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Wenn die Behörde nicht entscheiden will? (Gelesen: 9.667 mal)
nancyfahi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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01.06.2016 um 20:12:50
 
Hallo,

X stellt einen Einbürgerungsantrag. Alle Dokumente wurde abgegeben.

Jetzt sind 6 Monaten um obwohl nach 3 Monaten eine Entscheidung getroffen werden muss.

Die Behörde schreibt,auf Nachfrage folgendes :


Sehr geehrte Frau X

wie Ihnen bei der Antragstellung schon mitgeteilt wurde dauert das
Einbürgerungsverfahren derzeit mindestens 6- 12 Monate oder länger.

Nach 6Monaten werden Sie von uns bestimmt noch keine Antwort erhalten.
Wir bearbeiten derzeit die Anträge von September-Oktober 2015!!!!!


Frage : Sie bearbeiten die Anträge von Sep bis Oktober 2015 !! Was kann ich und die anderen dafür,dass die Behörde die Anträge nicht bearbeiten kann. Bzw zu wenig Personal hat ??

Kann man mit einem Schreiben und Fristsetzung was erreichen?

Danke
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HeFi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 01.06.2016 um 20:54:15
 
nancyfahi schrieb am 01.06.2016 um 20:12:50:
... obwohl nach 3 Monaten eine Entscheidung getroffen werden muss.

Wo steht denn das?

Nach 3 Monaten kann Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO http://www.buzer.de/gesetz/2431/a34534.htm
erhoben werden, WENN
Zitat:
ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden
ist.

Eine längere Bearbeitungszeit beweist nicht "eine Untätigkeit ohne zureichenden Grund",
insbesondere dann nicht, wenn noch entscheidungsrelevante Zweifel und Unklarheiten geklärt werden müssen.
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knuffel-de  
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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.06.2016 um 21:53:59
 
nancyfahi schrieb am 01.06.2016 um 20:12:50:
Was kann ich und die anderen dafür,dass die Behörde die Anträge nicht bearbeiten kann. Bzw zu wenig Personal hat ??


Es sind in Deutschland derzeit viele Behörden überlastet. Vom Bürgeramt, über Jobcenter, ABH bis zur Polizei. Kannst du dir denken weshalb? Die Mitarbeiter dort sind alles andere als untätig. Ihnen mit Untätigkeitsklage Stress zu machen ist nicht der richtige Weg.
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 02.06.2016 um 00:54:25
 
Budweiser schrieb am 02.06.2016 um 00:35:12:
So so, die Behörden sind überlastet.
Das ist deren Problem - Gesetze gelten trotzdem.


a) Im Gesetz steht nichts über irgendeine Frist bei Einbürgerungen
b) Die drei Monate gelten eben nur ohne hinreichenden Grund
b) Eine Einbürgerung ist halt mal kein einfacher und schneller Verwaltungsvorgang. Erstmal sind die ganzen Angaben in seinem Antrag zu überprüfen. Das der TS aus dem Libanon kommt wird das ggf. die Abfrage diverser Sicherheitsbehörden verursachen. Das dauert und es ist ein hinreichender Grund, dass es länger dauert.

Aber Arbeitsüberlastung der Behörde ist im Regelfall kein hinreichender Begründung für eine Zeitverzögerung. Da gibt es diverse Gerichtsurteile.
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dim4ik
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Antwort #4 - 02.06.2016 um 01:05:52
 
grisu1000 schrieb am 02.06.2016 um 00:54:25:
Aber Arbeitsüberlastung der Behörde ist im Regelfall kein hinreichender Begründung für eine Zeitverzögerung. Da gibt es diverse Gerichtsurteile.

Könntest Du bitte konkrete Urteile nennen, falls sie Dir bekannt sind? Danke.
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Obst88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 02.06.2016 um 07:39:44
 
In unserem Landkreis gibt es z.B. nur eine einzige Person die für Einbürgerungen zuständig ist. Ist die krank, im Urlaub, auf Tagung bleibt alles liegen.
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 02.06.2016 um 20:46:57
 
dim4ik schrieb am 02.06.2016 um 01:05:52:
Könntest Du bitte konkrete Urteile nennen, falls sie Dir bekannt sind? Danke. 

