Ich bin Deutsche und habe ein Baby mit meinem indonesischen Freund. Nun überlegen wir ob, wie und wann mein Freund zu uns nach Deutschland kommen könnte.
Die Vaterschaft wurde bereits anerkannt, jedoch habe ich bisher das alleinige Sorgerecht. Muss im Falle von
FZF zum deutschen minderjährigen Kind immer das geteilte Sorgerecht bestehen? Wenn ja, ist es möglich diese Sorgeerklärung auch im Ausland (Indonesien) abzugeben?
Soweit ich es verstanden habe, muss in diesem Fall von
FZF der Lebensunterhalt meines Freundes nicht gesichert sein?!
Mein Freund würde quasi erstmal ALG2 bekommen und hat auch gleich eine Arbeitsgenehmigung oder?
Leider erhalte ich momentan selber aufstockend ALG2, da mein Elterngeld nicht ausreicht. Und auch wenn ich wieder Arbeiten gehe, werde ich wohl erst noch aufstocken müssen oder Wohngeld beantragen. Ist dies ein Grund, weshalb ein Antrag abgelehnt werden könnte?
Die Aufenthaltsgenehmigung wäre erstmal 3 Jahre gültig, ist das richtig? Wonach wird danach entschieden, ob sie verlängert wird oder nicht?? Gibt es irgendwelche Voraussetzungen?
Ich denke, er muss auch diesen Integrations/Sprachkurs absolvieren, was er natürlich auch machen will - aber wer kommt für die Kosten hierfür auf?
Wie lange dauert die Beantragung einer solchen
FZF circa?
Ist es durch die Flüchtlingssituation schwieriger geworden - wird eher abgelehnt??