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Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch? (Gelesen: 8.266 mal)
Dan73
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Antwort #15 - 13.11.2016 um 16:49:44
 
nancyfahi schrieb am 02.11.2016 um 17:19:10:
Warum darfst du deine Sachbearbeiterin nicht fragen?


Ich soll von Nachfragen absehen... Steht in der Mail und in EBH hängt im Warteraum auch ein Schild mit dieser Bitte an alle Antragssteller. Weil alle sowieso mit Hochdruck arbeiten, versteht sich, und möglichst schnell wird alles entschieden, aber wenn jeder anruft und Mitarbeiter ablenkt, wird alles nur noch schlimmer.
Und in anderen Orten bekommen Leute manchmal innerhalb wenigen Wochen die Zusicherungen. Warum vin ich bloß damals nach München gezogen?  weinend

Über Berlin Moabit habe ich neulich folgendes gelesen: http://www.morgenpost.de/berlin/article207622515/Naechster-Termin-fuer-die-Einbu...

1 Jahr Wartezeit, nur um vorzusprechen - Wahnsinn! Wofür bezahle ich meine Steuern?  Ärgerlich
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Antwort #16 - 13.11.2016 um 17:33:01
 
Naja und?

Stell den Antrag schriftlich, warte 3 Monate und reiche Untätigkeitsklage ein Smiley.

Diesen Beratungstermin hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Und wenn die Staatsbürgerschaftsstellen (aka Einbürgerungsbehörden) einen Beratungstermin ansetzen wollen nur damit die Personen ggf. von einer Antragsstellung abgehalten werden falls diese keinen Einbürgerungsanspruch haben, dann ist das zwar nett gemeint aber irrelevant. Und wer sagt, dass der Entscheider für Einbürgerungen auch der Berater sein muss.

Höchstwahrscheinlich werden sehr viele Anträge unvollständig eingereicht. Das ist natürlich ärgerlich. Aber wieder: Wieso soll der Entscheider auch gleichzeitig der Sachbearbeiter für die Vervollständigung der Anträge sein?

Wenn alle Untätigkeitsklagen einreichen würden.... ja dann schau mal wie schnell die Personaldecke im Bereich Einbürgerungen aufgebaut werden würde.  Laut lachend
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Antwort #17 - 14.11.2016 um 10:07:41
 
Aras schrieb am 13.11.2016 um 17:33:01:
Stell den Antrag schriftlich, warte 3 Monate und reiche Untätigkeitsklage ein Smiley.


Sorry, aber bei solchen Ratschlägen kommt mir die Galle hoch. Bevor mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, sollte vielleicht vorher - also drei Monate nach Antragstellung, falls nichts passiert ist - eine kurze Sachstandsanfrage gestellt werden.

Aras schrieb am 13.11.2016 um 17:33:01:
Diesen Beratungstermin hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Und wenn die Staatsbürgerschaftsstellen (aka Einbürgerungsbehörden) einen Beratungstermin ansetzen wollen nur damit die Personen ggf. von einer Antragsstellung abgehalten werden falls diese keinen Einbürgerungsanspruch haben, dann ist das zwar nett gemeint aber irrelevant.


Richtig. Aber was glaubst Du, wie groß das Heulen und Zähneklappern auf Seiten der Antragsteller ist, wenn der Antrag gebührenpflichtig abgelehnt werden muss aus Gründen, die bei einer Beratung hätten geklärt, und bei der von einer Antragstellung hätte abgeraten werden können.

Aras schrieb am 13.11.2016 um 17:33:01:
Und wer sagt, dass der Entscheider für Einbürgerungen auch der Berater sein muss. 


Ja, wer bitteschön soll denn sonst die Beratung durchführen, wenn nicht der Sachbearbeiter bei der EBH, der auch für die Bearbeitung und Entscheidung zuständig ist?? Die Putzfrau??

Aras schrieb am 13.11.2016 um 17:33:01:
Wieso soll der Entscheider auch gleichzeitig der Sachbearbeiter für die Vervollständigung der Anträge sein?


Für das Vollständige Einreichen der Anträge ist immer noch der Antragsteller selbst verantwortlich - insbesondere, wenn er - weil er ja schon alles vorher und vor allem besser weiß - auf eine Beratung verzichtet. In solchen Fällen kommt sehr schnell die Anhörung mit der Zielrichtung der Ablehnung. Und dann: s.o.
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Antwort #18 - 14.11.2016 um 10:22:40
 
Odysseus schrieb am 14.11.2016 um 10:07:41:
Ja, wer bitteschön soll denn sonst die Beratung durchführen, wenn nicht der Sachbearbeiter bei der EBH, der auch für die Bearbeitung und Entscheidung zuständig ist?? Die Putzfrau??

Ein Kollege, der z.B. während des Urlaubs oder bei Krankheit den für den konkreten Antrag Zuständigen vertritt und sein Ermessen (dort wo das möglich ist) anders ausübt als der Vertretene.
Wodurch es durchaus zu Unterschieden zwischen Beratung und Entscheidung kommen kann.

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Antwort #19 - 14.11.2016 um 11:15:34
 
Da es fast schon als Angriff auf die Beamten gilt, wenn man diesen Ratschlag gibt:

Es ist kein Angriff gegen die Beamten sondern gegen das Personalmanagement der Stadt/Gemeinde.

Odysseus schrieb am 14.11.2016 um 10:07:41:
Sorry, aber bei solchen Ratschlägen kommt mir die Galle hoch. Bevor mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, sollte vielleicht vorher - also drei Monate nach Antragstellung, falls nichts passiert ist - eine kurze Sachstandsanfrage gestellt werden.

1. Bei den chronisch überlasteten Einbürgerungsbehörden wird gerne darauf hingeweisen, dass man bitte von Sachstandsanfragen absehen soll.
2. Eine vorherige Sachstandsanfrage ist für das Einreichen einer Untätigkeitsklage nicht zwingend nötig.

Wenn also die Behörde bei der Zulässigkeit der Untätigkeitsklage angeben würde, dass man vorher bitte eine Sachstandsanfrage hätte haben wollen, dann würde ich genau den Hinweis vorhalten, dass Sachstandsanfragen nicht von der Behörde erwünscht sind!

Odysseus schrieb am 14.11.2016 um 10:07:41:
Richtig. Aber was glaubst Du, wie groß das Heulen und Zähneklappern auf Seiten der Antragsteller ist, wenn der Antrag gebührenpflichtig abgelehnt werden muss aus Gründen, die bei einer Beratung hätten geklärt, und bei der von einer Antragstellung hätte abgeraten werden können.

Es geht mir hier auch nicht um die Ausnahmefälle, sondern um die Fälle wo es klar ist. Wenn man balls-to-the-wall geht, dann sollte man sich dessen auch bewusst sein wirklich im Recht zu sein. Es ist ja fast schon so, dass ich sagen würde: Ich setze ca. 192 € als Risiko für die Verwaltungsgebühr ein und kriege meine Entscheidung alsbald, als wenn ich ein Jahr warte und dann erst erklärt bekomme, dass mein Antrag zulässig ist und dann noch ein weiteres Jahr warten soll, damit ich eingebürgert werde.

Odysseus schrieb am 14.11.2016 um 10:07:41:
Ja, wer bitteschön soll denn sonst die Beratung durchführen, wenn nicht der Sachbearbeiter bei der EBH, der auch für die Bearbeitung und Entscheidung zuständig ist?? Die Putzfrau??

Vielleicht die zukünftigen Sachbearbeiter der EBH die dadurch angelernt werden sollen Zwinkernd.

Odysseus schrieb am 14.11.2016 um 10:07:41:
Für das Vollständige Einreichen der Anträge ist immer noch der Antragsteller selbst verantwortlich - insbesondere, wenn er - weil er ja schon alles vorher und vor allem besser weiß - auf eine Beratung verzichtet. In solchen Fällen kommt sehr schnell die Anhörung mit der Zielrichtung der Ablehnung. Und dann: s.o.

Unvollständige Anträge sind immer ein Ärgernis. Das wäre sogar mir ein großes Ärgernis. Aber so schwer ist das ganze doch nicht, wie es dargestellt wird.

Was ist denn wenn der Antrag auf Einbürgerung unvollständig gestellt wurde und die Einbürgerungsbehörde nach 3 Monaten verklagt wird. Dann ist das doch sogar ein Beweis dafür dass die Behörde außer der Weiterleitung des Antrags zur Registratur nix unternommen hat, d.h. untätig war. Denn sonst hätte die Behörde ja einen zureichenden Grund innerhalb der 3 Monate schriftlich geben müssen, wieso die Antragsbearbeitung länger als 3 Monate dauern wird.

Zitat:
Kein zureichender Grund sind organisatorisch vermeidbare Bearbeitungsengpässe etwa aufgrund urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheiten, wegen permanenter Unterbesetzung (OVG Hmb NJW 1990, 1379 f.; VG Brem NVwZ-RR 1997, 768; VG Düsseldorf NVwZ 1994, 810 (811)) oder unzureichender Arbeitsorganisation (Weitergabe von Akten an andere Behörde ohne Anlage einer bearbeitungsfähigen Zweitakte, OVG Münster NVwZ-RR 1992, 453). [...]

BeckOK VwGO/Brink VwGO § 75 Rn. 13

Und aus dem Artikel zu Berlin-Mitte:
Zitat:
[...]Das sei ein "Riesenproblem", räumt der zuständige Stadtrat für Bürgerdienste in Mitte, Stephan von Dassel (Grüne), ein. Er spricht auch von einer "absoluten Baustelle, über die wir ganz unglücklich sind". Es gebe aber derzeit wegen der knappen Personaldecke leider keinen anderen Weg, um Einbürgerungen zu organisieren. [...]


Zitat:
Im Bezirk Mitte dauere es dann in der Regel noch einmal sechs Monate, bis ein Einbürgerungsantrag bewilligt und beschieden werde. Dennoch wisse das Bezirksamt, dass eine so lange Wartezeit auf einen Beratungstermin "nicht geht". Die Personalkapazität in diesem Bereich soll erhöht werden. Zurzeit müsse der Bezirk Mitte nach den Vorgaben des Senats aber noch Personal abbauen. Der Grünen-Politiker hofft auf die Zeit nach der Abgeordnetenhauswahl im September.


Und ich bin ehrlich und sage, dass ich kein Fan davon bin, die Politiker direkt einzuschalten. Wozu auch? Nur damit der alarmierte Politiker dann eine kurze Anweisung gibt, damit das Klagerisiko für die Behörde sinkt? Und alle Antragsteller die nicht den Politiker mit einer Klage gedroht haben, müssen länger warten?
Darum würde ich die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel wählen und die durchaus zulässige Klage einsetzen. Wenn die Behörde ohne zureichenden Grund den Antrag nicht bearbeitet, dann trägt die Behörde auch die Gerichtskosten.

Aber nochmal:
Nichts gegen die Beamten und Sachbearbeiter! Hier gibt es massives Problem auf der politischen Ebene.
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Antwort #20 - 14.11.2016 um 12:00:09
 
Zur Klarstellung, da es ggf. die gegenteilige Meinung bestärkt.

Es ist - wenn überhaupt - ein Angriff gegen das Personalmanagement der Stadt. Aber ich persönlich sehe es nicht als unmittelbaren Angriff, sondern als den Einsatzes eines Rechtsmittels. Mittelbar ist es das.

Aber um es wieder zu betonen:
Es ist nicht die Schuld der Sachbearbeiter, wenn die Personaldecke zu dünn ist!
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Antwort #21 - 15.11.2016 um 07:36:51
 
Petersburger schrieb am 14.11.2016 um 10:22:40:
Ein Kollege, der z.B. während des Urlaubs oder bei Krankheit den für den konkreten Antrag Zuständigen vertritt und sein Ermessen (dort wo das möglich ist) anders ausübt als der Vertretene.
Wodurch es durchaus zu Unterschieden zwischen Beratung und Entscheidung kommen kann.