Auf die schnelle: VG Regensburg N 8 K 15.30440 vom 15. Mai 2015


Auszug:
Zitat:
....Die andauernde Arbeitsüberlastung des Bundesamtes rechtfertigt die Annahme eines zureichenden Grundes nicht. Das Vorliegen eines zureichenden  Grundes  im  Sinne  des  §  75  Satz 3  VwGO  ist  zunächst  objektiv  zu  beurteilen.  Ein zureichender Grund kann sich etwa aus dem besonderen Umfang oder der besonderen  Schwierigkeit der Sachaufklärung sowie der besonderen Schwierigkeit des zu entscheidenden  Falls  ergeben.  Mit  Blick  auf  die  Geschäftsbelastung  einer  Behörde  gelten  folgende  Grundsätze:  Zwar  kann  sich  ein  zureichender  Grund aus  einer  kurzfristigen  besonderen  Geschäftsbelastung  oder der  Überlastung  aufgrund  einer  Gesetzesänderung  ergeben, von der ebenfalls anzunehmen ist, dass sie vorübergehend ist. Jedoch liegt ein  zureichender Grund nicht bei einer permanenten Überlastung bestimmter Behörden vor, ...


Aber, für eine Einbürgerung aus dem Libanon ist schon eine umfangreiche Sachaufklärung notwendig, also vergiss die drei Monate, das gilt bei einfachen Dingen.

Obst88 schrieb am 02.06.2016 um 07:39:44:
In unserem Landkreis gibt es z.B. nur eine einzige Person die für Einbürgerungen zuständig ist. Ist die krank, im Urlaub, auf Tagung bleibt alles liegen. 

Ich kenne Kreise da kann der Sachbearbeiter immer auch das Geschäft des Nachbarn mitmachen. Aber das liegt halt an der Leitung. Bescheidwisser mit Monopolstellung gibt es da nicht, das ist dort nicht gewollt.
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nancyfahi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #7 - 28.06.2016 um 23:50:29
 
Hallo,

Wenn man einen Antrag in Deutschland stellt -egal ob Einbürgerung oder Geburtsurkunde oder sonst was- dann darf man doch nach dem Stand der Dinge fragen. Oder nicht?

Wieso ist es ausgerechnet bei Einbürgerungen so,dass man bloss nicht anrufen soll oder emails schreiben soll?

Auf Anfrage- Antrag im Januar gestellt- kommen immer antworten,als würde die Sachbearbeiterin genervt sein. Immerhin macht sie es nicht umsonst. Sie wird bezahlt und ich bezahle 255 €.

Was kann man machen,wenn die Sachbearbeiterin "bockig" ist?
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Jojo2015I
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 29.06.2016 um 04:51:23
 
Du bezahlst keinen 'Preis' für die Einbürgerung, du entrichtest eine Bearbeitungsgebühr.
Und in aller Regel reicht die Gebühr für den tatsächlichen Behördenaufwand nicht aus.

Natürlich darfst du fragen, aber du beschleunigst nun mal das Verfahren damit nicht. Wenn deine SB den lieben langen Tag sachstandsanfragen beantwortet, wann soll sie deiner Meinung nach deinem (und die vermutlich vielen anderen) bearbeiten?

Was meinst du mit "bockig"? Die EBH Mitarbeiterin arbeitet nicht auf deinen Zuruf, nur weil du eine Bearbeitungsgebühr entrichtet hast...

Bei tatsächlich nicht angemessenem Verhalten dir gegenüber, kannst du dich beim Vorgesetzten beschweren.
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Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 29.06.2016 um 06:20:34
 
natürlich kannst, sollst und musst Du Dich sogar über den Stand informieren, alle anderen Antworten hier wie "Du störst den Sachbearbeiter" sind völliger Quatsch.
Wir durchlaufen zur Zeit auch den Prozess und ich rufe wöchentlich den Sachbearbeiter an um Verzögerungen zu vermeiden und zu wissen, woran wir sind.
Es ist ganz einfach deren Job, beratend und ausführend Kundenanliegen zu bearbeiten.
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nancyfahi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #10 - 29.06.2016 um 07:10:37
 
Es geht weder um die Gebühren noch um donst was.
Es gehz darum,dass ein Einbürgerungsantrag genau wie alle andere Anträge etwas "normales " ist. Genau wie ein Bafoegantrag,Visumantrag....

