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Wenn die Behörde nicht entscheiden will? (Gelesen: 9.683 mal)
nancyfahi
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Antwort #30 - 30.06.2016 um 17:22:40
 
Sorry. Aber du verwechselt mich. Da hat jemand anderes geschrieben,dass er/sie jede Woche anruft . Also bitte erst richtig lesen. Dann antworten.

Über Rechtsnorme kann man nicht mehr sprechen. Weil ich denke,dass die ganzen Einbürgerungsprozesse in sich Rechtswidrig sind.
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Odysseus
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Antwort #31 - 01.07.2016 um 08:56:54
 
Alacrity schrieb am 30.06.2016 um 16:05:35:
Als EBH-Mitarbeiter muss man sich auch nicht auf den Schlipps getreten fühlen, wenn AS gegen die Folgen von Personalmangel vorgehen. 



Ich bin der letzte, der sich auf den Schlips getreten fühlt - denn was Personalmangel in einer EBH bedeutet, weiß ich aus eigener Erfahrung. Nur dieses blauäugige "dann stellt doch Leute ein" kann ich nicht mehr hören.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Newman
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Antwort #32 - 01.07.2016 um 10:37:53
 
nancyfahi schrieb am 30.06.2016 um 17:22:40:
Weil ich denke,dass die ganzen Einbürgerungsprozesse in sich Rechtswidrig sind.


Sorry, aber jetzt wird es albern. Warum unterwirfst Du Dich dann dem ganzen Procedere und diskutierst hier ewig herum, was Dein Sachbearbeiter machen muss oder nicht. Nimm doch einfach Deinen Antrag zurück, da hat dann die Behörde mehr Zeit für die anderen Anträge.
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Daddy
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Antwort #33 - 01.07.2016 um 12:50:23
 
Gibt es in diesem Thread noch sachliche / fachliche Fragen?

Wenn's im Stil der letzten 10 - 15 Posts weitergehen sollte kommt hier ein Schloss dran.

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nancyfahi
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Antwort #34 - 01.07.2016 um 20:54:08
 
Bla bla bla. Thread Schließen bitte .

Newman schrieb am 01.07.2016 um 10:37:53:
Sorry, aber jetzt wird es albern. Warum unterwirfst Du Dich dann dem ganzen Procedere und diskutierst hier ewig herum, was Dein Sachbearbeiter machen muss oder nicht. Nimm doch einfach Deinen Antrag zurück, da hat dann die Behörde mehr Zeit für die anderen Anträge.

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Daddy
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Antwort #35 - 01.07.2016 um 22:01:02
 
Nichts leichter als das...

geschlossen
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