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Eheschließung in Deutschland (Gelesen: 1.591 mal)
Tomford
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i4a rocks!


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18.09.2016 um 09:09:48
 
Guten Tag,

Ich sitze hier mit meinem mittlerweile Verlobten Tom Ford und hätte einige Fragen. Er 28 Jahre alt ist kenianer und wurde aus Deutschland abgeschoben. Ich 24 Jahre alt serbin, in Deutschland geboren und lebe dort auch seit meiner Geburt. Wir würden gerne in Deutschland heiraten. Unsere Frage ist: wie funktioniert so etwas und wie lange dauert das? Was benötigen wir Alles?
Und was ist eine gebührenpflichtige Urkundenüberprüfung ?

Danke im Voraus
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Saxonicus
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Antwort #1 - 18.09.2016 um 10:14:22
 
Tomford schrieb am 18.09.2016 um 09:09:48:
Wir würden gerne in Deutschland heiraten. Was benötigen wir Alles?

Das muss Du beim zuständigen Standesamt erfragen.

Tomford schrieb am 18.09.2016 um 09:09:48:
Und was ist eine gebührenpflichtige Urkundenüberprüfung ?

Das kannst Du, auf dem Merkblättern der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Land hier

http://m.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/Urkundenverkehr__Al...

nachlesen.

Allerdings dürfte ein Zuzug nach Deutschland erst dann möglich sein, wenn eine Befristung der Einreisesperre erfolgt und eine Bezahlung der entstandenen Abschiebekosten vereinbart wurde.
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« Zuletzt geändert: 18.09.2016 um 10:24:23 von Saxonicus »  

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Aras
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Antwort #2 - 18.09.2016 um 11:12:02
 
Ich sehe dafür kaum Chancen. Er hat eine Einreisesperre und es gibt zwar eine Vorwirkung von Artikel 6 GG, aber wie soll man die Einreisesperre aufgrund eines zukünftigen Sachverhaltes kürzer befristen? Also ihr bereitet die Eheschließung in Deutschland vor, es wird entfristet, er reist ein und beim Hochzeitstermin sagt er "Nein". Folge ist doch das man ihn erneut abschieben muss.

Da du keine Deutsche bist, kann man dir sogar zumuten in Serbien oder in Kenia zu heiraten. Und dabei ist es nicht sicher, dass seine Einreisesperre erheblich verkürzt wird.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Antwort #3 - 18.09.2016 um 11:21:53
 
Tomford schrieb am 18.09.2016 um 09:09:48:
Ich 24 Jahre alt serbin

In Deinem Profil steht aber Staatsangehörigkeit: Kenianisch.

Was stimmt denn nun ?
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Aras
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Antwort #4 - 18.09.2016 um 11:23:42
 
Sie, die Verlobte von Tom Ford, schreibt mit dem Profil von Tom Ford.
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grisu1000
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Antwort #5 - 18.09.2016 um 16:32:08
 
Aras schrieb am 18.09.2016 um 11:23:42:
Sie, die Verlobte von Tom Ford, schreibt mit dem Profil von Tom Ford. 


Ja und die entscheidenden Kleinigkeiten des TS wurden nicht gesagt. Er wurde als mehrfach verurteilter Straftäter aus Deutschland, trotz deutschen Kind, abgeschoben, hat eine Einreisesperre und versucht nun mit verschiedenen Mitteln wieder zurückzukommen.

Nein, er wird kein Schengenvisum oder nationales Visum zur Eheschließung nach DEU bekommen. Die Behörden werden darauf verweisen, das er die Eheschließung in Serbien durchführen und die Ehe in Serbien leben kann. Da Serbien kein EU-Land ist, kann sich die Ehefrau nicht auf EU-Freizügigkeit berufen.
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deerhunter
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Antwort #6 - 18.09.2016 um 17:36:13
 
grisu1000 schrieb am 18.09.2016 um 16:32:08:
Nein, er wird kein Schengenvisum oder nationales Visum zur Eheschließung nach DEU bekommen. Die Behörden werden darauf verweisen, das er die Eheschließung in Serbien durchführen und die Ehe in Serbien leben kann. Da Serbien kein EU-Land ist, kann sich die Ehefrau nicht auf EU-Freizügigkeit berufen.


So ist es....er versucht ja nun wirklich alles, um hier wieder reinzukommen! Aber das dürfte wohl vergeblich sein und das ist auch gut so. Man kann auch ganz gut in Serbien zusammen leben!
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