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Anmeldung bei der Gemeinde nach Zuzug (Gelesen: 3.081 mal)
Mono
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02.06.2016 um 00:43:13
 
Ein Bevollmächtigter meldet die Wohnsitznahme seiner Enkelin und deren unverheirateter Eltern beim Einwohnermeldeamt einer Gemeinde in Baden-Württemberg an, füllt die Meldebögen ordnungsgemäß aus und legt die laut Homepage geforderten Unterlagen (Vollmacht, deutsche Reisepässe der Eltern, Kinderreisepass, Wohnungsgeberbescheinigung) vor. Die Enkelin und die Mutter haben außer der deutschen noch zwei weitere Staatsangehörigkeiten. Daraufhin wird die Vorlage auch der ausländischen Reisepässe verlangt, was damit begründet wird, dass aufgrund der Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit oder des freiwilligen Eintritts in eine ausländische Streitmacht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gegangen sein könnte. Auch müsse das Bestehen der ausländischen Staatsangehörigkeiten überprüft werden.

Zusätzlich zum Kinderreisepass wird die Vorlage der Geburtsurkunde verlangt. Begründung Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet. Der Vater müsse anhand des Eintrags in der Geburtsurkunde festgestellt werden.

Der Vater kam mit 13 Jahren aus Siebenbürgen nach Deutschland. Ob evtl. auch noch die rumänische Staatsangehörigkeit besteht, ist nicht geklärt. Weder hat er selbst ein Interesse daran, noch wurde bislang jemals danach gefragt. Die Meldebehörde besteht darauf, dass dies von ihm innerhalb der nächsten Monate geklärt wird, da dann sein Reisepass und der Personalausweis ungültig werden und es bei einer Erneuerung zu Schwierigkeiten kommen werde.

Drei Tage später kommt ein Schreiben des  Bürgermeisteramtes, in dem all diese Forderungen wiederholt werden. Zusätzlich werden ein Nachweis über das Sorgerecht verlangt sowie die Geburtsurkunde der Mutter, da es Unklarheiten bei der Schreibweise des Geburtsortes gebe.

Das Melderegister müsse korrekt geführt werden. Um dies zu gewährleisten, sei die  Vorlage entsprechender Urkunden notwendig.

Sind diese Forderungen der Meldebehörde berechtigt und allgemein üblich? Letztlich bedeuten sie eine Unterstellung, man habe bei der Anmeldung falsche oder unvollständige Angaben gemacht.
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Blaise
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Antwort #1 - 11.06.2016 um 10:43:50
 
Hallo,
Mono schrieb am 02.06.2016 um 00:43:13:
Sind diese Forderungen der Meldebehörde berechtigt und allgemein üblich?

Ja.
Zitat:
Letztlich bedeuten sie eine Unterstellung, man habe bei der Anmeldung falsche oder unvollständige Angaben gemacht.

Möglicherweise wird die Forderung der Meldebehörde nur falsch interpretiert...

Viele Grüße
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Mono
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Antwort #2 - 14.06.2016 um 00:58:37
 
Hallo Blaise,

Vielen Dank für diese klare Antwort.

Nachvollziehen kann ich sie allerdings nicht, solange sie nicht überzeugend begründet wird.

Durch die Vorlage eines gültigen deutschen Reisepasses wird die Vermutung begründet, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die ausdrückliche Erklärung, dass seit dem Ausstellungsdatum ein Verlustgrund nach § 17 StAG nicht eingetreten ist, wollte die Meldebehörde nicht akzeptieren, sondern besteht auf der Vorlage der ausländischen Reisepässe.

Wie kann man das anders interpretieren als die Unterstellung, die Erklärung sei unwahr? Wie kann die Meldebehörde anhand ausländischer Pässe feststellen, ob die deutsche Staatsangehörigkeit verloren wurde?

Dass zusätzlich zum Kinderreisepass nur bei unverheirateten Eltern die Vorlage der Geburtsurkunde der Tochter verlangt wird, damit der Vater festgestellt werden kann, ist nicht überzeugend. Es wäre auch bei verheirateten Paaren anhand der Geburtsurkunde der Kinder zu überprüfen, ob diese aus dieser Ehe oder möglicherweise aus einer früheren Beziehung stammen. Folglich wären Geburtsurkunden von Kindern in jeden Fall zu verlangen, um nicht außerhalb einer Ehe geborene Kinder zu diskriminieren.

Es handelt sich hier keinesfalls um eine schwierige Familienkonstellation. Kind und Sorgeberechtigte sind in derselben Wohnung gemeldet. Sie leben weder getrennt, noch ist der Auszug des minderjährigen Kindes geplant. Für die Meldebehörde ist es jedoch ein ‚vielschichtiger Sachverhalt’. Wozu benötigt die Meldebehörde nachträglich den Nachweis des gemeinsamen Sorgerechts?

