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Einbürgerungsmöglichkeiten für unsere Familie (Gelesen: 3.099 mal)
jp30
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: griechisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsmöglichkeiten für unsere Familie
02.08.2016 um 19:45:47
 
Hallo,

Wir suchen den besten Weg zur Einbürgerung für unsere Familie. Bei uns herrscht folgende Konstellation.

Wir sind beide durch Geburt griechische Staatsbürger. Unsere Ehe wurde vor 3 Jahren hier in DE standesamtlich geschlossen. Wir haben eine gemeinsame Tochter, die hier vor 2 Jahren geboren wurde. Ingesamt wohnen wir dauerhaft seit 6 Jahren hier zusammen.

Die Ehefrau ist Akademikerin und hat 5 Jahren in DE gearbeitet. Dadurch hat sie 5 Jahren in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Zahlungen gemacht (Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung) und die entsprechenden Anwartschaften erworben. Ein Jahr war sie in Elternzeit und bezog Elterngeld, und hat somit ein Jahr in der DRV als Erziehungszeit. Sprachlich ist sie auf Niveau C2, mehr als 10 Jahren Sprachkurs in Griechenland, und besitzt das Große Deutsche Sprachdiplom (heutzutage heißt es Goethe Zertifikat C2). Nebenberuflich steht sie vor dem Abschluss einer Promotion in einer deutschen Universität.

Der Ehemann hat 1,5 Jahren Deutsch gelernt in Vollzeit. Nach dem Besuch eines Integrationskurses mit Abschluss (B1+Test Leben in De) hat er einen Sprachkurs an einer Uni gemacht mit Abschluss DSH3. Seitdem war er Student und ist kurz vor dem Abschluss (da fehlt leider ein Praktikum und ein Paar Fächer). Die ersten 4 Jahren hat er in Minijobs gearbeitet ohne DRV-Beiträge. Danach hatte er für ein Jahr ein Minijob mit DRV-Beiträge und schließlich eine 50% Stelle mit Beiträge. Ein Jahr kann er noch nachzahlen, somit sind die ingesamt 3 Jahren in die DRV.

Beide haben einen Einbürgerungstest bestanden. Das Kind war ein Jahr Zuhause betreut und danach besucht sie eine Krippe (deutsch). Soziale Leistungen beziehen wir keine, außerhalb vom Kindergeld seit Geburt des Kindes. Schulden und Strafen (außerhalb von einem Punkt nach Flensburg) haben wir auch keine. Als Familieneinkommen wäre durchschnittlich mit ca 3000 netto pro Monat zu rechnen.

Wäre es möglich mindestens für die Mutter und das Kind die Einbürgerung in 6 Jahren zu schaffen? Und ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag für beiden Eltern absolut notwendig in diesem Fall? Bundesland wäre Hessen gewesen.

Unsere Tochter wurde hier geboren und kennt das Leben in Griechenland nicht. Deswegen wäre es lieb, wenn sie Deutsche wäre.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 02.08.2016 um 19:55:26
 
Das halte ich für unwahrscheinlich. Acht Jahre sind die normale Zeit, auf sieben Jahre kann unter gewissen Bedingungen verkürzt werden.

Die beiden sollten einen Beratungstermin bei der zuständige Einbürgerungsbehörde machen. Normalerweise brauchen sie keinen unbefristeten Arbeitsvertrag, es sollte nur etwas Seriöses sein.

Manche Einbürgerungsbehörden berechnen die günstigste Zeit, um den Antrag zu stellen, damit er bei Erreichen der erforderlichen Aufenthaltsdauer praktisch am gleichen Tag positiv entschieden werden kann. Deshalb kann es sein, dass die Einbürgerung zwar erst nach sieben Jahren möglich ist, aber der Antrag jetzt oder im Dezember gestellt werden kann / sollte.
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jp30
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.08.2016 um 21:05:38
 
Danke für die Antwort. Wir werden uns in Verbindung mit der EBH setzen, obwohl es schwer da aussieht, eindeutige Antworte zu bekommen.

Die Frau ist Fachärtzin und arbeitet in einem Krankenhaus der Maximalversorgung. und der Mann arbeitet bei einem Logistik Konzern, der praktisch jeder kennt. Aber natürlich gibt es Leute, die nur den Universitäts-Professoren oder Vorstandsvorsitzenden als seriösen wahrnehmen. Wir hoffen, dass die Anforderungen nicht so hoch gestellt sind.

Weiterhin meine Frau verfügt über ein Diplom (GDS), das auf einem Sprachniveau deutlich höher als die Anforderungen hinweist. Es ist merkwürdig auch die Verkürzung auf 7 Jahren in Frage zu stellen, wenn das Niveau des Integrationkurses so niedrig gestellt ist und da wird sie trotzdem gewährt. Welche sind denn die besondere sprachliche Kenntnisse, die eine Verkürzung auch auf 6 Jahren möglich machen, wenn der oberste Abschluss des Goethe-Instituts nicht reicht? Abgeschlossenes Germanistik Studium?
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reinhard
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Antwort #3 - 02.08.2016 um 21:19:24
 
Wer stellt denn die Verkürzung auf sieben Jahre in Frage?

