Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
doppelte Wohnungskosten wegen Wohnsitzuweisung (Gelesen: 3.272 mal)
Hanser
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag doppelte Wohnungskosten wegen Wohnsitzuweisung
07.11.2016 um 09:55:19
 
Hallo,

ich bräuchte mal Eure Hilfe..

ein junger Mann aus Syrien war bei mir, der die Flüchtlingsanerkennung im Februar 2016 bekommen hat und in Bundesland X  registriert war. Dann ist er nach NRW gezogen und aufgrund der Wohnsitzzuweisung musste er zurückkehren. Er wurde zum Ende September zurückgeschickt. Er konnte aber die Wohnung nicht rechtzeitig kündigen und die Miete musste so für Oktober auch bezahlt werden. Gleichzeitig musste er sich eine neue Unterkunft suchen, welche das JC vor Ort bezahlt.
Nun hat er aber noch die Kosten für die Wohnung in NRW. Die beiden Jobcenter in dem Zuweisungsort und vorherigen Ort weigern sich die Kosten zu übernehmen, da beide sich nicht zuständig fühlen. Es kann ja nicht sein, dass der junge Mann die Kosten nun allein tragen muss.  Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.422

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: doppelte Wohnungskosten wegen Wohnsitzuweisung
Antwort #1 - 07.11.2016 um 10:44:10
 
Habe ich richtig verstanden, dass er entgegen einer Wohnsitzzuweisung irgendwo anders einen Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen hat?

Wenn ja:
Er hat eine falsche Entscheidung getroffen und möchte nun, dass jemand anders dafür bezahlt?

Auf welcher Grundlage?
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.978

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: doppelte Wohnungskosten wegen Wohnsitzuweisung
Antwort #2 - 07.11.2016 um 10:51:20
 
Das Problem ist wohl eher, dass die Wohnsitzzuweisung im August/September rückwirkend erteilt wurde.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Hanser
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: doppelte Wohnungskosten wegen Wohnsitzuweisung
Antwort #3 - 07.11.2016 um 10:57:18
 
ja genau, das ist das Problem, er hat schon im Februar die Anerkennung bekommen und in dem Glauben er kann frei umziehen, ist er nach NRW gezogen, aber durch Wohnsitzzuweisung muss er nun rückwirkend wieder zurück..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.249

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: doppelte Wohnungskosten wegen Wohnsitzuweisung
Antwort #4 - 07.11.2016 um 11:06:45
 
Dafür ist nichts vorgesehen. Er müsste die Miete also bezahlen, die Erstattung durch das zuständige Jobcenter beantragen, die schriftliche Ablehnung in Empfang nehmen und dann klagen. Irgend jemand muss den Anfang machen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Hanser
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: doppelte Wohnungskosten wegen Wohnsitzuweisung
Antwort #5 - 07.11.2016 um 11:08:49
 
vielen Dank für die Antwort,
welches Jobcenter ist dann zuständig? das in NRW oder das wo er jetzt wohnt? weil beiden weisen die Zuständigkeit ab..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.978

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: doppelte Wohnungskosten wegen Wohnsitzuweisung
Antwort #6 - 07.11.2016 um 11:36:26
 
§ 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.249

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: doppelte Wohnungskosten wegen Wohnsitzuweisung
Antwort #7 - 07.11.2016 um 12:01:10
 
Notfalls müsst ihr mit der schriftlichen Ablehnung der Zuständigkeit zum Sozialgericht gehen und beantragen, dass das Gericht die Zuständigkeit feststellt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: doppelte Wohnungskosten wegen Wohnsitzuweisung
Antwort #8 - 14.11.2016 um 13:44:32
 
Zuständig ist das JC des Ortes bzw. Landkreises, wo er jetzt seinen Aufenthalt hat.

Hat er tatsächlich so schnell eine neue Unterkunft gefunden und einen neuen Mietvertrag dazu?
Die Mietkosten für die NRW-Wohnung wird das JC in NRW nicht übernehmen, weil der Mietvertrag eben die Kündigungsfrist hat.

Konnte er mit dem Vermieter denn keine aussergewöhnliche Kündigung vereinbaren? Hat er das versucht und einen Helfer gehabt? Hat er keinen Nachmieter gesucht oder gefunden?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hanser
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: doppelte Wohnungskosten wegen Wohnsitzuweisung
Antwort #9 - 17.11.2016 um 12:06:41
 
naja er musste ja bis zum 30.9. zurück in das ursprüngliche Bundesland, so schnell hat er keine Wohnung gefunden, er lebt erstmal in einer Übergangsunterkunft, aber dafür muss ja auch Miete bezahlt werden.. und dafür hat er auch einen Mietvertrag..

es konnte leider keine außergewöhnliche Kündigung vereinbart werden und einen Nachmieter gab es leider auch nicht... deswegen sitzt er ja jetzt auf der doppelten Miete..  unentschlossen

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema