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Asylantrag/Abschiebung/schwere Erkrankung (Gelesen: 3.127 mal)
Errare_humanum_est
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28.10.2016 um 19:16:08
 
Hallo liebes Forum,

ich habe hier wieder jemanden, der Hilfe braucht.

Hier die Fakten zusammengefasst:

- Ein Mann um die 50 Jahre alt ist legal aus einem Drittland eingereist (Tourist)
- Der Mann hat einen Asylantrag gestellt: Begründung ist eine schwere lebensbedrohliche Erkrankung, die bereits in seinem Heimatland mehrmals erfolglos behandelt wurde
- Die Behandlungsmöglichkeiten in seiner Heimat waren ausgeschöpft, der Mann wäre ohne eine weitere Behandlung im Ausland mit hoher Sicherheit innerhalb weniger Wochen gestorben (dies ist schriftlich belegt)
- Der Mann wurde vorläufig in Deutschland untergebracht, ihm wurde eine langwierige und teure Behandlung in einem Krankenhaus ermöglicht, auch hat er vorläufige Papiere bekommen.
Behandlungskosten in höherem fünfstelligen Bereich wurden übernommen.
- Seit kurzem gilt sein Gesundheitszustand zum ersten Mal als "stabil" oder "normal"
- Auf die aktuelle Anfrage des BAMF wurde vom behandelnden Arzt eine Bescheinigung ausgestellt, dass das Leben des Mannes momentan nicht mehr gefährdet ist, allerdings könnte die schwere Erkrankung mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% innerhalb des nächsten Jahres wieder ausbrechen. Dann wäre laut diesem Schreiben eine sofortige Transplation erforderlich, die in seinem Heimatland nicht möglich ist

Nun meine Frage:

mit welcher Antwort des BAMF ist zu rechnen? Wird der Mann sofort abgeschoben, weil sein Gesundheitszustand es momentan erlaubt? Die Wahrscheinlichkeit seines Todes liegt dann laut Attest bei 50%, weil eine Transplantation in seinem Heimatland nicht möglich und in einem anderen Land für ihn nicht bezahlbar ist.

Was gibt es für den Mann noch für Möglichkeiten? Er ist gesundheitlich wirklich ziemlich schwer angeschlagen und hat auch kein Geld mehr für die Medikamente, die er immer noch braucht. Bei Abschiebung droht ihm ja wirklich der Tod ohne es zu übertreiben.

PS Sämtliche ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte im Heimatland und in Deutschland sind schriftlich belegt, mit Diagnosen und allen dazugehörigen Einzelheiten.

Ich bin für jede Antwort dankbar.
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reinhard
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Antwort #1 - 28.10.2016 um 19:22:04
 
Welche Antwort das BAMF schickt, muss man nachsehen, wenn der Bescheid kommt.

"Sofort abgeschoben" wird niemand. Falls das BAMF ablehnt, wird eine Frist für die Ausreise gesetzt.
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Aras
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Antwort #2 - 28.10.2016 um 19:57:04
 
Flüchtlingsschutz, Asyl und subsidiären Schutz erhält man nicht wegen Krankheit. Es werden maximal Abschiedehindernisse zu erkannt.

Die Masche ist bei Georgiern beliebt. Kommen nach Deutschland aufgrund von Krankheit aber geben politische Gründe an. Der Staat wendet dann mehrere tausend Euro zur Heilung auf.Sobald sie geheilt sind, kriegen sie auch ihre Ablehnung und kehren mehr oder weniger freiwillig in ihre Heimat zurück.

Für Krankheit ist nunmal nicht das Asylverfahren gedacht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mojo Jojo
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Antwort #3 - 28.10.2016 um 23:26:23
 
Ich befürchte, da hast Du etwas falsch verstanden.

Eine Krankheit ist kein Grund, Asyl zu gewähren. Den Antrag mag der Mann vielleicht gestellt haben, aber stattgegeben wurde ihm nicht. Die Beendigung seines Aufenthaltes in Deutschland wurde lediglich so lange ausgesetzt, bis es sein Gesundheitszustand erfordert hat.

Dies gilt dann solange, bis die Person wieder transport-/reisefähig ist. Dann wird der Aufenthalt in Deutschland beendet.

Nur weil man einen Asylantrag gestellt hat, wird man nicht automatisch auch Asylant.

