Hallo und vielen Dank an alle, die geantwortet haben.
Es ist ganz sicher die Botschaft, die hier nun Wort bricht und trotz gegenteiliger Aussage früher im Jahr nun eine UP fordert. Die Papiere wurden der
ABH noch gar nicht vorgelegt. Wie gesagt,
der Spaß kommt erst noch.
Das Land möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter spezifieren und mich damit gegebenenfalls eindeutig identifizierbar machen. Es handelt sich wie gesagt um ein Land, wo auch ich anerkenne, daß die Dokumente oft zweifelhaft sind. Die Dokumente der Mutter erregten jedoch augenscheinlich keinen Verdacht zum Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung und damit ist der Zug aus meiner Sicht eigentlich abgefahren*. Ich hoffe auf Dein Verständnis, deerhunter, wenn ich an dieser Stelle zunächst einmal schweige. Übrigens, die UP hat ja noch gar nicht begonnen. Da empfinde ich ein Dreivierteljahr Bearbeitungszeit bislang schon mehr als zweifelhaft. Bislang ist eigentlich noch gar nichts passiert, außer viel Warten, Papiere abgeben und der Forderung nach der UP.
Petersburger und deerhunter scheinen ja auch beruflich mit ausländerrehtlichen Fragen zu tun zu haben und beide äußern Verständnis für den Wunsch nach einer UP. Petersburger führt dies dankenswerterweise auch noch ein wenig aus. Verständnis für den Wunsch habe ich durchaus auch, ist er doch grundsätzlich zulässig und wird in der Praxis augenscheinlich auch häufig gefordert. Sicherlich kommen dabei auch regelmäßig relevante Tatbestände ans Tageslicht. Trotzdem bin ich der Meinung, daß die Anordnung einer UP in unserem Fall eben
keine rechtliche Grundlage mehr hat ( #1 Willkürverbot, weil es am Ergebnis nichts ändert, #2 Anspruch leitet sich allein aus deutschen Dokumenten ab). Petersburger beschreibt den Fall falscher deutscher Dokumente. Dazu möchte ich anmerken, daß bei konkretem Verdacht man sicherlich nochmal nachhaken kann, aber grundsätzlich sind die deutschen Dokumente nun erst einmal als korrekt anzunehmen (denke ich jedenfalls). So eine Art umgekehrte Beweislast, auch wenn der Begriff es hier vielleicht nicht 100% trifft**. Weiterhin ist selbst wenn die VA sich aus irgend einem Grund als falsch und zu nullifizieren herausstellen sollte meine Tochter immer noch Deutsche. Die Staatsangehörigkeit kann meiner Tochter nicht mehr entzogen werden. Die VA kann aus meiner Sicht nicht Gegenstand der UP oder des Visa-Prozesses sein. Mir ist auch nicht bekannt, daß sie in Frage gestellt würde.
So, das war mein Verständnis und meine Sicht, die ich zumindest im Augenblick habe. Ich möchte insbesondere deerhunter und Petersburger aber ganz explizit bitten darzulegen, warum aus Ihrer Sicht die Anordnung der UP doch rechtens sein soll oder sein könnte.
Zum Abschluß noch freundliche Grüße in die Runde
Jörg
* nicht, weil die UP damit grundsätzlich nicht mehr zulässig wäre, im Einzelfall wie bei uns aber eben durchaus schon
** vielleicht ist es treffender zu formulieren, daß Dokumente aus
Problemstaaten bis zur UP grundsätzlich als zweifelhaft gelten (dürfen) und solche aus DE als zuverlässig.