Schriftlich formlos einen Antrag an die
ABH - per Fax oder Scan per Mail oder über Freunde/Bekannte im Original - schicken, in dem unter Schilderung der Gründe (wo möglich mit Belegen) um eine Verlängerung der Sechsmonatsfrist gebeten wird.
Bei uns gibt es eine Infostunde, wo jeder ohne Termin Auskünfte direkt in der Visastelle einholen kann.
Wenn jemand vor Ablauf der sechs Monate zu uns kommt mit einem solchen Problem, dann werte ich (!) das als formlosen Antrag zur Niederschrift, der hilfsweise bei der nächstliegenden deutschen Behörde gestellt wird und übermittle das entsprechend an die zuständige
ABH.
Ob bei der nächsterreichbaren
AV Gleiches möglich ist, kann ich natürlich nicht sagen.
Gleichwohl ist ein solcher Antrag, rechtzeitig gestellt, auch in entsprechender Form zu bescheiden.
Passbeschädigung, die einen Grenzübertritt verhindert, und vernünftig betriebene Beschaffung eines neuen Passes sollten
IMHO ein vernünftiger Grund sein, um die Frist um einen oder zwei Monate zu verlängern.
Ich mag mir nicht vorstellen, dass das pauschal abgelehnt würde.
SaCo schrieb am 29.07.2016 um 16:34:45:Vielen dank, wir werden direkt dort anruffen
Völlig falscher Ansatz.
Warum wohl war mein erstes Wort hier "Schriftlich"?
Und ob das bei den Kollegen in der
AV geht ...? Die von mir beschriebenen Varianten in Satz 1 hier gehen immer!