Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Nachzug zum minderjährigen deutschen Kind (Gelesen: 972 mal)
omshanti
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Zuhause, Germany
Zuhause
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachzug zum minderjährigen deutschen Kind
18.09.2016 um 11:24:05
 
Ich bin Deutsche und habe ein Baby mit meinem indonesischen Freund. Nun überlegen wir ob, wie und wann mein Freund zu uns nach Deutschland kommen könnte.

Die Vaterschaft wurde bereits anerkannt, jedoch habe ich bisher das alleinige Sorgerecht. Muss im Falle von FZF zum deutschen minderjährigen Kind immer das geteilte Sorgerecht bestehen? Wenn ja, ist es möglich diese Sorgeerklärung auch im Ausland (Indonesien) abzugeben?

Soweit ich es verstanden habe, muss in diesem Fall von FZF der Lebensunterhalt meines Freundes nicht gesichert sein?!
Mein Freund würde quasi erstmal ALG2 bekommen und hat auch gleich eine Arbeitsgenehmigung oder?
Leider erhalte ich momentan selber aufstockend ALG2, da mein Elterngeld nicht ausreicht. Und auch wenn ich wieder Arbeiten gehe, werde ich wohl erst noch aufstocken müssen oder Wohngeld beantragen. Ist dies ein Grund, weshalb ein Antrag abgelehnt werden könnte?

Die Aufenthaltsgenehmigung wäre erstmal 3 Jahre gültig, ist das richtig? Wonach wird danach entschieden, ob sie verlängert wird oder nicht?? Gibt es irgendwelche Voraussetzungen?

Ich denke, er muss auch diesen Integrations/Sprachkurs absolvieren, was er natürlich auch machen will - aber wer kommt für die Kosten hierfür auf?

Wie lange dauert die Beantragung einer solchen FZF circa?
Ist es durch die Flüchtlingssituation schwieriger geworden - wird eher abgelehnt??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.140

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug zum minderjährigen deutschen Kind
Antwort #1 - 18.09.2016 um 11:42:15
 
Ja das Siegerecht muss geteilt werden wenn der Vater im Ausland ist. Das geht genauso wie die Vaterschaftsanerkennung; du gehst zum Jugendamt und erklärst, dass du das Sorgerecht teilen willst und schickst ihm die Erklärung und er stimmt der Sorgerechtsteilung zu.

Sozialleistungsbezug ist kein Ablehnungsgrund.

Er bekommt die Aufenthsltserlaubnis für 3 Jahre und diese wird solange verlängert bis das Kind 18 ist oder er ausreichende Deutschkenntnisse hat, seinen Lebensunterhalt gesichert ist und keine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung ist und darum eine Niederlassungserlaubnis bekommen kann.

Das Jobcenter kommt für dir Kosten auf.

Das FZF Verfahren muss schnell durchgezogen werden damit der Vater kurz vor der Geburt in Deutschland ist. D.h. 8. Schwangerschaftsmonat bzw. Bei Risikoschwangerschaften sogar früher. Er sollte aber sich um einen zeitnahen Antragstermin bei der Botschaft kümmern.

Aufgrund der Flüchtlingskrise wird er nicht abgelehnt, da es einen Rechtsanspruch auf das Visum gibt.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
omshanti
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Zuhause, Germany
Zuhause
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug zum minderjährigen deutschen Kind
Antwort #2 - 18.09.2016 um 13:10:54
 
Vielen Dank schon mal für deine hilfreiche Antwort!!

Aras schrieb am 18.09.2016 um 11:42:15:
Das geht genauso wie die Vaterschaftsanerkennung; du gehst zum Jugendamt und erklärst, dass du das Sorgerecht teilen willst und schickst ihm die Erklärung und er stimmt der Sorgerechtsteilung zu.

Ich glaube nicht, dass das so einfach ist und auf dem Postweg geht?! Bei der Vaterschaftsanerkennung wäre es zumindest so nicht gegangen. Zu der Zeit war er mit SchengenVisa in Deutschland und wir mussten zusammen mit indonesischem (obwohl er auch Englisch spricht) Übersetzer zum Amt. Ohne seine Anwesenheit in D wäre das gar nicht gegangen. Deshalb frage ich, ob man Sorgeerklärung evtl auch bei der Deutschen Botschaft in Indonesien machen kann? Oder geht es wirklich über den Postweg?

Aras schrieb am 18.09.2016 um 11:42:15:
Das FZF Verfahren muss schnell durchgezogen werden damit der Vater kurz vor der Geburt in Deutschland ist. D.h. 8. Schwangerschaftsmonat bzw. Bei Risikoschwangerschaften sogar früher. Er sollte aber sich um einen zeitnahen Antragstermin bei der Botschaft kümmern.

Das Baby ist ja schon auf der Welt Smiley Ich wusste zu dem Zeitpunkt noch gar nicht, dass er die Möglichkeit hat nach Deutschland zu kommen, ohne vorher A1 abgeschlossen zu haben. Hat aber doch nicht irgendwelche Nachteile, dass das Baby nun schon da ist oder? Durchgedreht
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.140

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug zum minderjährigen deutschen Kind
Antwort #3 - 18.09.2016 um 13:19:03
 
Er muss die Zustimmung zur Sorgerechtsteilung bei der Botschaft machen. Keine Ahnung ob du ein Original oder eine Kopie der Sorgerechtsteilung ihm geben muss. Musste sowas noch nie machen  Zunge am besten du kontaktierst die Botschaft per Mail und fragst ob man die Sorgerechtsteilung bei der Abgabe des Visaantrafeges machen kann und was benötigt wird.

Keine Nachteile.

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema