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Wenn die Behörde nicht entscheiden will? (Gelesen: 9.681 mal)
Odysseus
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Antwort #15 - 29.06.2016 um 15:13:25
 
Das ist der beste Weg.
Dann liegt die Akte erstmal beim Verwaltungsgericht und der SB hat Zeit, sich den anderen Akten zu widmen.
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Mojo Jojo
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Antwort #16 - 29.06.2016 um 16:10:32
 
nancyfahi schrieb am 29.06.2016 um 14:46:58:
Nach höchstens 9 Monaten landet eine Untätigkeitsklage bei denen.

Wird für einen erfrischenden Lacher sorgen, wenn Du die Klage bei Deiner Behörde abgibst Augenrollen

Aber auch an der richtigen Stelle solltest Du die Klage nicht all zu spät einreichen, kann nämlich auch vor Gericht ein wenig dauern, bis Du dort mit Deinem Anliegen zum Zuge kommst Zwinkernd

Mach sie ab besten lieber heute als morgen, denn wie schon gesagt...
Mojo Jojo schrieb am 29.06.2016 um 14:08:53:
Dann bist Du beschäftigt, gibst Deinem Sachbearbeiter dadurch zumindest etwas mehr Luft, seinem Job mit etwas weniger überflüssiger Störung nachzukommen und kriegst es dann nochmal von 'ganz Oben' bestätigt, dass Du bitte warten möchtest. Eine absolute Win/Win-Situation Smiley


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Antwort #17 - 29.06.2016 um 16:44:00
 
Vielleicht nicht nur für mich, sondern auch für die stillen Mitleser interessant: Was ist eigentlich aus Deiner Klageerhebung geworden?
nancyfahi schrieb am 25.03.2016 um 15:40:36:
Danke. Das ist mir bekannt. Habe es auch der EBH geschrieben. Jetzt hatten die versucht einen Vorschlag zu machen. Antrag zurückstellen bis ein Jahr um ist (7 Jahre) habe ich aber nicht wahrgenommen und geklagt. Die werden bald wissen,dass ich Klage erhoben hab. Echt komisch das ganze
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nancyfahi
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Antwort #18 - 29.06.2016 um 18:05:32
 
Hää ? Woher sollst du wissen wie ich meine emails an Behörden schreibe ?? Hellseherin?

Wie ich hier schreibe hat nichts mit unhöflichkeit zu tun.
Jeder der heute um seine Rechte kämpft ist unhöflich. Jaja ..
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nancyfahi
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Antwort #19 - 29.06.2016 um 18:08:09
 
Was aus meine Klageerhebung geworden ist interessiert weder dich noch jemand anders. Wenn das Urteil gefallen ist kann ich dir dann schreiben. Aber nur wenn ich will Smiley
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nancyfahi
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Antwort #20 - 29.06.2016 um 18:10:09
 
Und die Behörde kann schön die Kosten tragen. Gerichtsverfahren, Anwalt... geil oder?

Odysseus schrieb am 29.06.2016 um 15:13:25:
Das ist der beste Weg.
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Antwort #21 - 29.06.2016 um 18:22:21
 
nancyfahi schrieb am 29.06.2016 um 18:10:09:
Und die Behörde kann schön die Kosten tragen. Gerichtsverfahren, Anwalt... geil oder?

Nein, im Verwaltungsverfahren trägt der Verlierer einer Klage die Kosten.
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nancyfahi
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Antwort #22 - 29.06.2016 um 21:37:50
 
Genau.

Und die Einbürgerungsbehörden verlieren meistens vor Gericht.
Wenn sie nur merken dass Klage erhoben wird,behandeln die einen ganz anders  Laut lachend

trixie schrieb am 29.06.2016 um 18:22:21:
Nein, im Verwaltungsverfahren trägt der Verlierer einer Klage die Kosten.

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Antwort #23 - 30.06.2016 um 14:05:10
 
Wenn die Behörde schon dir gegenüber in einer E-Mail zugegeben hat, dass sie Anträge erst 9 Monate nach deren Eingang anfangen zu bearbeiten, werden sie die Klage ganz sicher verlieren und die Kosten des Verfahrens tragen müssen.

Wenn alle Betroffenen klagen würden und die Behörde reihenweise verliert, würde sich vermutlich auch was ändern und es würde mehr Personal eingestellt werden.
Vielleicht verändert sich nur so etwas in der Verwaltung.

