Hallo zusammen,
meine Frage geht um der "Anrechnung von Aufenthaltszeiten" meiner *Familie* wenn man eine Entsendungszeit in den USA, also 2 Jahre, berücksichtigt.
Ich arbeite seit 2008 in Deutschland. Ich war auf Entsendung in den USA zwischen 2011 und 2013 und habe während dieser Zeit einen Vertrag mit meiner Firma in Deutschland sowie einen Aufenenthaltstitel gehabt. Also Dienstreise nach Deutschland usw. ohne Probleme. Ich habe auch einen Bescheid von der Ausländerbehörde für die Entsendungszeitraum bekommen: "Gewährung einer Frist zur Wiedereinreise ohne Erlöschen des Aufenthaltstitels".
Langer Rede kurzer Sinn, meine zwei Jahre in den USA gelten als "Aufenthalt" für die Niederlassung sowie die Einbürgerung.
Jetzt die Frage: Auch meine Frau hat alles, inklusive den oben genannten Bescheid von der Ausländerbehörde, gehabt; aber - natürlich - keinen Vertrag mit meiner Firma
Gilt diese zwei Jahre meiner Frau im Ausland auf Entsendung als "Aufenthalt"?
Wir wollen beide Einbürgerungsantrag machen; aber die Ausländerbehörde sagt, dass meine zwei Jahre gelten als "Aufenthalt" aber nicht die zwei Jahre meiner Frau. Ich frage, weil die Stelle anfänglich gesagt hat, dass auch meine zwei Jahre gelten nicht; bevor ich den
AufenthG § 9b bzw. § 51 und den Bescheid erwähnt habe.
Mit freundlichen Grüßen,
Erhan