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FZF Kindernachzug (Gelesen: 2.663 mal)
Themen Beschreibung: Integration
Hamos
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF Kindernachzug
16.06.2016 um 13:16:54
 
Hallo an Alle,

ich bin 51 Jahre alt und seid Juli 2013 mit einem Nigerianer verheiratet und er lebt jetzt seid August 2014 bei mir in DE.
Alles mit Höhen und Tiefen, finanzielle Belastung liegt überwiegend bei mir.
Er hat letztes Jahr mit meiner Hilfe eine Ausbildung bei der Caritas angefangen und dann kam von seiner Familie und ihm immer öfter die Frage, ob seine 15 jährige Tochter jetzt nachziehen kann. Er war nie verheiratet, das Kind ist bei seinen Eltern großgeworden, er war immer irgendwo anders am arbeiten und hat Geld geschickt.
Der Druck war so groß und meine Angst, das wenn ich die Tochter nicht hole, er mich irgendwann verlässt und so habe ich mich darauf eingelassen, ohne darüber nachzudenken welch eine große Veränderung, Belastung und Verantwortung dadurch für mich und mein/unser zukünftiges Leben kommt. Seine Tochter ist nun seid 25. April diesen Jahres hier bei uns und es klappt nicht wirklich, er kümmert sich nicht, geht arbeitn und seinen Hobbys nach und sie sitzt nach der Schule gelangweilt im Haus. Ich gehe auch 10 Stunden arbeiten (täglich) um alles bezahlen zu können und habe auch nicht wirklich Zeit mich um sie zu bekümmern. Nachbarkinder in ihrem Alter versuchten Kontakt mit ihr aufzunehmen aber sie wollte das nicht wirklich. Die Situation hat sich mittlerweile so zugespitzt, im negativen Sinne, das ich zu meinem Mann sagte, ich kann das nicht die nächsten 5-6 Jahre aushalten und die Verantwortung ist mir zu groß, ich möchte das sie zurückgeht.
Ja, ich hätte es vorher wissen müßen aber dafür ist es jetzt zu spät. Ich habe es versucht aber es funktioniert nicht und ich muß auch an mich und meine Zukunft denken. Mein Mann sagte es ist ok und er verstehe mich auch, er habe mit seinem Vater gesprochen und sie kann zurückkommen. Wir waren uns einig das wir dann jeden Monat genug Geld für sie schicken, damit sie eine Ausbildung als Krankenschwester machen kann und sie kann uns jederzeit besuchen und vielleicht, gerade im Pflegeberuf, kann ich ihr später hier einen Job besorgen.

Nun seit 2 Tagen ist mein Mann wie umgewandelt und sagt er schicke seine Tochter auf keinen Fall zurück, egal wie es mir dabei gehen würde! Sonst würde er mit ihr ausziehen. Was natürlich nicht so einfach geht.

Unsere Ehe hat sehr gelitten die letzten Wochen und es ist ein dicker Knacks drin. Ich vertraue ihm nicht mehr, zu viele Dinge sind hinter meinem Rücken geschehen, auch mit anderen Frauen.....ich gebe ihm die Chance bis nächstes Jahr zu bleiben und wenn er seine Papiere hat und mich nicht mehr liebt, dann kann er gehen und seine Tochter zurückholen. Ich halte diese Situation so nicht aus und möchte das sie geht

Meine Frage jetzt, kann ich seine Tochter zurückschicken? Geht das generell? Ihr Aufenthaltstitel geht erstmal bis Mitte September. Wie muss ich vorgehen?

Ich danke schon im Voraus für Hilfe!

lg
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lottchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 16.06.2016 um 13:25:00
 
DU kannst niemanden zurückschicken.

Was hat sie für eine AE? Was steht drauf auf der Karte? Hast Du eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet, damit sie herkommen kann?
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Hamos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 16.06.2016 um 17:13:33
 
Sie kam mit einem 3 Monatsvisum zum Zuzug zum Vater. Ich habe eine Verpflichtungserklärung unterschrieben. Sie hat jetzt einen befristeten Aufenthaltstitel von 3 Monaten bekommen, also bis Mitte September 2016.
Ich möchte wissen, das wenn ich sage ich möchte nicht länger in dieser Situation leben und möchte das sie wieder zurückgeht, was ich tun muß?
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Lila F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 16.06.2016 um 18:09:11
 
Du kannst gar nichts tun. Sie ist zu ihrem ausländischen Vater nachgezogen, nicht zu dir. Der Lebensunterhalt muss dazu gesichert sein, das ist aber gewährleistet, da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet und du anscheinend genügend verdienst. Damit sind alle Bedingungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllt und sie wird somit unabhängig von deiner Meinung dazu erteilt bzw. verlängert werden.
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 16.06.2016 um 18:18:16
 
Du kannst sie nicht zurückschicken. Wenn du dich von deinem Mann trennst bevor er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat und er seinen Aufenthalt nicht anderweitig verlängern kann, dann wird die Tochter vermutlich mit dem Vater ausreisen müssen.