In deinem Fall würde es durch die Klage wahrscheinlich nicht unbedingt schneller gehen und du hättest Mehraufwand und zwischenzeitlich Auslagen, aber langfristig könntest du dazu beitragen, dass sich die Wartezeit für AS in der Zukunft verkürzt.
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Odysseus
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Antwort #24 - 30.06.2016 um 14:36:25
 
Ja sicherlich, und wenn ich heute Personal einstelle, dann kann dieses natürlich sofort morgen über den EB-Antrag entscheiden.

Sachtma, wo lebt Ihr eigentlich???
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nancyfahi
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Antwort #25 - 30.06.2016 um 15:50:09
 
In der email steht nicht,dass erst nach 9 Monate mit der Bearbeitung angefangen wird. Sondern,dass eine Einbürgerung bzw das Verfahren 9 Monate dauert.

Würde es tatsächlich so sein,dass erst nach 9 Monaten angefangen wird,den Antrag zu bearbeiten. Dann tut es mir leid. Aber das ist schwachsinn.

Alacrity schrieb am 30.06.2016 um 14:05:10:
Wenn die Behörde schon dir gegenüber in einer E-Mail zugegeben hat, dass sie Anträge erst 9 Monate nach deren Eingang anfangen zu bearbeiten, werden sie die Klage ganz sicher verlieren und die Kosten des Verfahrens tragen müssen.

Wenn alle Betroffenen klagen würden und die Behörde reihenweise verliert, würde sich vermutlich auch was ändern und es würde mehr Personal eingestellt werden.
Vielleicht verändert sich nur so etwas in der Verwaltung.

In deinem Fall würde es durch die Klage wahrscheinlich nicht unbedingt schneller gehen und du hättest Mehraufwand und zwischenzeitlich Auslagen, aber langfristig könntest du dazu beitragen, dass sich die Wartezeit für AS in der Zukunft verkürzt.

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Antwort #26 - 30.06.2016 um 16:05:35
 
nancyfahi schrieb am 30.06.2016 um 15:50:09:
In der email steht nicht,dass erst nach 9 Monate mit der Bearbeitung angefangen wird.

Doch, das steht schon da, wenn sie dir auf deine Nachfrage im Juni 2016 antworten:
Zitat:
Sehr geehrte Frau X

... Wir bearbeiten derzeit die Anträge von September-Oktober 2015!!!!!

Bei der Antwort muss man nämlich davon ausgehen, dass sie die Bearbeitung der jüngeren Anträge noch gar nicht begonnen haben oder wie soll man das sonst interpretieren?


Natürlich kann heute eingestelltes Personal nicht sofort das Problem lösen, aber mit dem Argument könnte man Neueinstellungen auf ewig widersprechen.
Das Problem besteht offensichtlich schon eine ganze Weile, wenn es inzwischen 9 Monate Bearbeitungsrückstand gibt und es ist im Augenblick nicht abzusehen, dass die Zahl der Anträge in Zukunft zurückgehen wird. Sie wird eher zunehmen und wenn man jetzt mit dem Prozess anfängt Leute einzustellen, dann sind die in 5-7 Jahren, so weit, dass sie die dann kommenden Anträge bearbeiten können.
Als EBH-Mitarbeiter muss man sich auch nicht auf den Schlipps getreten fühlen, wenn AS gegen die Folgen von Personalmangel vorgehen.
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Antwort #27 - 30.06.2016 um 16:30:58
 
Alacrity schrieb am 30.06.2016 um 16:05:35:
Bei der Antwort muss man nämlich davon ausgehen, dass sie die Bearbeitung der jüngeren Anträge noch gar nicht begonnen haben oder wie soll man das sonst interpretieren?

Das kann es bedeuten, muss es aber nicht. Man kann der TS auch damit vermitteln, dass ein Einbürgerungsantrag nicht von heute auf morgen erledigt und bearbeitet werden kann.

Wenn die Behörde nicht eindeutig schreibt, dass sie den Antrag erst in 9 Monaten bearbeiten wird, ist die Interpretation dieser Email reine Spekulation, aus der man keine Klage aufbauen kann.

Alacrity schrieb am 30.06.2016 um 16:05:35:
es ist im Augenblick nicht abzusehen, dass die Zahl der Anträge in Zukunft zurückgehen wird. Sie wird eher zunehmen 


Auch diese These muss nicht stimmen, habe ich nicht vor kurzem Zahlen gelesen, dass die Einbürgerungen zurückgegangen sind.

Auch muss es nicht bedeuten, dass die Anträge in den Folgemonaten in gleich großer Anzahl eingereicht wurden, wie bisher.

