Um mal etwas gegen die Schärfe hier zu sagen:
Ganz klar würde ich
im Visumverfahren weder Lebensunterhalt noch Wohnraum fordern, ich würde auch die Frage nicht
für die Entscheidung stellen oder das Ganze mit dem hier völlig unpassenden § 82
AufenthG begründen (der verpflichtet hier die Kindesmutter als Antragstellerin und niemanden sonst).
Zu gesetzwidrigen (!) Forderungen (!) würde das Ganze jedoch fern von eventuell unpassend verwendeten Textbausteinen oder Musterbriefen erst dann, wenn bei Nichtvorlage oder fehlendem
LU der Antrag abgelehnt würde.
Gleichwohl ist es für die betroffenden Kommune schon interessant zu wissen, ob die nun bald kommende Mutter mit ihrem deutschen Kind durch die Kommune mit Wohnraum versorgt werden muss und ob vom zweifellos unterhaltsverpflichteten Vater auch "etwas geholt werden" kann - sprich: ob er beide selbst versorgen wird oder ob eventuell von der Kommune zu zahlende Gelder wenigstens teilweise bei ihm zurückgeholt werden können.
Ich sehe also bisher nichts "Krasses". Bitte haltet die Emotionen im Zaum.
In vergleichbaren Fällen stelle ich der Mutter die Frage nach Wohnraum und
LU auch regelmäßig. Aber immer erst nach einer Erklärung, dass die Antwort weder notwendig, noch für die Entscheidung erheblich sei - sie mache es der
ABH jedoch ggf. einfacher, das Ganze schnell zu entscheiden und verkürze daher möglicherweise auch die Wartezeit aufs Visum ... wenn sie also wolle, dann würde ich die Antworten gleich aufschreiben und mit dem Antrag übermitteln.