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Familienname bestimmen/ hinkende Namensführung im Heimatland (Ägypten) (Gelesen: 1.680 mal)
RaEm
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29.09.2016 um 17:08:07
 
Hallo zusammen,
ich hoffe, es ist das richtige Unterforum für meine Frage.

Eine Freundin hat einen ägyptischen Ehemann. Sie leben in Deutschland zusammen und möchten einen gemeinsamen Familiennamen nutzen.

Da der Mann eine vierteilige Namenskette hat, muss zunächst ein Name von ihm beim Standesamt bestimmt werden, den die Frau dann annehmen kann.

Nun weigert sich das Standesamt mit der Begründung, das es Probleme bei einer späteren Einbürgerung oder in Ägypten gebe...
Wir haben es machen lassen (anderes Bundesland und Standesamt), bisher gabs keine Probleme. Es wurde der 4. Name als Nachname genommen. Rest führt er jetzt überall in D. als Vornamen. Auf die hinkende Namensführung in Ägypten sind wir hingewiesen worden.

Kann sich das Standesamt weigern?
Gibt es tatsächlich irgendwo Probleme?
Welchen Namen der Namenskette kann ich nehmen? Jeden oder nur den Letzten? Wie sieht es aus, wenn es nicht der Letzte ist?
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Aras
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Antwort #1 - 29.09.2016 um 17:21:37
 
Man kann doch beim ägyptischen Konsulat eine Namenserklärung abgeben und einen der Namen als Familiennamen bestimmen. Warum wurde dieser Weg nicht gegangen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 29.09.2016 um 22:28:17
 
Das wäre wohl der nächste Weg. Zum Einen ist das nächste Konsulat von ihr weit entfernt (München- Frankfurt) zum anderen gibt es ja genügend Beispiele in unserem Bekanntenkreis, wo es keine Probleme gab, einen gemeinsamen Familiennamen über das Standesamt zu bestimmen.
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Antwort #3 - 29.09.2016 um 23:04:00
 
Sie muss ja nicht hin. Der Mann muss dorthin. Der Mann hat es ja auch von Ägypten nach Deutschland geschafft. Da sollte der Weg von seinem deutschen Wohnort nach Frankfurt/Berlin nicht problematisch sein.

Also ich bin bestimmt der Erste, wenn es darum geht querzudenken und starre Anforderungen zu hinterfragen. Aber der Standesbeamte hat Recht: Ohne Familiennamen des Ehemannes kann auch kein gemeinsamer Ehename bestimmt werden. Und solange er kein Asylberechtigter oder Konventionsflüchtling ist unterliegt er nicht dem deutschen Personalstatut sondern weiterhin dem ägyptischen Personalstatut.

Was bei anderen Fällen gewesen ist, ist irrelevant. Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht.
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Antwort #4 - 30.09.2016 um 22:16:44
 
Nicht wusste nicht, dass die anderen Fälle alle falsch bearbeitet wurden, in dem der Standesbeamte einen Familiennamen bestätigt hat.
Werde die Antworten entsprechend weitergeben.

Danke für die Hilfe.
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