Die ungeklärte rumänische Staatsangehörigkeit führte in über 25 Jahren noch bei keiner Meldebehörde zu irgendeiner Nachfrage. Die Frage, ob bei der Übersiedlung von Volksdeutschen aus Rumänien die rumänische Staatsangehörigkeit verloren wurde, ist häufig nicht eindeutig zu beantworten. Es hängt u. a. davon ab, ob die Ausreise illegal, mit offizieller Ausreisegenehmigung der rumänischen Regierung oder aufgrund eines Freikaufs durch die Bundesrepublik Deutschland erfolgte, wobei dieses Regierungsabkommen in Deutschland lange Zeit unter Verschluss gehalten wurde. Hier war zwar ein Verlust der rumänischen Staatsangehörigkeit bei Ausreise vorgesehen, was, um rechtswirksam zu werden, im Einzelfall im Staatsanzeiger hätte veröffentlicht werden müssen, aber aus Gründen der ‚Diskretion’ oft nicht erfolgte. Den Betroffenen war es letztlich egal, ob sie noch rumänische Staatsbürger waren. Entscheidend war für sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Interessant wurde die Frage erst wieder aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs, wonach der rumänische Staat unrechtmäßig enteigneten Staatsbürgern Schadenersatz leisten muss. Enteignete Volksdeutsche bzw. deren Erben versuchen jetzt, ihre rumänische Staatsangehörigkeit nachzuweisen, wobei sich die örtlichen Behörden äußerst bedeckt halten, um dies zu verhindern.

Jemand, der mit 13 Jahren Rumänien verlassen hat, kann somit nicht wissen, ob er die rumänische Staatsangehörigkeit verloren hat. Eine Klärung ist ihm auch nicht zuzumuten. Der Meldepflichtige ist zwar zu Auskünften verpflichtet. Auskünfte kann er logischerweise nur darüber geben, was er weiß.

Müsste in diesem Fall nicht die Meldebehörde von Amts wegen ermitteln, und kann sie einem deutschen Staatsbürger wegen einer ungeklärten ausländischen Staatsangehörigkeit tatsächlich der Reisepass verweigern?

Zitat:
Möglicherweise wird die Forderung der Meldebehörde nur falsch interpretiert...

Leider war die Meldebehörde nicht bereit, irgendwelche Erläuterungen zu geben, sondern ist der Auffassung, sie könne die Vorlage von Unterlagen verlangen, ohne dies begründen zu müssen. So gab es keinen Raum für Fehlinterpretationen.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Die geforderten Unterlagen werden nachgereicht. Es verwundert nur, dass diese gefordert werden, ohne die Gründe transparent zu machen. Die ehrlichen Aussagen bei der Anmeldung werden also nicht akzeptiert, sondern in Frage gestellt.
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grisu1000
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Antwort #3 - 14.06.2016 um 01:48:13
 
Mono schrieb am 14.06.2016 um 00:58:37:
Wie kann man das anders interpretieren als die Unterstellung, die Erklärung sei unwahr? Wie kann die Meldebehörde anhand ausländischer Pässe feststellen, ob die deutsche Staatsangehörigkeit verloren wurde?

Grundsätzlich sind alle Staatsangehörigkeiten in das Meldregister einzutragen. Und im Regelfall geschieht dies durch Vorlegen des entsprechenden Passes.


Mono schrieb am 14.06.2016 um 00:58:37:
Die ungeklärte rumänische Staatsangehörigkeit führte in über 25 Jahren noch bei keiner Meldebehörde zu irgendeiner Nachfrage


Ja seit einem Jahr gilt ein neus Bundesmeldegesetz und deshalb kann ich mir vorstellen das manche Meldebhörden nun genauer arbeiten.

Er hat also über mehrere Jahrzehnte keine Anstalten gemacht, dies zu klären und nun hat er sein Problem zum Problem der Meldebehörde gemachen.  Das Melderegister hat den Anspruch auf Richtigkeit, die Meldebhörde hat unsichere Tatsachen von Amts wegen zu ermitteln. Was wird nun erwartet?

Mono schrieb am 14.06.2016 um 00:58:37:
Es verwundert nur, dass diese gefordert werden, ohne die Gründe transparent zu machen. Die ehrlichen Aussagen bei der Anmeldung werden also nicht akzeptiert, sondern in Frage gestellt.


Bei sowas immer schriftlich Nachfragen und um schriftliche Begründung bitten. Gilt nicht nur bei der Meldebehörde.
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Mojo Jojo
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Antwort #4 - 14.06.2016 um 15:48:10
 
Mono schrieb am 14.06.2016 um 00:58:37:
Leider war die Meldebehörde nicht bereit, irgendwelche Erläuterungen zu geben, sondern ist der Auffassung, sie könne die Vorlage von Unterlagen verlangen, ohne dies begründen zu müssen. So gab es keinen Raum für Fehlinterpretationen.

[quote author=092B2A2B440 link=1464820993/0#0 date=1464820993] Ob evtl. auch noch die rumänische Staatsangehörigkeit besteht, ist nicht geklärt. Weder hat er selbst ein Interesse daran, noch wurde bislang jemals danach gefragt.