Doch es wird immer als etwas "außergewöhnliches" behandelt.

Sachbearbeiter möchten nicht genervt werden. Fragen sind unbeliebt. Auf e-mails wird unhöflich und mit 10000 ausrufezeichen geantwortet. Man soll brav warten.

Längere Beartungszeiten haben wir in Kauf genommen. Mangel an Fachpersonal ( nicht under Problem) haben wir auch in Kauf genommen .... aber wenn man fragen will ist man direkt undgeduldig und drängelig  ? Und wenn man sich kaum meldet nimmt man seine Pflichte nicht wahr?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #11 - 29.06.2016 um 08:02:42
 
Eins schrieb am 29.06.2016 um 06:20:34:
Prozess und ich rufe wöchentlich den Sachbearbeiter an um Verzögerungen zu vermeiden


Ja was glaubst Du denn, damit zu erreichen? Dass die Anfragen bei den Sicherheitsbehörden schneller gehen? Dass er sich gerne die Zeit nimmt, dir das wöchentlich zu erklären? Dass er alles stehen und liegen lässt, um eine derartige Nervensäge loszuwerden? Das vielleicht. Aber vielleicht lässt man eine solche Akte auch gerne mal liegen, wenn man statt dessen eine andere Akte abschließen kann, bevor man diese aus den Augen verliert. Denn sowas kann bei Deiner Akte ja nicht passieren.

Ich hätte Dich schon beim zweiten oder dritten Anruf ordentlich zusammengefaltet.

Glaubst Du eigentlich immer noch, dass der SB morgens in sein Büro kommt und nur seinen Gummibaum putzt?? - Nein, das Problem Personalmangel hast Du ja erkannt. Wie wäre es denn dann, wenn Du Dich mal an die politischen Entscheidungsträger wendest, anstatt dem, der mit Deiner Akte kämpft, auf die Nerven zu gehen?

Und bevor Du jetzt lospolterst: Geh einfach mal kurz in Dich, und stell Dir einen solchen Kunden mal bei Deiner Arbeit vor. Danke!
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #12 - 29.06.2016 um 14:08:53
 
nancyfahi schrieb am 01.06.2016 um 20:12:50:
Jetzt sind 6 Monaten um

nancyfahi schrieb am 01.06.2016 um 20:12:50:
dauert das
Einbürgerungsverfahren derzeit mindestens 6- 12 Monate oder länger

Warum schreibst Du, dass die Behörde nicht entscheiden will? Ich entnehme, dass Dir bereits eine Einschätzung über die Bearbeitungsdauer mitgeteilt wurde?!?

nancyfahi schrieb am 01.06.2016 um 20:12:50:
Wir bearbeiten derzeit die Anträge von September-Oktober 2015!!!!!

Die Bearbeitung erfolgt höchstwahrscheinlich (zumindest grob) chronologisch. Da demnach erst die Anträge von September-Oktober 2015 dran sind, wurde Dir auch mitgeteilt, dass Du nach 6 Monaten bestimmt noch keine Antwort erhalten wirst. Eher nach 12 Monaten.

nancyfahi schrieb am 28.06.2016 um 23:50:29:
dass man bloss nicht anrufen soll oder emails schreiben soll?

Dein Sachbearbeiter hat Deine Akte mit Sicherheit noch nicht mal auf dem Schreibtisch. Sie liegt wahrscheinlich inmitten eines Stapels. Er kann nichts zu Deinem Antrag sagen, außer dass es wohl ca. 12 Monate braucht, bis er Deinen Antrag auf dem Tisch hat.

