Zur Abschiebung: Zur Zeit werden nur Schwerkriminelle abgeschoben, das sind acht bis elf im Jahr. Die sind in der Regel länger vorher zu einer Freiheitsstrafe über drei Jahren verurteilt worden.
Ansonsten werden Abschiebungen in "sichere Gebiete" diskutiert, das ist aber etwas schwierig.
Falls er mit dem Pass einen Ausbildungsplatz bekommt, wird die Duldung bei regelmäßigen Fortschritten (er darf also nicht abbrechen) bis zum Abschluss der Ausbildung verlängert. Danach bekommt er eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche, das muss aber ein Arbeitsplatz im erlernten Beruf sein. Am günstigsten wäre, er wird nach der Ausbildung übernommen.
Er kann sich also auf diesem Weg ein Aufenthaltsrecht "verdienen". Er sollte sich aber beraten lassen – such mal mit ihm zusammen eine "Migrationsberatung für Erwachsene" (MBE) in Eurer Nähe.
okatomy schrieb am 24.08.2016 um 21:48:27:Man bekommt zuerst eine schriftliche Aufforderung bis zu einem bestimmten Datum auszuweisen.
Erst wenn er diese Frist verstreichen lässt kann eine Abschiebung erfolgen.
Das hat ein abgelehnter Asylbewerber ohne Pass normalerweise schon hinter sich, er könnte also "direkt" abgeschoben werden, wenn der Pass kommt. Ihn schützt zur Zeit, dass die diskutierten Abschiebungen nach Afghanistan noch nicht begonnen haben. Sollten sie beginnen, wird vermutlich mit kleinen Gruppen junger Männer nach Kabul ausprobiert, wie hoch die Todesrate ist und ob sich ein Länder-Innenminister das Risiko leisten will.
Von den im Februar 2016 mit großem Medienspektakel "freiwillig Ausgereisten" sind einige inzwischen ermordet worden, wie zu erwarten war, das macht die Innenminister vorsichtiger.