Noch waren die Betroffenen doch gar nicht bei der Beratung der Einbürgerungsbehörde. Sie sollten den Termin vorher vereinbaren, damit dort jemand in die Akte guckt. Und sie sollten Unterlagen zum Sprachniveau etc. mitnehmen.

Manchmal ist dann alles viel unproblematischer als vermutet.

Eigentlich ist die Verkürzung auf sieben Jahre schon ziemlich regelmäßig möglich. Nur die Verkürzung auf sechs Jahre ist seltener, da sehen aber verschiedene Behörden die Voraussetzungen etwas verschieden.
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grisu1000
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Antwort #4 - 03.08.2016 um 01:25:04
 
jp30 schrieb am 02.08.2016 um 19:45:47:
äre es möglich mindestens für die Mutter und das Kind die Einbürgerung in 6 Jahren zu schaffen?


Da DSH 3 dem C2 Sparchniveau entspricht, dies damit beide Ehegatten haben, sehe ich hier wenig Ermessen der ABH eine Verkürzung abzulehen.

Die anderen Voraussetzungen müssen natürlich auch erfüllt sein.
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
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Antwort #5 - 08.08.2016 um 12:13:20
 
Es kommt halt darauf an, welche Kriterien in Deinem Bundesland für die Verkürzung auf 6 Jahre nach §10(3) Satz 2 StAG angesetzt werden.

Wenn nur die sprachliche Integration zugrundegelegt wird, müsste die EB für alle drei (Ehefrau 10(3) Satz 2, Ehemann vll. auch, Ehemann und Kind zumindest über 10(2) StAG) möglich sein.

Genaue Auskünfte werdet Ihr aber nur bei der zust. EBH bekommen können.

Wenn die Verkürzung auf 6 Jahre nicht klappt, dann halt nach 7 Jahren mit nach § 10 (3) Satz 1 StAG, Ehefrau und Kind dann über 10(2) StAG.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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jp30
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Antwort #6 - 14.10.2016 um 21:55:42
 
Ich bedanke mich für alle Antworten, ich habe was neues beruflich vor, und da brauche ich viel Zeit. Deswegen bin ich abgelenkt und habe nicht wieder reingeschaut. Da wir noch ein Kind in der Zukunft planen, wäre es (wegen 8 Jahren Regelung) automatisch Deutsch gewesen, und dann werden wir zwei Geschwister haben, einen mit und einen ohne Deutsche Staatsangehörigkeit. Das klingt irgendwie komisch. Wir werden warten bis das Problem später eintrifft, da jetzt niemand Zeit für Behördengänge hat.

Ich weiß nicht wie die EBH aussieht, aber die Erfahrung mit der ABH ist, dass dort man um jedes Stück kämpfen muss egal ob man Recht hat. Deswegen ist aus meiner Sicht die eigene Kenntnisse der Rechtslage absolut notwendig, bevor man überhaupt mit den Behörden anfängt. Vielleicht ist die EBH anders.

Es ist merkwürdig in dieser Geschichte, dass niemand genau weiß, was mit überdurchschnittlichen Deutschkenntnissen gemeint wird bzw. wie wird das in die Praxis umgesetzt. Wenn der Regelfall B1 ist, dann ist auch B2 überdurchschnittlich. Zum Beispiel wenn ich Entscheider wäre, würde ich für mich selbst sagen, dass ich keine Verkürzung auf 6 Jahren wert bin, trotz DSH 3. Aber solche Aussagen sind subjektiv und dafür gibt es eigentlich der GeR, sodass Sprachkenntnisse eindeutig bewertet werden können. Aber natürlich ist ein Studium der Germanistik oder Deutsches Abitur was anderes als jemand der "nur" Deutsch als Fremdsprache gelernt hat. 

Wie gesagt, vielen Dank, und ich werde mich drum kümmern, wenn die Zeit da ist.
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reinhard
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Antwort #7 - 15.10.2016 um 12:14:37
 
jp30 schrieb am 14.10.2016 um 21:55:42:
Es ist merkwürdig in dieser Geschichte, dass niemand genau weiß, was mit überdurchschnittlichen Deutschkenntnissen gemeint wird bzw. wie wird das in die Praxis umgesetzt.


Doch, Deine Einbürgerungsbehörde weiß das.

Insofern hängt es von Euch ab: Sobald Ihr Zeit findet zu fragen, bekommt Ihr die Antwort.

Ihr müsst nur den Beratungstermin rechtzeitig vorher abmachen. Die Informationen könnt Ihr nur von der zuständigen Sachbearbeiterin bekommen, die vorher die Akte von der Ausländerbehörde angefordert und gelesen hat.

Zitat:
Wie gesagt, vielen Dank, und ich werde mich drum kümmern, wenn die Zeit da ist.


Genau. Aber die Theorie, Du würdest keine Antwort bekommen, weil niemand es weiß, ist falsch. Die Einbürgerungsbehörde weiß, was in Deinem Bundesland "überdurchschnittliche Deutschkenntnisse" sind, weil das öfter gefragt wird. Nur sind die Antworten von Einbürgerungsbehörde zu Einbürgerungsbehörde unterschiedlich, deshalb musst Du oder Deine Frau mit der zuständigen Behörde einen Beratungstermin vereinbaren und dann auch später hingehen.
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