Da es fast schon als Angriff auf die Beamten gilt, wenn man diesen Ratschlag gibt:
Es ist kein Angriff gegen die Beamten sondern gegen das Personalmanagement der Stadt/Gemeinde.
Odysseus schrieb am 14.11.2016 um 10:07:41:Sorry, aber bei solchen Ratschlägen kommt mir die Galle hoch. Bevor mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, sollte vielleicht vorher - also drei Monate nach Antragstellung, falls nichts passiert ist - eine kurze Sachstandsanfrage gestellt werden.
1. Bei den chronisch überlasteten Einbürgerungsbehörden wird gerne darauf hingeweisen, dass man bitte von Sachstandsanfragen absehen soll.
2. Eine vorherige Sachstandsanfrage ist für das Einreichen einer Untätigkeitsklage nicht zwingend nötig.
Wenn also die Behörde bei der Zulässigkeit der Untätigkeitsklage angeben würde, dass man vorher bitte eine Sachstandsanfrage hätte haben wollen, dann würde ich genau den Hinweis vorhalten, dass Sachstandsanfragen nicht von der Behörde erwünscht sind!
Odysseus schrieb am 14.11.2016 um 10:07:41:Richtig. Aber was glaubst Du, wie groß das Heulen und Zähneklappern auf Seiten der Antragsteller ist, wenn der Antrag gebührenpflichtig abgelehnt werden muss aus Gründen, die bei einer Beratung hätten geklärt, und bei der von einer Antragstellung hätte abgeraten werden können.
Es geht mir hier auch nicht um die Ausnahmefälle, sondern um die Fälle wo es klar ist. Wenn man balls-to-the-wall geht, dann sollte man sich dessen auch bewusst sein wirklich im Recht zu sein. Es ist ja fast schon so, dass ich sagen würde: Ich setze ca. 192 € als Risiko für die Verwaltungsgebühr ein und kriege meine Entscheidung alsbald, als wenn ich ein Jahr warte und dann erst erklärt bekomme, dass mein Antrag zulässig ist und dann noch ein weiteres Jahr warten soll, damit ich eingebürgert werde.
Odysseus schrieb am 14.11.2016 um 10:07:41:Ja, wer bitteschön soll denn sonst die Beratung durchführen, wenn nicht der Sachbearbeiter bei der
EBH, der auch für die Bearbeitung und Entscheidung zuständig ist?? Die Putzfrau??
Vielleicht die zukünftigen Sachbearbeiter der
EBH die dadurch angelernt werden sollen
.
Odysseus schrieb am 14.11.2016 um 10:07:41:Für das Vollständige Einreichen der Anträge ist immer noch der Antragsteller selbst verantwortlich - insbesondere, wenn er - weil er ja schon alles vorher und vor allem besser weiß - auf eine Beratung verzichtet. In solchen Fällen kommt sehr schnell die Anhörung mit der Zielrichtung der Ablehnung. Und dann: s.o.
Unvollständige Anträge sind immer ein Ärgernis. Das wäre sogar mir ein großes Ärgernis. Aber so schwer ist das ganze doch nicht, wie es dargestellt wird.
Was ist denn wenn der Antrag auf Einbürgerung unvollständig gestellt wurde und die Einbürgerungsbehörde nach 3 Monaten verklagt wird. Dann ist das doch sogar ein Beweis dafür dass die Behörde außer der Weiterleitung des Antrags zur Registratur nix unternommen hat, d.h. untätig war. Denn sonst hätte die Behörde ja einen zureichenden Grund innerhalb der 3 Monate schriftlich geben müssen, wieso die Antragsbearbeitung länger als 3 Monate dauern wird.
Zitat:Kein zureichender Grund sind organisatorisch vermeidbare Bearbeitungsengpässe etwa aufgrund urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheiten, wegen permanenter Unterbesetzung (OVG Hmb NJW 1990, 1379 f.; VG Brem NVwZ-RR 1997, 768; VG Düsseldorf NVwZ 1994, 810 (811)) oder unzureichender Arbeitsorganisation (Weitergabe von Akten an andere Behörde ohne Anlage einer bearbeitungsfähigen Zweitakte, OVG Münster NVwZ-RR 1992, 453). [...]
BeckOK VwGO/Brink VwGO § 75 Rn. 13
Und aus dem Artikel zu Berlin-Mitte:
Zitat:[...]Das sei ein "Riesenproblem", räumt der zuständige Stadtrat für Bürgerdienste in Mitte, Stephan von Dassel (Grüne), ein. Er spricht auch von einer "absoluten Baustelle, über die wir ganz unglücklich sind". Es gebe aber derzeit wegen der knappen Personaldecke leider keinen anderen Weg, um Einbürgerungen zu organisieren. [...]
Zitat:Im Bezirk Mitte dauere es dann in der Regel noch einmal sechs Monate, bis ein Einbürgerungsantrag bewilligt und beschieden werde. Dennoch wisse das Bezirksamt, dass eine so lange Wartezeit auf einen Beratungstermin "nicht geht". Die Personalkapazität in diesem Bereich soll erhöht werden. Zurzeit müsse der Bezirk Mitte nach den Vorgaben des Senats aber noch Personal abbauen. Der Grünen-Politiker hofft auf die Zeit nach der Abgeordnetenhauswahl im September.
Und ich bin ehrlich und sage, dass ich kein Fan davon bin, die Politiker direkt einzuschalten. Wozu auch? Nur damit der alarmierte Politiker dann eine kurze Anweisung gibt, damit das Klagerisiko für die Behörde sinkt? Und alle Antragsteller die nicht den Politiker mit einer Klage gedroht haben, müssen länger warten?
Darum würde ich die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel wählen und die durchaus zulässige Klage einsetzen. Wenn die Behörde ohne zureichenden Grund den Antrag nicht bearbeitet, dann trägt die Behörde auch die Gerichtskosten.
Aber nochmal:
Nichts gegen die Beamten und Sachbearbeiter! Hier gibt es massives Problem auf der politischen Ebene.