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Familienzusammenführung aus Bulgarien während des Asylverfahrens? (Gelesen: 1.435 mal)
meninaluisa
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15.09.2016 um 20:46:06
 
Folgende Situation: der Mann ist hier in Deutschland im Asylverfahren, seine Frau in Bulgarien. Beide sind Afghanen. Ich kann nicht sagen, wer wo zuerst einen Asylantrag gestellt hat.

Nun habe ich schon herausgefunden, dass nach Dublin III Art. 10 es irgendeine Möglichkeit geben müsste, dass beide ihr Asylverfahren gemeinsam durchlaufen http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0604.

Aber wie kann das praktisch aussehen? Wenn ich es richtig verstehe, müsste die Frau in Bulgarien das beantragen, dass ihr Verfahren auch hier in Deutschland durchgeführt wird? Wo und wie kann sie das machen?
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reinhard
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Antwort #1 - 15.09.2016 um 21:56:41
 
Es wäre besser, wenn Du zuerst klärst, wer seinen Asylantrag zuerst gestellt hat.

Danach entscheidet sich, ob auf Antrag beide in Bulgarien oder beide in Deutschland das Asylverfahren durchlaufen. Vielleicht wollen sie den Antrag gar nicht stellen, wenn es auf Bulgarien hinausläuft. Aber das Bundesamt forscht auch selbst.
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meninaluisa
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Antwort #2 - 15.09.2016 um 22:24:15
 
Jetzt habe ich es rausgefunden: Er ist seit einem Jahr in Deutschland,  sein Verfahren wird auch hier betrieben (also kein Dublin-Fall). Sie ist jetzt seit zwei Monaten in Bulgarien.

Wo können sie beantragen, dass auch ihr Asylverfahren in Deutschland durchgeführt wird?
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