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Familiennachzug stoppen (Gelesen: 3.886 mal)
PetriS
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familiennachzug stoppen
29.10.2016 um 13:27:03
 
Hallo zusammen

ich bin neu hier und hoffe sehr, dass mir jemand mit Infos helfen kann. Kurz zu meiner Situation: Ich habe vor ca. 8 Monaten eine Frau aus Russland übers Internet kennengelernt. Wir haben uns sehr gut verstanden und uns jeden Tag mehrere Stunden unterhalten. Die Beziehung verlief sehr harmonisch. Deshalb haben wir 4 Monate später geheiratet. Nach der Hochzeit hat sich allerdings alles langsam geändert. Die Geldforderungen wurden immer grösser und die Zeit für Gespräche immer weniger. Abends war sie meistens unterwegs und ich konnte sie telefonisch nicht erreichen. Als Erklärung meinte sie zu mir, sie fühle sich vom Familienleben eingeengt. Nach diesen und anderen frustrierenden Veränderungen habe ich meinen Fehler verstanden.

Im letzten Gespräch haben wir uns geeinigt, dass es mit der Ehe doch nicht funktioniert, wir uns baldmöglichst scheiden lassen werden und ich ihr für die Scheidung zusätzlich 500 Euro überweisen muss. Die Sache ist somit für mich geklärt.

Ich habe aber eine Frage bezüglich des Visums. Wir haben nämlich den Familiennachzug nach D beantragt. Das Genehmigungsverfahren möchte ich jetzt wegen der Haftung stoppen, weiß aber nicht wie das funktioniert. An wen soll ich mich da wenden, an die Botschaft nehme ich an, oder? Ich habe bereits die Ausländerbehörde angerufen, und dort wurde mir gesagt, dass nur die Botschaft sich mit dem Familiennachzug beschäftigt.

Bitte um Hilfe
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 29.10.2016 um 13:38:11
 
Wenn sie das Visum zum Familiennachzug beantragt hat, sagt sie damit, dass sie zum Zweck des "ehelichen Zusammenlebens" nach Deutschland kommen möchte und dafür eine Aufenthaltserlaubnis haben will.

Die Botschaft bearbeitet das und schickt alle Unterlagen (über zwei weitere Stationen) an Deine Ausländerbehörde. Die stimmt dem Visum zu, wenn erkennbar alles in Ordnung ist. Eventuell schreibt sie Dich nochmal an. Du kannst also einfach schriftlich mitteilen, dass Du das eheliche Zusammenleben nicht beabsichtigst. Dann stimmt die Ausländerbehörde dem Visum nicht zu, und die Botschaft darf es nicht geben.

Falls die Scheidung in Russland durchgeführt wird, musst Du sie hier anerkennen lassen. Solange das nicht geschieht, giltst Du in Deutschland weiterhin als verheiratet. Die Heirat selbst muss in Deutschland nicht anerkannt werden, die gilt automatisch.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #2 - 29.10.2016 um 13:41:08
 
Nicht nur die Botschaft beschäftigt sich mit dem Visumverfahren, sondern natürlich auch die ABH.

Nicht nur einmal erhileten wir von einer ABH eine Info, dass die deutsche Bezugsperson die Einreise nicht mehr wünscht und daher die Zustimmung durch die ABH nicht erfolgen kann. Daher wundere ich mich etwas über die Aussage Deiner ABH.



Ich selbst würde eine Erklärung handschriftlich aufsetzen, diese einscannen oder fotografieren und an beide Behörden gleichzeitig per Mail schicken.

Zur eindeutigen Zuordnung benötigen beide Behörden zumindest Name und Vorname in erkennbarer Form (100% korrekte lateinische Schreibweise ist *nicht* erforderlich) und das exakte, vollständige Geburtsdatum.

Das sollte reichen, damit das beantragte Visum zumindest "auf Eis gelegt" wird. Falls mehr von Dir erforderlich sein sollte, können beide Behörden Dich anschreiben.


Bei welcher deutschen AV wurde das Visum beantragt?
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PetriS
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.10.2016 um 16:47:12
 
@ Reinhard und @ Petersburger

Herzliches Dankeschön für Eure sachliche und fachkundige Unterstützung und Ratschläge. Das ist genau, was ich wissen wollte. Dank Eurer Hilfe weiß ich jetzt wie ich weiter vorgehen muss, um die Sache vollständig abzuschließen.

@ Reinhard: ich werde es genau so tun. Die Scheidung wird hoffentlich noch in Russland durchgeführt, da es dort meines Erachtens viel einfacher ist als hier, ohne Trennungsjahr, Unterhaltansprüchen etc. Es ist jetzt ein Monat her, seit dem das Visum beantragt wurde und die Ausländerbehörde hat sich noch nicht gemeldet. Aber die Vorgehensweise ist mir jetzt einigermaßen klar. Ich werde dort auf jeden Fall sowohl schriftlich als auch mit einer Kopie per E-Mail mitteilen, dass ich keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr beabsichtige. Soll ich auch die Gründe dafür nennen, oder reicht es einfach ein kurzes Schreiben abzuschicken?

