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Welche Unterlagen sind notwendig nach Einreise mit Visum zur FZF (Gelesen: 3.957 mal)
ossiach
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03.07.2016 um 03:38:51
 
Meine Frau hat einen Antrag auf ein nationales Visum an einer deutschen Botschaft gestellt. Angenommen sie erhält wie erwartet ihr Visum und ist nach Deutschland eingereist, welche Dokumente sind dann nötig für die Anmeldung am Einwohnermeldeamt und die Beantragung der AE in der zuständigen ABH?

In unserem Fall ist es so das eine AE zwecks Kindesbetreuung beantragt wird, da meine Frau und ich bereits ein Kind haben.

Mir macht hier vor allem Sorge das eventuell nach Legislation der Geburtsurkunde unseres Sohnes oder unserer Heiratsurkunde gefragt wird. Leider stellt die zukünftige Botschaft (Myanmar) keine Legallisationen für myanmar Dokumente aus.

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Antwort #1 - 03.07.2016 um 08:06:30
 
Hat das Kind einen deutschen Pass?
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ossiach
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Antwort #2 - 03.07.2016 um 08:12:06
 
Ja. Kind hat deutschen Kinderreisepass.

Habe der zuständigen ABH schon eine Email geschrieben und um Informationen gebeten für unseren individuellen Fall. Eventuell beantwortet die Behörde meine Frage ja gleich direkt selbst.

Ich verstehe im Moment aber nicht warum die Botschaft den Antrag auf FZF nach Deutschland schickt und er dort durch die ABH geprüft wird wenn man dann nach Ankunft sowieso nochmal einen Antrag auf eine AE stellen muss. Wird das gleiche dann nicht doppelt geprüft?


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Antwort #3 - 03.07.2016 um 08:27:40
 
Wurde im ZUge des "deutschen" Passes  für das Kind oder der Hochzeit eine UP für deine Frau (GU) gemacht?
Wenn nicht, könnte man jetzt damit rechnen! Da Myanmar ein unsicheres Urkundenwesen hat und die deutsche AV nicht legalisiert, wird vermutlich eine UP durchgeführt! Das kostet Geld und vorallem Zeit

http://www.rangun.diplo.de/contentblob/3701328/Daten/2823633/Legalisation_Merkbl...

http://www.rangun.diplo.de/Vertretung/rangun/de/04-Info-fuer-Deutsche/Besonderhe...
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Antwort #4 - 03.07.2016 um 08:29:16
 
ossiach schrieb am 03.07.2016 um 08:12:06:
Wird das gleiche dann nicht doppelt geprüft?


Nein, sind verschiedene Dinge! Die AV prüft erstmal, ob deine Frau alle Bedingungen erfüllt um nach Deutschland einreisen zu können!
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Antwort #5 - 03.07.2016 um 09:30:18
 
... und die ABH prüft ob die visumsrelevanten Angelegenheiten in Deutschland vorliegen, wie z.B. in euerem Fall ob eine Wohnmöglichkeit vorhanden ist.
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ossiach
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Antwort #6 - 03.07.2016 um 11:54:21
 
deerhunter schrieb am 03.07.2016 um 08:27:40:
Wurde im ZUge des "deutschen" Passes  für das Kind oder der Hochzeit eine UP für deine Frau (GU) gemacht?
Wenn nicht, könnte man jetzt damit rechnen! Da Myanmar ein unsicheres Urkundenwesen hat und die deutsche AV nicht legalisiert, wird vermutlich eine UP durchgeführt! Das kostet Geld und vorallem Zeit

http://www.rangun.diplo.de/contentblob/3701328/Daten/2823633/Legalisation_Merkbl...

http://www.rangun.diplo.de/Vertretung/rangun/de/04-Info-fuer-Deutsche/Besonderhe...


Nein bei der Beantragung des Kinderreisepass wurde keine UP vorgenommen. Da wurde die Geburts- sowie unsere Heiratsurkunde problemlos anerkannt.

