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Berechnung Aufenthaltszeiten bei Nachzug Ehegatte (Gelesen: 1.263 mal)
RaEm
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Berechnung Aufenthaltszeiten bei Nachzug Ehegatte
04.07.2016 um 10:36:54
 
Guten Morgen zusammen. Ich hätte eine allgemeine Frage. Am Wochenende habe ich folgendes gelesen, bin mir aber unsicher, ob dies richtig ist:

Normalerweise hätte ein Partner, der mit Visum zum Ehegattennachzug eingereist ist, nach 3 Jahren gelebter Ehe in Deutschland ein Anrecht auf einen eigenständigen Aufenthalt.

Wenn in den 3 Jahren einer der Partner der Ausländerbehörde eine Trennung mitteilt, sich das Paar aber wieder versöhnt, beginnt die Berechnung der vorgenannten 3 Jahre wieder bei 0?

Stimmt dies?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.07.2016 um 10:49:47
 
Ja das stimmt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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RaEm
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i4a rocks!


Beiträge: 55
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 04.07.2016 um 11:02:52
 
Danke schön für die Antwort. Wieder was gelernt.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 04.07.2016 um 14:40:15
 
Er oder sie muss eben vor der Trennung mindestens drei Jahre lang zusammengelebt haben – und nicht erst zwei Jahre, dann nicht, und dann ein Jahr. Sondern drei Jahre (ununterbrochen).
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