Eingeordnet wurde das georgische Gesundheitssystem als 'vollkommen ausreichend' (natürlich ohne an deutsche Standards heranzukommen).

Spätestens seit 2014 sind in Georgien auch Dialyse, Transplantationen etc. möglich.

Natürlich wünscht man sich immer für jeden, dass er die bestmögliche Behandlung erfährt, jedoch zählt hier lediglich, ob/ vorraussichtlich ab wann der Mann in der Lage ist, die Rückreise zu beschreiten.

Seine Rückreise wird bis dahin lediglich nicht durchgesetzt.
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reinhard
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Antwort #4 - 29.10.2016 um 12:44:16
 
Mojo Jojo schrieb am 28.10.2016 um 23:26:23:
Ich befürchte, da hast Du etwas falsch verstanden.

Eine Krankheit ist kein Grund, Asyl zu gewähren.


Genau das, ein Bleiberecht wegen einer Krankheit, ist im Asylgesetz und im Aufenthaltsgesetz ausdrücklich vorgesehen.

Ebenso ist ein eigenes Verfahren für Jugendliche vorgesehen, wenn sie den Asylantrag auf diesen Aspekt (gesundheitliche oder soziale Gründe, keine Verfolgung) beschränken wollen: Dann kann der Asylantrag nach einem anderen Verfahren bei einer anderen Behörde gestellt werden.

@errare_humanum_est: Mit der Antragstellung ist alles in Ordnung. Lass Dich nicht verwirren von denen, die ihre Informationen am Stammtisch statt im Gesetz suchen.
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Aras
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Antwort #5 - 29.10.2016 um 13:09:59
 
Da hast du Recht Reinhard.  Ich hab das erst diese Woche am Stammtisch gehört. Der Stammtisch war eine Vorlesung der "Refugee Law Clinic" der Uni Düsseldorf.

Vielleicht sind ja schon Kranke eine soziale Gruppe? Dann kriegen die dann auch Flüchtlingspässe und so weiter und so fort.  Laut lachend

Fakt ist doch, dass es ein Abschiebehindernis gemäß § 60 Abs. Abs. 7 AufenthG sein kann und dort auch gesundheitliche "ausdrücklich" erwähnt werden. Im AsylG gibt es kein "ausdrückliches" Recht auf Aufenthalt für Kranke. Über diese Abschiebehindernisse hat aber auch das BaMF gemäß § 24 Abs. 2 AsylG zu entscheiden.

Aber sobald eben die  Heilung feststeht dann ist es eben ein normales Lebensrisiko. 50 % Chance dass man wieder erkrankt? Woher kommt diese Zahl? Ist der Mediziner auch gleichzeitig Doktor der Statistik?

Es ist aber vielmehr so, dass Mojo und ich nicht davon gesprochen haben, dass die Person keine Chance für einen Aufenthalt bis zur endgültigen Heilung hätte. Nur solle man nicht davon ausgehen, dass man Asyl, Flüchtlingsanerkennung oder subsidiären Schutz bekommt.

Für medizinische Fälle ist nämlich vorgesehen, dass der Kranke als Selbstzahler seine Kosten selber trägt und mit einem Visum zur medizinischen Behandlung einreist.
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Errare_humanum_est
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Antwort #6 - 29.10.2016 um 18:47:09
 
Vielen Dank für eure Antworten.
Es hört sich natürlich gut an, wenn man sowas schreibt wie:
______________________
"Für medizinische Fälle ist nämlich vorgesehen, dass der Kranke als Selbstzahler seine Kosten selber trägt und mit einem Visum zur medizinischen Behandlung einreist. "
______________________

Das Leben lässt sich aber leider nicht auf 2 oder 3 Fälle reduzieren, die "vorgesehen" sind.
Der Mann hatte kein Geld mehr für Behandlungen, die lebensnotwendig waren. Außerdem war eine Behandlung in seinem Heimatland eh nicht mehr möglich. Ich kann dem armen Mann keinen Vorwurf machen. An seiner Stelle würde ich genauso handeln.

Zu folgendem Satz: "Ist der Mediziner auch gleichzeitig Doktor der Statistik?" kann ich nur sagen, dass es tatsächlich eine offizielle Statistik über ein Wiederauftreten dieser Krankheit nach der Behandlung gibt. Die Wahrscheinlichkeit wurde auch so in einem offizellen Schreiben der behandelnden Klinik bescheinigt.