Die Meldebehörde ist durchaus berechtigt, die Beschaffung und Vorlage von Nachweisen zu verlangen und Euch in die Pflicht zu nehmen.
Zudem ist es vollkommen irrelevant, ob persönliches Interesse vorhanden ist, oder die Meldebehörde bisher auf Klärung verzichtet hat, denn: Auf Verlangen der Meldebehörde ist die meldepflichtige Person zur Mitwirkung verpflichtet (siehe dazu: BMG §25).

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erne
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Antwort #5 - 14.06.2016 um 21:40:19
 
grisu1000 schrieb am 14.06.2016 um 01:48:13:
Das Melderegister hat den Anspruch auf Richtigkeit, die Meldebhörde hat unsichere Tatsachen von Amts wegen zu ermitteln.


soll sie doch, das steht ja nicht zur Debatte

grisu1000 schrieb am 14.06.2016 um 01:48:13:
Was wird nun erwartet? 

das die Behörde ermittelt und nicht den Antragsteller ermitteln lässt

Mojo Jojo schrieb am 14.06.2016 um 15:48:10:
Auf Verlangen der Meldebehörde ist die meldepflichtige Person zur Mitwirkung verpflichtet 

Wobei da Grenzen gesetzt sind.
Und hier ist ja die Frage,  ob diese Grenzen nicht überschritten wurden


Blaise schrieb am 11.06.2016 um 10:43:50:
Hallo,
Mono schrieb am 02.06.2016 um 00:43:13:
Sind diese Forderungen der Meldebehörde berechtigt und allgemein üblich?

Ja.


ja?
und wozu die Forderung für den Nachweis des Sorgerechts bei einer Anmeldung in einer Wohnung?
Welche Relevanz hat das?


Ich stelle nicht in Abrede, dass einige der verlangten Dokumente einen Sinn haben, manches ist aber unverständlich


Mono schrieb am 02.06.2016 um 00:43:13:
Daraufhin wird die Vorlage auch der ausländischen Reisepässe verlangt, was damit begründet wird, dass aufgrund der Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit oder des freiwilligen Eintritts in eine ausländische Streitmacht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gegangen sein könnte.

inwiefern sagt ein ausländischer Reisepass darüber aus, ob man freiwillig in eine ausländische Armee eingetretten ist?

Und offensichtlich bestand die ausländische Staatsbürgerschaft schon vor der deutschen!?
Inwiefern ist dann das Vorhandensein der ausländischen Staatsbürgerschaft ein Beleg dafür, dass man sie beantragt hat, als man bereits die deutsche hatte?

und wenn die Behörde vermutet, dass die ausländische Staatsangehörigkeit verloren gegangen war und dann später, als die deutsche vorhanden war, auf Antrag neu erworben wurde, das aber nicht der Fall ist: wie kann der Betroffene das nachweisen, was nicht existiert?
m.E. ist da die Behörde in der Pflicht.


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Antwort #6 - 15.06.2016 um 03:29:47
 
erne schrieb am 14.06.2016 um 21:40:19:
grisu1000 schrieb am Gestern um 01:48:13:
Was wird nun erwartet?

das die Behörde ermittelt und nicht den Antragsteller ermitteln lässt


Es war von mir eine rhetorische Frage. Es ging explzit um die rumänische Staatsangehörigkeit. Erwartet wurde eben das, wie in den vergangen 25 Jahren nicht ermittelt wird und keine Mitwirkung eingefordert wird, weils so bequemer war.

Ansonsten ist die Geschicht sehr verworren, auch weil vom TS hier auch nur Informationen in Scheibchen eingestellt wurden.

Erfolgte Umzug aus dem Ausland?
Warum eine Bevollmächtigung?
Welche Staatsangehörigkeiten sind noch involviert?
Wo erfolgte die Geburt des Kindes?
usw.
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Mono
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Antwort #7 - 15.06.2016 um 09:09:53
 
grisu1000 schrieb am 15.06.2016 um 03:29:47:
Erfolgte Umzug aus dem Ausland?

Nein, von Hessen nach Baden-Württemberg

Zitat:
Warum eine Bevollmächtigung?

Die Eltern waren noch mit dem Umzug beschäftigt und wollten vom örtlichen Abfallverwertungsunternehmen Umzugskisten als Sperrmüll entsorgen lassen, was die Anmeldung bei der Gemeinde voraussetzt. Aus Zeitgründen: "Opa, mach du das mal schnell!"

Zitat:
Welche Staatsangehörigkeiten sind noch involviert?

britisch und kolumbianisch durch Abstammung, nicht auf Antrag

Zitat:
Wo erfolgte die Geburt des Kindes?

in Hessen


Zitat:
Der Vater hat also über mehrere Jahrzehnte keine Anstalten gemacht, dies zu klären und nun hat er sein Problem zum Problem der Meldebehörde gemachen.

Er wurde erst jetzt aufgrund der Nachfrage der Meldebehörde darauf aufmerksam, dass er auch die rumänische Staatsangehörigkeit besitzen könnte. Er kam mit 13 Jahren nach Deutschland und ging stets davon aus, nur Deutscher zu sein. Somit bestand für ihn kein Anlass zur Klärung.
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