@ Petersburger: ich bin ein wenig erleichter, dass ich nicht der einzige bin, der das Spiel rechtzeitig…. na ja nicht so wichtig. Ich habe die AB vorgestern angerufen und musste noch ca. 10 Minuten in der Warteschleife abwarten und die Mitarbeiterin hat gemeint, für die Sache sei ausschließlich die Botschaft zuständig, keine Ahnung warum. Vllt. wollte sie mich einfach abwimmeln, aber ich versuch es am Montag noch mal. Die FZF wurde bei der Botschaft in Moskau beantragt. Ich möchte lediglich, dass die Botschaft kein Visum für die Einreise zwecks FZF erteilt, also für diese einzige Angelegenheit, alles andere ist unwichtig. Ich gehe davon aus, dass ich möglicherweise für sämtliche Verträge, Einkäufe und was auch immer in den 3 Gültigkeitsmonaten haften muss. Sie hat nämlich viele Freundinnen in Europa und wenn ich das richtig verstehe kann sie im Prinzip innerhalb der 3 Monate nach der Erteilung in jedes Land in Europa einreisen und sich dort aufhalten. Hoffe, dass ich noch mit einem blauen Auge davon komme  Traurig
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 29.10.2016 um 16:58:49
 
Wenn du der Botschaft mitteilst, dass wohl die Eheschließung von dir mit ehrlichen Absichten erfolgte und Ihre Absichten wohl im nachhinein nicht ehrlich waren, dann kann es sein, dass wenn sie erneut einen Deutschen heiratet und ein Visum beantragt die Botschaft das Visum schon von vornherein ablehnt.

Was meinst du mit dem Haften für drei Monate?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 29.10.2016 um 17:07:36
 
und: Versuch Montag nicht nochmal, die ABH anzurufen. Da erreichst Du nur jemand Unzuständigen.
Mach es ganz normal schriftlich, niemals mündlich, dann bist Du auf der sicheren Seite.
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PetriS
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 29.10.2016 um 17:49:33
 
Hallo Aras,

danke für Deine Antwort. Das generelle FZF -Einreiseverbot für Deutschland wäre in ihrer Situation zu heftig. Danke, d.h. ich muss es bei der Botschaft ein wenig diplomatisch formulieren. Die Frage ist nun wie? Ich will ihr nicht schaden, denn jeder hat das Recht Fehler zu machen.

Mit dem Ausländerrecht kenne ich mich nicht aus und wollte mich nur für den Fall absichern, wenn die Einreise in die BRD (und somit nach Europa) genehmigt wird. Ich dacht in diesem Fall übernehme ich die ganze Verantwortung für sie.
Außerdem wenn ich es richtig sehe, mit dem Visum bekommt der Ehepartner/in eine Erlaubnis nach D oder auch z.B. nach Frankreich oder Belgien innerhalb von 3 Monaten einzureisen, wenn sie dort Beziehungen hat.

Mit der Haftung habe ich Schulden gemeint, die sie möglicherweise z.B. in Deutschland macht und für die ich als Ehemann bürgen muss. Ich weiß nicht, wie das gesetzlich geregelt ist, da ich bis jetzt nie verheiratet war und kein Risiko eingehen will.

@ Reinhard: stimmt, mache ich   Smiley
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reinhard
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Antwort #7 - 29.10.2016 um 18:02:58
 
Du formulierst einfach:

"Hiermit teile ich mit, dass von meiner Seite aus kein eheliches Zusammenleben mehr geplant ist."

Einen Grund brauchst Du nicht, zumindest die Botschaft geht es auch nichts an.
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Petersburger
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Antwort #8 - 29.10.2016 um 18:06:43
 
http://www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/02-mosk/1-visa/3-nationale-v...

Ziemlich unten findest Du eine Mailadresse, die passen sollte ...
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Antwort #9 - 29.10.2016 um 21:59:48
 
Danke euch allen für die nützlichen Infos

werde es einfach so kurz formulieren wie Reinhard empfohlen hat und gut ist es. Für die Bearbeitung brauchen sie nicht mehr zu wissen, hauptsache raus aus der Geschichte.
   
@ Petersburger: super, danke Dir, als E-Mail Adresse nehme ich die die mit d-visa@m...  beginnt, und wenn sie nicht korrekt ist, werden sie mir eine andere mitteilen, oder mein Anliegen weiterleiten, hoffe ich.
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Antwort #10 - 30.10.2016 um 01:12:21
 
PetriS schrieb am 29.10.2016 um 16:47:12:
@ Reinhard: ich werde es genau so tun. Die Scheidung wird hoffentlich noch in Russland durchgeführt, da es dort meines Erachtens viel einfacher ist als hier, ohne Trennungsjahr, Unterhaltansprüchen etc.


Du solltest anschließend die Scheidung in Deutschland anerkennen lassen. Im Gegensatz zur Eheschließung ist die Scheidung nicht von selbst in Deutschland gültig. Damit geltet ihr bei Scheidung in Russland nach deutschen Recht noch als Verheiratet.
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Petersburger
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Antwort #11 - 30.10.2016 um 08:17:27
 
grisu1000 schrieb am 30.10.2016 um 01:12:21:
Du solltest anschließend die Scheidung in Deutschland anerkennen lassen.

Richtig, das vermeidet in der Zukunft viel Ärger.

grisu1000 schrieb am 30.10.2016 um 01:12:21:
Damit geltet ihr bei Scheidung in Russland nach deutschen Recht noch als Verheiratet.

Das ist leider nicht richtig.
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