traute schrieb am 05.09.2016 um 10:23:38:Der subsidiäre Schutz gilt dann für die meisten Eritreer, richtig?
Falsch!
Eritrea, 1. Halbjahr 2016: 10.569 Entscheidungen im Asylverfahren.
Asyl: 80 (0,8 %)
Flüchtlingsschutz: 9.645 (91,3 %)
subsidiärer Schutz: 316 (3,0 %)
Abschiebungsschutz: 20 (0,2 %)
abgelehnt: 66 (0,6 %)
unzulässig / eingestellt: 442 (4,2 %)
noch nicht entschieden am 30.6.2016: 13.053 Asylanträge
Die Anerkennung des Flüchtlingsschutzes bzw. Asyl mit sofortigem Recht auf
FZF unter erleichterten Bedingungen ist also der Normalfall. Der subsidiäre Schutz ist so selten, dass man schon sehr viele Flüchtlinge aus Eritrea kennen muss, damit mal ein einziger mit diesem Ergebnis dabei ist.
traute schrieb am 05.09.2016 um 10:23:38:Leider wissen die Beratungsstellen hier nicht mehr als ich. Ich werde also vorsorglich einen Antrag bei der
ABH hier stellen.
Ich habe auch bei Dir eine gut besuchte Veranstaltung zum Thema Eritrea gemacht, alle Beratungsstellen könnten die Statistik kennen. Ja, die Betroffenen (muss formell der anerkannte Flüchtling machen) sollten nach der Anerkennung immer die
FZF anmelden, falls sie verheiratet sind bzw. Kinder haben. Viele sind aber auch ledig, da muss dann gar nichts gemacht werden.