Sehr geehrte Damen und Herren,
Finde es super das es dieses Forum gibt.
Ich hätte einige Fragen zu meinem Anliegen und ich hoffe das ihr mir weiter helfen könnt.
Zu meinem Fall:
Ich bin türkischer Staatsangehöriger und habe am 15.07.2015 standesamtlich in Dänemark meine Frau (deutsche Staatsangehörige) geheiratet, ich besaß damals die schwedische Aufenthaltsgenehmigung die noch bis zum bis August 2015 gültig war.
Ich hatte damals in stockholm eine familienzusammenführung beantragt und auch das ok vom deutschen Konsulat bekommen, da allerdings nach der Beantragung mein schwedischer Aufenthalt erloschen war durfte ich es nicht abholen. In der Zeit als mein schwedischer Aufenthalt noch gültig war habe ich mich in Deutschland bei meiner Frau aufgehalten. Ich war auch bei der zuständigen abh und habe es der Sachbearbeiterin mitgeteilt.
Wir sind dann so verblieben das ich von ihr eine
Vorabzustimmung erhalten habe und ich das Visum zwecks familienzusammenführung nochmal aus der Türkei beantrage.
So als ich dann ausgereist bin wurde ich bei der Passkontrolle angehalten da ich kein gültiges Visum mehr hatte und hab eine Anzeige nach Paragraph 95 Abs 1 Nr 2 und 3 kassiert.
Meine Fragen wären
Spielt diese Anzeige eine sehr negative Rolle auf meine jetzige Situation und wie lange würde es mit der
Vorabzustimmung dauern bis ich das Visum erhalte.
Ich danke ihnen allen für die Antworten und wünsche noch einen schönen Abend
Mit freundlichen Grüßen
Mehmet