Der Sarkasmus von Aras ist hier wirklich fehl am Platz, weil es um das pure Überleben geht und nicht um Erschleichung von irgendwelchen Sach- oder Geldleistungen  Ärgerlich
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Aras
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Antwort #7 - 29.10.2016 um 19:20:26
 
Errare_humanum_est schrieb am 29.10.2016 um 18:47:09:
Es hört sich natürlich gut an, wenn man sowas schreibt wie: 


Dann kann man aber auch fragen wo es denn auch ausdrücklich geschrieben steht. Dann kann man sich auch wohler fühlen.

Errare_humanum_est schrieb am 29.10.2016 um 18:47:09:
Der Mann hatte kein Geld mehr für Behandlungen, die lebensnotwendig waren. Außerdem war eine Behandlung in seinem Heimatland eh nicht mehr möglich. Ich kann dem armen Mann keinen Vorwurf machen. An seiner Stelle würde ich genauso handeln.

Falls es dich beruhigt: Ich würde wahrscheinlich auch so handeln. Mir wäre alle anderen auch egal, sofern ich überleben würde.

Errare_humanum_est schrieb am 29.10.2016 um 18:47:09:
Zu folgendem Satz: "Ist der Mediziner auch gleichzeitig Doktor der Statistik?" kann ich nur sagen, dass es tatsächlich eine offizielle Statistik über ein Wiederauftreten dieser Krankheit nach der Behandlung gibt. Die Wahrscheinlichkeit wurde auch so in einem offizellen Schreiben der behandelnden Klinik bescheinigt.

Ja und? Die Frage ist aber nicht ob die Krankheit mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auftreten weil der Ausländer gewisse Anlagen besitzt. Es muss eine erhebliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben drohen. Ist 50 % Wahrscheinlichkeit ist eine erhebliche und konkrete Gefahr? Kann auch sein, dass er nächstes Jahr nicht krank wird. Und das übernächste Jahr auch nicht. Und das überübernächste Jahr auch nicht...

Errare_humanum_est schrieb am 29.10.2016 um 18:47:09:
Der Sarkasmus von Aras ist hier wirklich fehl am Platz, weil es um das pure Überleben geht und nicht um Erschleichung von irgendwelchen Sach- oder Geldleistungen  

Es war doch eine Erschleichung/Bereicherung?! Er kam offiziell als Tourist und hat dann Asyl beantragt weil er sonst keine medizinische Behandlung bekommen hätte.

So wie du das aber im Eingangspost schreibst, erwartest du aber eine Tapferkeitsmedaille in Form einer Flüchtlingsanerkennung für den Ausländer. Nur ist er eben kein Asylberechtiger/Flüchtling oder Subsidiär Schutzberechtigter.

Er sollte aber solange eine erhebliche und konkrete Gefahr für seine Gesundheit bei Rückkehr in seine Heimat besteht ein Abschiebehindernis gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 festgestellt kriegen. Solange sein Asylantrag nicht beschieden ist, kriegt er auch keine Aufenthaltserlaubnis. Je nachdem wie über sein Asylantrag entschieden wird kriegt er entweder eine AE gemäß § 25 Abs. 3, § 25 Abs. 5 AufenthG oder eine Ausreiseaufforderung.

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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Antwort #8 - 31.10.2016 um 21:21:47
 
Moin,

Ich kann die Problematik von beiden Seiten nachvollziehen.
Es gibt ein paar Grundsätze und die muß man (leider) akzeptieren:
Wer sich in D behandeln lassen will, muß das selber bezahlen, wenn er keinen anderen Grund für den Aufenthalt hat.
Solange das Leben akut bedroht ist, wird er hier erstmal behandelt und gerettet, im Zweifelsfall auf Allgemeinkosten.
Ist er aber erstmal halbwegs genesen und reisefähig, muß er zurück.

Wie sollte das auch anders funktionieren? Wenn Geld vorhanden ist, bekäme er ja ein Visum für die Behandlung.
Das Argument mit der schlechteren medizinischen Versorgung dürfte im Vergleich zu DE bei 95% der Herkunftsländer zutreffen.
Wenn er jetzt bleiben dürfte, um vielleicht in einem Jahr eine Transplantation zu bekommen, wer bezahlt das? Wo fängt man damit an und wo zieht man die Grenze?

Gruß,
Norbert




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