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Aufenhaltserlaubnis Studentin nach Studium zur Arbeit (Gelesen: 1.140 mal)
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02.06.2016 um 21:01:19
 
eine Uni-Absoventin hat gerade Problem bei Aufenhaltserlaubnis und die Gesichte lautet:

1, Sprach-Master-Abschluss von deutscher Universität  Ende 2015 erhalten.

2, hat sofort ein Job bei stattlichem Unternehmen angestallt als Verkaufsberaterin wegen mehrer Sprachfähigkeit...

3, Gehalt etwa 2000€ pro M.

4, Antrag 2016 für Aufenhaltserlaubnis am 03.2016

5, Gerade eine Ablehnung bekommen und Gründe lautet:

A.  Gehaltsverhältnis zu weniger als Master-Absoventin...

B.  Unpassende Beruf zu Studiensfach...

Widerruf bis Ende Juli 2016, was sollte man am besten tun?

Anwalt oder gibt´s bestimmte Lösung für solche Fälle?    Vielen Dank!


Also in Ost bzw. Sachsen ist das....
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Antwort #1 - 02.06.2016 um 21:14:19
 
2000€ für ein Master? Sachsen ist nunmal eine Armutsregion. Also andere Stelle finden.

Was ist ein Sprach-Master und was ist der typische  Arbeitsbereich? Verkaufsberaterin kann es ja nicht gewesen sein.
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Antwort #2 - 02.06.2016 um 21:30:36
 
-  es ist schwer für eine Anglistik-Master hier in Sachsen ein passende Job finden und die Zeit ist auch schon sehr spannende...

-  2000€ ist nicht zu viel für Master, aber zumind. bei stattlichem Unternehman hat man für eignes Leben gesichert...

-  viele Kunde aus Mutter-Sprachiges Land, deswegen hat das Unternehmen die Absoventin bestellt...
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NotLupus
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Antwort #3 - 02.06.2016 um 21:39:28
 
Auch wenn es hart klingt:
Verkaufsberaterin ist offensichtlich kein passender Job zu der Ausbildung. 2000€ sind mager.

Wenn sie etwas studiert hat ohne eine angemessene Berufstätigkeit im Auge zu haben, dann ist das imho blauäugig. Also muss sie bereit sein einen angemessenen Arbeitsplatz finden und hierfür ggf. in eine andere Stadt ziehen.

Und wenn es keine Arbeit in Deutschland gibt, dann muss sie nach Hause und dort was aus ihrem Abschluss machen. Das Studium hat ja den deutschen Staat geschätzte 50.000€ gekostet - da sollte sie was anfangen können.
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