Das ist aber innerhalb einer Arbeitsgruppe äußerst selten. Also wir als Kollegen reden noch miteinander.
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Antwort #22 - 16.11.2016 um 11:03:29
 
Auch wenn die Sachbearbeiter immer wieder erwähnen,dass du keine Sachstandsfragen stellen kannst,heisst es noch gar nicht,dass du es nicht darfst

Hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage .

Dan73 schrieb am 13.11.2016 um 16:49:44:
Ich soll von Nachfragen absehen... Steht in der Mail und in EBH hängt im Warteraum auch ein Schild mit dieser Bitte an alle Antragssteller. Weil alle sowieso mit Hochdruck arbeiten, versteht sich, und möglichst schnell wird alles entschieden, aber wenn jeder anruft und Mitarbeiter ablenkt, wird alles nur noch schlimmer.
Und in anderen Orten bekommen Leute manchmal innerhalb wenigen Wochen die Zusicherungen. Warum vin ich bloß damals nach München gezogen?  weinend

Über Berlin Moabit habe ich neulich folgendes gelesen: http://www.morgenpost.de/berlin/article207622515/Naechster-Termin-fuer-die-Einbu...

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Antwort #23 - 16.11.2016 um 16:16:33
 
Und wenn jetzt jeder eine Untätigkeitsklage einreicht? Auch die müssen bearbeitet werden - und dann dauert alles noch viel länger.  Ärgerlich
Sinnvoller ist es, sich an die politischen Gremien zu wenden, diese entscheiden (auch) über die Personaldecke. Gut, hat jetzt vielleicht der Antragsteller selbst nicht direkt was davon, aber vielleicht die Sachbearbeiter und spätere Einbürgerungsbewerber.
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Antwort #24 - 16.11.2016 um 21:38:17
 
Floppine schrieb am 16.11.2016 um 16:16:33:
Und wenn jetzt jeder eine Untätigkeitsklage einreicht? Auch die müssen bearbeitet werden - und dann dauert alles noch viel länger. 

Tut es nicht.

Untätigkeitsklagen werden nicht von dem SB bearbeitet, auf dessen Tisch "Land unter" herrscht.
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Antwort #25 - 16.11.2016 um 22:12:02
 
Floppine schrieb am 16.11.2016 um 16:16:33:
Und wenn jetzt jeder eine Untätigkeitsklage einreicht? Auch die müssen bearbeitet werden - und dann dauert alles noch viel länger.  Ärgerlich
Sinnvoller ist es, sich an die politischen Gremien zu wenden


Ich denke, Untätigkeitsklagen sind fast der effizenteste Weg, die Gremien auf das Problem aufmerksam zu machen. Wenn ich Aras richtig verstanden habe.
Ich persöhnlich werde diesen Weg nicht gehen. Mein Termin ist in etwa 5 Monaten. Wenn ich jetzt den Antrag schriftlich per Einschreiben stelle und nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage einreiche, gewinne ich evtl. 2 Monate. Aber ich befürchte, dass "das System" sich dann rächen wird, indem z.B. irgendwelche zusätzliche Unterlagen eingefordert werden. Obwohl mein Fall eigentlich kristall klar ist. Aber ich brauche noch 10-12 Monate für die Ausbürgerung, da fallen 2 Monate nicht so ins Gewicht, bei der Gesamtdauer von ca. 2 Jahre.
Wie sieht es in den benachbarten Kreisen mit den Wartezeiten aus? Landkreis Mü, Bad Tölz, von mir aus auch Ebersberg... Vielleicht soll ich dorthin ziehen, dort würde ich bestimmt eine größere Wohnung kriegen fürs gleiche Geld.  Augenrollen

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Antwort #26 - 17.11.2016 um 06:47:00
 
Dan73 schrieb am 16.11.2016 um 22:12:02:
Wie sieht es in den benachbarten Kreisen mit den Wartezeiten aus?

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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