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Kann man eigentlich den Asylantrag zurückziehen? (Gelesen: 9.932 mal)
Themen Beschreibung: Kann man eigentlich den Asylantrag zurückziehen?
T.P.2013
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blubb


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Antwort #15 - 15.12.2016 um 00:23:54
 
Dein Gedankengang, in der geäußerten Form, missbraucht m.E. das Asylrecht.
Der Schutzgrund "keine ausreichenden finanziellen Mittel" war mir bisher nicht bekannt.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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DerGraf
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Antwort #16 - 15.12.2016 um 15:08:46
 
T.P.2013 schrieb am 15.12.2016 um 00:23:54:
Der Schutzgrund "keine ausreichenden finanziellen Mittel" war mir bisher nicht bekannt.



Das war ja auch nicht so gemeint.

Ich weiß es von uns, dass einige syrische Studenten, bei denen das mit den Verl.-Voraussetzungen nicht so hinhaut, die AE ablaufen lassen (vorher natürlich Antragsstellung) und dann einen Antrag auf Asyl stellen. Die werden mit sicherheit nicht den Grund "keine finanziellen mittel" "schlechte Studienleistungen" angeben.
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reinhard
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Antwort #17 - 15.12.2016 um 15:21:27
 
Nein, das ist ein "echter" Asylgrund:

Mit Ende des Stipendiums (wg. Krieg) kann die AE für das Studium nicht mehr verlängert werden. Deshalb droht die Ausreisepflicht, und die bedeutet konkrete Lebensgefahr. Mindestens durch den Krieg, ggf. auch durch persönliche Verfolgung.
Und das ist ein Asylgrund.

Allerdings kann man dann schlecht Asylantrag stellen, dann mal kurz Syrien besuchen, und dann wieder was anderes beantragen – das funktioniert eben nicht.
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