen kann wird es ihm an Chancen nicht fehlen. Vielleicht ist so etwas für deutsche Verhältnisse nicht konkret genug, aber erstens gibt es keine andere Form als Freelance Journalist zu arbeiten (und angestellt zu werden ist eh unmöglich in diesem Beruf, vor allem wenn man die deutsche Sprache nicht beherrscht), und zweitens braucht das JC ja gar keine Kosten oder Verantwortung zu tragen.
KaGe schrieb am 12.11.2016 um 12:47:53:Die Wohnsitzauflage ist aus dem Aufenthaltsgesetz.
Das Integrationsgesetz ist was anderes.
Die Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtligen gab es aber vorher nicht. Und wirklich überall wird es so beschrieben, dass sie durch das neue Integrationsgesetz eingeführt wurde. Siehe z.b. hier
http://berlin-hilft.com/2016/07/29/integrationsgesetz-wohnsitzregelung-fuer-aner...KaGe schrieb am 12.11.2016 um 12:47:53:Das JC in Berlin würde prüfen, ob ihr eine Partnerschaft=BG seid, wenn er bei dir wohnt.
Weisst du, wie es dann weiter geht?
Wieso? kann ich nicht sagen dass ein Zimmer bei mir frei ist, und ich es ihm zur Verfügung stelle? Das Problem mit dieser ganzen Situation ist dass er technisch noch verheiratet ist, und sich aus bestimmten Gründen noch nicht scheiden lassen kann. Deswegen können wir selbst nocht nicht heiraten.
Nochmals vielen Dank für alle Antworten!