Alacrity schrieb am 30.06.2016 um 16:05:35:
Natürlich kann heute eingestelltes Personal nicht sofort das Problem lösen, aber mit dem Argument könnte man Neueinstellungen auf ewig widersprechen.

Wie auch in allen anderen Bereichen, hat auch die öffentliche Verwaltung damit zu kämpfen, qualifizierten Nachwuchs zu finden.
In manchen Teilen der Republik herrscht förmlich Vollbeschäftigung und es gar nicht möglich Fachpersonal zu finden.
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Antwort #28 - 30.06.2016 um 16:45:11
 
Diese email habe ich vor Monaten erhalten. Es kann doch nicht sein,dass sie mit den Anträge vom Jahr 2016 noch nicht begonnen haben!!

Immerhin werden die Sicherheitsüberprüfungen gemacht und man wartet auf Antworten.

Ich glaubw nicht,dass die Sachbearbeiter die Sicherheitsüberprüfungen von Anträge,welche in Nov und Okt gemacht wurden und einfach warten bis die Antworten da sind.

Anstatt zu warten werde die nächsten Anträge bearbeitet bzw begonnen.

Da,wie ich vorher schon mehrmals geschrieben habe,die Behörde nicht antwortet was Sache ist,muss ich schauen wie ich auf Antworten komme.

Immerhin habe ich das Recht zu wissen, wie es mit der Abarbeitung der Rückstände aussieht. Verschlüsselte e-Mails mit 1000 Interpretationen braucht niemand.

Wenn sich ein Sachbearbeiter zeit nimmt um auf eine e-Mail zu antworten,dann sollte die e-Mail auch deutlich sein. Ohne Rätsel und Verschlüsselungen.

Alacrity schrieb am 30.06.2016 um 16:05:35:
Doch, das steht schon da, wenn sie dir auf deine Nachfrage im Juni 2016 antworten:
Bei der Antwort muss man nämlich davon ausgehen, dass sie die Bearbeitung der jüngeren Anträge noch gar nicht begonnen
haben oder wie soll man das sonst interpretieren?


Natürlich kann heute eingestelltes Personal nicht sofort das Problem lösen, aber mit dem Argument könnte man Neueinstellungen auf ewig widersprechen.
Das Problem besteht offensichtlich schon eine ganze Weile, wenn es inzwischen 9 Monate Bearbeitungsrückstand gibt und es ist im Augenblick nicht abzusehen, dass die Zahl der Anträge in Zukunft zurückgehen wird. Sie wird eher zunehmen und wenn man jetzt mit dem Prozess anfängt Leute einzustellen, dann sind die in 5-7 Jahren, so weit, dass sie die dann kommenden Anträge bearbeiten können.
Als EBH-Mitarbeiter muss man sich auch nicht auf den Schlipps getreten fühlen, wenn AS gegen die Folgen von Personalmangel vorgehen.

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Antwort #29 - 30.06.2016 um 16:56:50
 
nancyfahi schrieb am 30.06.2016 um 16:45:11:
Diese email habe ich vor Monaten erhalten. Es kann doch nicht sein,dass sie mit den Anträge vom Jahr 2016 noch nicht begonnen haben

Das hat auch keiner behauptet. So ist die Annahme, dass die Behörde seit 9 Monaten untätig ist, wohl auch vom Tisch.

nancyfahi schrieb am 30.06.2016 um 16:45:11:
Ich glaubw nicht,dass die Sachbearbeiter die Sicherheitsüberprüfungen von Anträge,welche in Nov und Okt gemacht wurden und einfach warten bis die Antworten da sind.

Auch das hat keiner behauptet!

nancyfahi schrieb am 30.06.2016 um 16:45:11:
Immerhin habe ich das Recht zu wissen, wie es mit der Abarbeitung der Rückstände aussieht.

Welche Rechtsnorm sollte deinem Ansinnen stattgeben???


Zitat:
Ich glaubw nicht,dass die Sachbearbeiter die Sicherheitsüberprüfungen von Anträge,welche in Nov und Okt gemacht wurden und einfach warten bis die Antworten da sind.


Genau!
Vielleicht wurden bei dir schon die Sicherheitsanfragen gemacht und die Antworten sind noch nicht da.
Das hat die EBH somit nicht zu verantworten.

Glaubst du das es schneller geht, wenn die EBH - so wie du - jede Woche anruft und nach dem Sachstand der Sicherheitsabfragen frägt? Der entsprechende SB wird - sofern die Telefonnummer der EBH angezeigt wird - dann gar nicht mehr ans Telefon gehen.
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