Urkunden sind in vielen Landesteilen Syriens weiterhin erhältlich, man kann wieder Dritte (Rechtsanwälte, Verwandte, Nachbarn etc.) mit der Beschaffung fehlender Urkunden und der Einholung der Vorlegalisation beauftragen.
Das Zentralregister in Damaskus ist noch aktiv, dort können auch Personenstandsurkunden aus dem ganzen Land angefordert werden, selbst wenn das Originalregister in der ursprünglichen Stadt des Personenstandes zerstört wurde. Das syrische Außenministerium unterhält weiterhin in Damaskus und größeren Städten Büros, in denen die Echtheit von syrischen öffentlichen Urkunden durch dafür zugelassene Beamte bestätigt wird (Vorlegalisation).
Vorbeglaubigungsvermerke des syrischen Außenministeriums sind nach den Beobachtungen der Botschaft ohne konfessionelle oder politische Diskriminierung zu erhalten. Der Botschaft sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Probleme bei der Einholung einer Vorlegalisation bzw. von syrischen öffentlichen Urkunden -- auch für Familienangehörige anerkannter Flüchtlinge -- bekannt, dies gilt auch für Personen, welche Syrien ohne Ausreisegenehmigung verlassen haben.
Der Weg wäre also, eine notariell beglaubigte Vollmacht zur Beschaffung des erforderlichen Einzelregisterauszuges und Einholung sowohl der Vorlegalisation als auch der Legalisation aufzusetzen und übersetzen zu lassen, diese an einen Familienangehörigen - falls vorhanden - oder einen Rechtsanwalt (Anfrage an die Deutsche Botschaft Beirut, die nach Schließung der Vertretung in Damaskus deren Aufgaben übernommen hat) zu übersenden.
Das dauert, aber es geht.
http://www.beirut.diplo.de/contentblob/3959900/Daten/6194938/Legalisation_SYR_Me...