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Fragen zum nationalen Visum für FZF (Gelesen: 2.405 mal)
Redshadow
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Fragen zum nationalen Visum für FZF
03.07.2016 um 17:05:07
 
Hallo ,
ich hätte ein paar Fragen zum nationalen Visum .

Habe vor 2 Wochen in Belarus geheiratet und nun wollen wir ein Antrag stellen für ein nationales Visum FZF . So einige Punkte verstehe ich aber nicht so ganz

http://www.minsk.diplo.de/Vertretung/minsk/de/01B/Seite__visa__antragsformular.h...

Bei Punkt 1

Reisepass ? ( Weißrussen haben nur einen Pass und keinen Reisepass)

Aufenthaltstitel oder gleichwertiges Dokument Nr. ?
Gültig bis zum. ?


Punkt 9. Zweck des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

Das Kreuz klar bei Familiennachzug Zwinkernd
aber was bei

Ggf. beabsichtigte Erwerbstätigkeit 
( freilassen ? )

Ich  beabsichtige,  mich nicht  länger  als  zwölf  Monate  im  Bundesgebiet  aufzuhalten  und  beantrage  ein  Visum  mit  einer  Gültigkeit  für  dengesamten Aufenthaltszeitraum.   
( Hier nicht ankreuzen  ?)


10. Referenzen in der Bundesrepublik Deutschland

( wohl alles freilassen ? )


Punkt 12. Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

von Antragsstellung bis unbefristet ?

13. Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten

( mein Name bzw Ehegatte, aus eigenen Mitteln , frei lassen  ? )

Besteht Krankenversicherungsschutz für die Bundesrepublik Deutschland

( Den hate sie ja noch nicht . Sie wird ja später bei mir mit
versichert)


Das wars zum Visum .
Kann ich sie noch mal besuchen oder muss ich zu Hause erreichbar sein wenn wir den Antrag stellen ?

schon mal vielen Dank für die Antworten



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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 03.07.2016 um 17:19:06
 
Einfach so schreiben wie es den Tatsachen entspricht oder freilassen. Einige der Fragen sind nur für Au-Pairs oder Studenten gedacht, die ergeben bei einer Ehefrau eben keinen Sinn.
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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.07.2016 um 01:07:07
 
Redshadow schrieb am 03.07.2016 um 17:05:07:
Kann ich sie noch mal besuchen oder muss ich zu Hause erreichbar sein wenn wir den Antrag stellen ?


Hallo. Ihr stellt den Antrag schonmal gar nicht, sondern nur deine Frau. Den Antrag einfach so abgeben, das gibt es nicht mehr, sondern es muss ein Termin online gebucht werden. Es kann in 2 oder in 20 Tagen einer frei sein.  Bis zur Buchung kannst du selbstverständlich deine Frau besuchen. Nach der Abgabe der Unterlagen können wenige Tage bis einige Wochen vergehen, bis dass deine ABH dich anschreibt/anmailt oder sogar anruft, zwecks Vorsprache eben dort. Würde an deiner Stelle nach Abgabe des Antrages nicht arg lange in BY sein, sondern zu Hause. Das Problem bei "dir" ist, dass BY Visa pflichtig ist und du nicht einfach so (wie ich in die UA) fliegen kannst. Die Zeit bis du dein Visum erhältst, sollte mit dem Termin deiner Frau bei der AV abgestimmt sein. Du verstehst was ich meine.

Tipp von mir wie ich das machte: (Wir heirateten zwar in DE, aber meine Frau kam ebenfalls mit FZF Visum). Ich gab ihr Kopien von meinem Mietvertrag, Bestätigung meiner Krankenversicherung, dass ab Einreise KV Schutz für meine Frau besteht und Einzeiler, dass wir in meiner Stadt unseren Lebensmittelpunkt haben werden, mit. Dieser Tipp macht nur Sinn, wenn du vorher deine Frau nochmal siehst.. bzw diese Unterlagen per Mail zu ihr gehen, um dort ausgedruckt zu werden.

Dass Ergebnis zeigte sich dann darin, dass meine ABH damals (vor paar Monaten) von mir nur eine Unterschrift haben wollte und die Zustimmung von der ABH, noch in meinem Beisein im Büro der ABH, per eMail zurück an die AV erging. 10 Tage später war das FZF Visum fertig.

Grüße, entschuldige dass es so lange wurde. Für eine kurze Antwort hatte ich keine Zeit  Durchgedreht

Private Anmerkung: Stell dich darauf ein, dass du künftig auch ihre Tochter mit unterstützen musst. (Habe deinen anderen Thread gelesen)


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Petersburger
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Antwort #3 - 09.07.2016 um 15:32:21
 
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Redshadow
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 11.07.2016 um 10:17:25
 
Danke für eure Antworten 

@messlatte
Danke für den Tipp mit den zusätzlichen Papieren .
Das ich ihre Tocher mit unterstützen muss ist mir schon bewusst  und darüber haben wir auch schon geredet

@Petersburger
der Link hat sehr geholfen und für Aufklärung gesorgt  Smiley
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