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Ausländerin länger als 6 Monate im Ausland (Gelesen: 1.556 mal)
SaCo
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29.07.2016 um 16:26:24
 
Ich wende mich mit dem Problem einer Freundin an euch...

Sie ist in Deutschland geboren und studiert dort auch zur Zeit. Hat aber nur die tn Staatsbürgerschaft.
Bei einem Auslandsbesuch ist ihr Pass beschädigt worden und sie ist gerade bei der Neubeschaffung, dank der Behörden hier kann sich das aber noch etwas in die Länge ziehen und sie ist daher in Bedrängnis da  die 6 Monate im Ausland, die sie ohne Verlust ihres AE ausserhalb DEs sein darf, vielleicht überschritten werden.

Mit ihrer Uni ist alles geklärt und sie kann ein Urlaubssemester nehmen aber leider sagt die ABH in ihrem Heimatort pauschal wenn die 6 Monate rum sind hat sie Pech und ihre AE ist damit futsch.

Was kann sie tun um diese die Frist zu verlängern? Zum kommenden Semester will sie natürlich wieder weiter studieren und bis dahin wird sie auch problemlos ihren neuen Pass haben.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 29.07.2016 um 16:31:50
 
Was heißt beschädigt?

Sie soll zur Botschaft und den Antrag auf Verlängerung der Frist für den Auslandsaufenthalt stellen. Die Botschaft soll den Antrag im Rahmen der Amtshilfe der ABH weiterleiten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 29.07.2016 um 16:34:45
 
Beschädigt heisst der Pass hat die Waschmaschiene nicht überstanden  Laut lachend

Vielen dank, wir werden direkt dort anruffen
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Antwort #3 - 29.07.2016 um 16:38:06
 
Schriftlich formlos einen Antrag an die ABH - per Fax oder Scan per Mail oder über Freunde/Bekannte im Original - schicken, in dem unter Schilderung der Gründe (wo möglich mit Belegen) um eine Verlängerung der Sechsmonatsfrist gebeten wird.

Bei uns gibt es eine Infostunde, wo jeder ohne Termin Auskünfte direkt in der Visastelle einholen kann.
Wenn jemand vor Ablauf der sechs Monate zu uns kommt mit einem solchen Problem, dann werte ich (!) das als formlosen Antrag zur Niederschrift, der hilfsweise bei der nächstliegenden deutschen Behörde gestellt wird und übermittle das entsprechend an die zuständige ABH.

Ob bei der nächsterreichbaren AV Gleiches möglich ist, kann ich natürlich nicht sagen.


Gleichwohl ist ein solcher Antrag, rechtzeitig gestellt, auch in entsprechender Form zu bescheiden.
Passbeschädigung, die einen Grenzübertritt verhindert, und vernünftig betriebene Beschaffung eines neuen Passes sollten IMHO ein vernünftiger Grund sein, um die Frist um einen oder zwei Monate zu verlängern.

Ich mag mir nicht vorstellen, dass das pauschal abgelehnt würde.

SaCo schrieb am 29.07.2016 um 16:34:45:
Vielen dank, wir werden direkt dort anruffen 

Völlig falscher Ansatz.

Warum wohl war mein erstes Wort hier "Schriftlich"?

Und ob das bei den Kollegen in der AV geht ...? Die von mir beschriebenen Varianten in Satz 1 hier gehen immer!
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SaCo
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Antwort #4 - 29.07.2016 um 16:53:32
 
Auf unserer Botschaft in Tunis muss man aber immer zuvor telefonisch einen Termin ausmachen Zwinkernd daher erst der Anruf. Dass sie den Antrag schriftlich machen muss ist uns bewusst.
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Antwort #5 - 29.07.2016 um 17:13:42
 
Ich selbst würde mit Sicherheit den direkten Weg zur ABH gehen.

Das heißt hier: Schriftlich durch Bekannte auf den Tisch legen lassen, die zwei identische Exemplare haben und auf einem von beiden sich den Empfang bestätigen lassen. Damit ist der rechtzeitige Antrag dokumentiert.

Hilfsweise Scan (oder Foto) per Mail mit der Bitte um Eingangsbestätigung.

Eine andere Behörde in Amtshilfe in Anspruch zu nehmen muss nicht immer so gut gehen wie der direkte Weg.
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