Ist die UP während des Bearbeitens des Visumsantrags oder der AE zu erwarten?
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Antwort #7 - 03.07.2016 um 11:58:38
 
ossiach schrieb am 03.07.2016 um 11:54:21:
Ist die UP während des Bearbeitens des Visumsantrags oder der AE zu erwarten? 

Das kann durchaus passieren, dass die ABH oder auch das Meldeamt in Deutschland die UP verlangt.
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Antwort #8 - 03.07.2016 um 12:01:04
 
ossiach schrieb am 03.07.2016 um 11:54:21:
Ist die UP während des Bearbeitens des Visumsantrags oder der AE zu erwarten? 


Mit 75% Warscheinlichkeit ist die UP zu erwarten!
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Antwort #9 - 03.07.2016 um 12:05:59
 
deerhunter schrieb am 03.07.2016 um 12:01:04:
Mit 75% Warscheinlichkeit ist die UP zu erwarten!


Dann gleich die nächste Frage:

Angenommen die Botschaft entscheidet sich dazu eine UP zu veranlassen. Gelten die geprüften Urkunden (in dem Falle sicher Heirats und Geburtsurkunde) auch für andere deutsche Behörden als geprüft? D.h. reicht eine UP dann für alle Ämter (wie Standesamt, ABH, etc.) aus oder muss das dann immer wieder neu gemacht werden?
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Antwort #10 - 03.07.2016 um 12:16:04
 
ossiach schrieb am 03.07.2016 um 12:05:59:
Gelten die geprüften Urkunden (in dem Falle sicher Heirats und Geburtsurkunde) auch für andere deutsche Behörden als geprüft?

Ja!
Die anderen deutschen Behörden akzeptieren die einmalig durchgeführte UP.

deerhunter schrieb am 03.07.2016 um 12:01:04:
Mit 75% Warscheinlichkeit ist die UP zu erwarten! 

Interessant die absolute Aussage. Hast du statische Werte hierzu?

Auch wenn du Recht hättest, hilft diese Aussage dem TS überhaupt nichts, denn er weiß immer noch nicht, ob er zu den 75 % oder den 25 % zählt. Zwinkernd

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Antwort #11 - 03.07.2016 um 12:21:02
 
trixie schrieb am 03.07.2016 um 12:16:04:
Ja!
Die anderen deutschen Behörden akzeptieren die einmalig durchgeführte UP.

Interessant die absolute Aussage. Hast du statische Werte hierzu?

Auch wenn du Recht hättest, hilft diese Aussage dem TS überhaupt nichts, denn er weiß immer noch nicht, ob er zu den 75 % oder den 25 % zählt. Zwinkernd



Dann wäre die UP gar nicht schlecht denn abgesehen von Visum und AE möchten wir auch die Geburt unseres Sohn nachbeurkunden lassen, dazu benötigt es laut meinem Standesamt definitiv eine UP. Da hätte man dann wenigstens dafür vorgesorgt.

Naja da werden wir uns eben überraschen lassen. Danke an alle die hier meine Fragen beantwortet haben.
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Antwort #12 - 05.07.2016 um 12:35:22
 
Urkundenprüfung ist jetzt bereits im Rahmen des Visumsverfahrens notwendig. Somit hat sich meine Frage also von selbst geklärt.

Allerdings teilte mir der Mitarbeiter von der Botschaft mit das man wohl bei der Ausstellung des Kibderreisepasses meines Kindes einen Fehler gemacht hätte da dieser Vor und Nachname enthält, es aber in Myanmar und Sondernamen gibt. Hier gibt es nur einen Namen und nicht Vor- und Nachname, ist also anders als in Deutschland.

Folglich müssten wir in Deutschland dann eine Namenserklärung machen obwohl im Reisepass der Name schon richtig nach deutschem Format steht.

Hat da jemand genauere Informationen dazu?
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Antwort #13 - 05.07.2016 um 15:18:08
 
ossiach schrieb am 03.07.2016 um 03:38:51:
Leider stellt die zukünftige Botschaft (Myanmar) keine Legallisationen für myanmar Dokumente aus. 


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http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619734/Daten/5824769/Merkblatt_Mya...
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