Wieso willst Du anrufen oder Emails schreiben?

nancyfahi schrieb am 28.06.2016 um 23:50:29:
Was kann man machen,wenn die Sachbearbeiterin "bockig" ist? 

Vielleicht ihn nicht per E-Mail und Telefon darum bitten, seine einzige Aussage, die er zu Deinem Antrag tätigen kann, ständig zu wiederholen????? (Also nochmal): Nämlich, dass Dein Antrag etwa in 12 Monaten zur Bearbeitung kommt?

nancyfahi schrieb am 29.06.2016 um 07:10:37:
Sachbearbeiter möchten nicht genervt werden. Fragen sind unbeliebt. Auf e-mails wird unhöflich und mit 10000 ausrufezeichen geantwortet.

Man kann zu Deinem Antrag noch nichts sagen. Natürlich nervt es irgendwann, immer die selbe Auskunft auf die selbe Frage geben zu müssen. Bestätigt Dir sein Vorgesetzer aber mit Sicherheit auch gerne. Lass es Dir schriftlich geben und häng Dir die Antwort an den Kühlschrank. So hast Du die Antwort parat, sobald die Nachfrage in Dir nochmal hochkommt.

Eins schrieb am 29.06.2016 um 06:20:34:
Es ist ganz einfach deren Job, beratend und ausführend Kundenanliegen zu bearbeiten.

...und damit den Arbeitsfluss zu stören, womit noch längere Bearbeitungszeiten verursacht werden hä?
@Nancyfahi: Man wird sich unaufgefordert bei Dir melden, wenn was ansteht.

Eins schrieb am 29.06.2016 um 06:20:34:
ich rufe wöchentlich den Sachbearbeiter an um Verzögerungen zu vermeiden

Laut lachend Laut lachend Laut lachendum Verzögerungen zu vermeiden Laut lachend Laut lachend Laut lachend

P.s. Wenn's garnicht hilft: Mach ne Untätigkeitsklage. Dann bist Du beschäftigt, gibst Deinem Sachbearbeiter dadurch zumindest etwas mehr Luft, seinem Job mit etwas weniger überflüssiger Störung nachzukommen und kriegst es dann nochmal von 'ganz Oben' bestätigt, dass Du bitte warten möchtest. Eine absolute Win/Win-Situation Smiley.
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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nancyfahi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #13 - 29.06.2016 um 14:46:58
 
"Eher nach 12 monaten"

Hahaha das ich nicht lache. Ich warte bestimmt keine 12 Monate bis irgendeine gescheiterte Behörde man damit anfangen wird meinen Antrag erst zu bearbeiten !

Ohne mich.  Nach höchstens 9 Monaten landet eine Untätigkeitsklage bei denen. Was kann ich dafür dass eine Behörde so schlecht organisiert ist und kaum Personal hat . Tzz
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sternenstaub
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 29.06.2016 um 15:13:18
 
@ nancyfahi:

Sie haben in einem anderen Thread geschrieben, dass Sie sich durch Ton und Umgangsart des Behördenmitarbeiters sehr verletzt gefühlt haben, Wenn ich Ihren Ton und die Umgangsart mit Behördenmitarbeitern hier so lese, dann kann ich die verstehen, die sich durch Sie verletzt und gekränkt fühlen.

Aktuell ist nun mal auf allen Behörden, die mit ausländischen Staatsangehörigen" Umgang" haben, sehr viel zu tun und ich habe Respekt vor jedem Mitarbeiter, der angesichts der Vielzahl der Menschen und dann auch noch solch "lieber Kunden" noch sachlich und angemessen seine Arbeit tut, so man ihn denn lässt und nicht ständig anruft oder Mails schreibt, weil selbstverständlich das eigene Anliegen das Wichtigte ist und alle anderen ja gern warten.

Vielleicht denken Sie mal über Ihre Umgangsart nach, vielleicht ist der SB dann auch etwas umgänglicher. Denn auch auf Behörden arbeiten nur Menschen, die vernünftig und höflich behandelt werden möchten - und auch einen Anspruch darauf haben. Es gibt einen schönen Spruch, der da lautet: "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus".
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