Mojo Jojo schrieb am 28.10.2016 um 23:41:57:Wenn 2 Personen aus 2 verschiedenen Ländern zusammen leben möchten, dann geschieht das in dem Land, in dem man sich zuerst hat registrieren lassen.
Wo genau ist das so geregelt?
Im Übrigen darf ich Dich bitten, einen anderen Ton anzuschlagen.
Hier wurde nach einem legalen Weg zwecks Familienzusammenführung
gefragt. Das dieses in dem (augenscheinlich) "günstigeren" Staat
passieren soll, kann ich durchaus nachvollziehen. Es muss halt rechtlich
machbar sein. Und damit zum Thema:
sudaka schrieb am 28.10.2016 um 15:32:14:Eheschließung und Antrag auf
FZF Das sollte ein gangbarer Weg sein. Lebensunterhaltssicherung bei
einem Nachzug zu einem Asylberechtigten ist nicht erforderlich.
Einen weiteren Asylantrag halte ich aus diversen Gründen nicht für
sinnvoll (zunächst keine Zuständigkeit, wenn doch, welche neuen
Gründe gibt es etc.).