Ansonsten kannst du der Tochter den Aufenthalt nur so unangenehm wie möglich machen z. B. ihr kein Essen mehr geben und hoffen, dass sie selbst darum bittet ausreisen zu dürfen.
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Lila F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #5 - 16.06.2016 um 20:15:50
 
Noch ein Hinweise zur Verpflichtungserklärung: Es war unnötig, eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Solange du genügend verdienst und ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, ist es für dich egal. Solltet ihr euch aber trennen und die Tochter dennoch in Deutschland bleiben, kann es u. U. sehr teuer für dich werden (z. B. wenn sie einen Asylantrag stellt oder illegal hier bleibt und abgeschoben werden muss). Du kannst zu deiner Absicherung versuchen, die ABH zur Rücknahme der Verpflichtungserklärung zu bringen oder die Verpflichtungserklärung anzufechten. Das muss nicht funktionieren, aber du kannst es zumindest versuchen. Hier ist ein Thread, in dem es vor Kurzem geklappt hat: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1456177115/60
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Hamos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 16.06.2016 um 22:36:48
 
ich rufe morgen früh die AHB an und sage ihnen das es eine Scheinehe war und dann?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 16.06.2016 um 22:46:38
 
Es genügt doch, wenn Du Dich von Deinem Mann trennst. Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat er noch nicht erworben und damit verliert er bei der Trennung seinen Aufenthaltstitel.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Hamos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 16.06.2016 um 23:24:06
 
Ich möchte mich kurz erklären:
Als ich 2013 in Nigeria war und ihn geheiratet habe, nach 4 Wochen heimgeflogen und gekämpft und bezahlt das er kommen darf, kam er endlich am 04.08.2014. Die ersten Wochen war er nur am chatten, wir hatten oft Streit deswegen....eines Tages Ende August, ich konnte nicht schlafen und bin nochmal aufgestanden und sein Handy lag auf dem Tisch, war am blinken....ich habe dann geschnüffelt und einige FB Chats gefunden, u. a. von einer dunkelhäutigen Frau in Amerika. Er schrieb ihr, das er zwar mit mir verheiratet sei, am Ende doch sie seine Frau sei. Ich habe ihn am nächsten morgen darauf angesprochen und gesagt, es sei zu Ende zwischen uns, dann kam er auf Knien angerutscht und meinte es tue im Leid aber so viele weiße Frauen kommen nach Nigeria und heiraten und lassen den Mann am Ende dort sitzen...er ist am 4.8.2014 eingereist und hat ihr am 06.08.2016 geschrieben i am close to you now. Er hat sich tausendmal entschuldigt und ich war so naiv....
nun ist seine Tochter hier, vom Tag an wo sie eingereist ist hat er sich verändert, sie haben versucht mein Haus auf afrikanisch zu drehen. Wenn ich gekocht habe, wie immer, seine Tochter hat es nicht gegessen und hat für sich gekocht...überall Dreck und Unordnung, was irgendwann zu Problemen führte.Er kümmert sich nicht um sie und überlässt mir die volle Verantwortung.
Am Anfang dachte ich noch mein Mann hält zu mir aber mittlerweile ignoriert er alles und ich sagte ich möchte das sie zurückgeht, ich bin 52 und meine Kinder aus dem Haus, ich habe es versucht doch es funktioniert nicht. Am Samstag sagte er es sei ok, ich muss dabei sagen, sie ist bei seinen Eltern großgeworden, er war immer weit weg. Doch seid Montag, nachdem er mit seinem Schwager telefoniert hat, hat er einen Sinneswandel und sagt, er lasse es nicht zu das seine Tochter zurückgeht, egal wie es mir dabei gehe.
Ich liebe ihn noch aber ich halte diesen Zustand nicht länger aus und möchte das sie zurück geht aber er verweigert es, da er zu viel Druck von Nigeria bekommt.
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Lila F.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #9 - 17.06.2016 um 01:19:05
 
Hamos schrieb am 16.06.2016 um 22:36:48:
ich rufe morgen früh die AHB an und sage ihnen das es eine Scheinehe war und dann? 


Eine Scheinehe war es nicht, ihr lebt ja in einer ehelichen Gemeinschaft. Bevor du die ABH über irgendetwas informierst, solltest du dir außerdem sicher sein, was du möchtest und mit deinem Mann sprechen. Wenn ihr euch dann wirklich trennt, kannst du die ABH über die Trennung informieren (am besten schriftlich). Darauf, was dann passiert, hast du keinen Einfluss. Das regelt die ABH mit ihm und der Tochter und informiert dich auch nicht weiter.

Durch die Verpflichtungserklärung hast du allerdings ein finanzielles Risiko. Falls die Tochter z. B. illegal hier bleibt und abgeschoben werden muss, wirst du für die Kosten aufkommen müssen. Davor schützt dich die Trennung nicht, die VE gilt, bis die Tochter einen Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck bekommt oder aus Deutschland ausreist. Du kannst höchstens versuchen (unabhängig von der Trennung), die ABH davon zu überzeugen, dass sie die VE für nichtig erklärt oder die VE anzufechten, da sie unnötig gewesen wäre. Aber es kann gut sein, dass das nicht funktioniert.
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Hamos
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 17.06.2016 um 05:40:03
 
Ich würde ja gerne mit meinem Mann sprechen aber er aüssert sich weiter nicht mehr. er hat letzten Samstag gesagt er habe mit ihr gesprochen und es wäre ok, sie gehe zurück. Am Montag meinte er dann, er habe mit seinem Schwager in Nigeria telefoniert und es wäre die größte Schande wenn sie zurückgehen würde und er würde es auf keinen Fall zulassen. Er meinte er würde eine andere Bleibe für sie suchen  hä?
Ich glaube mittlerweile das es egal ist was ich mache, oder das alles noch 1 Jahr über mich ergehen lasse und dann bekommt er seine Papiere und sie sind weg  weinend
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 17.06.2016 um 06:50:23
 
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