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Scheidung (Gelesen: 7.885 mal)
Themen Beschreibung: Scheidung
Majid
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 30.05.2016 um 22:51:42
 
wir hatten kein zeit gehabt und wir haben nur telefonisch mit dem Notar alles versucht zu formulieren, dann wo wir persönlich beim Notar waren ,alles hat nur fast 15 Minuten gedauert ( nur zum unterschreiben und ein bisschen Erklärung ) und ich war wirklich durcheinander und unter Druck und habe ich vergessen zu sagen ,daß ich auch deutsche bin aber nur mit den Besitz der Einbürgerungsurkunde ,weil sowieso deutsche P.Ausweis einpaar Wochen gedauert hat .
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Majid
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 30.05.2016 um 23:04:04
 
doch zur Rechtswahl genutzt !!

wir hatten kein zeit gehabt und wir haben nur telefonisch mit dem Notar alles versucht zu formulieren, dann wo wir persönlich beim Notar waren ,alles hat nur fast 15 Minuten gedauert ( nur zum unterschreiben und ein bisschen Erklärung ) und ich war wirklich durcheinander und unter Druck und habe ich vergessen zu sagen ,daß ich auch deutsche bin aber nur mit den Besitz der Einbürgerungsurkunde ,weil sowieso deutsche P.Ausweis einpaar Wochen gedauert hat .
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Majid
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 30.05.2016 um 23:38:37
 
so steht in "Anwendbares Recht" Teil :

1. Für die in diesem Vertrag getroffenen Regelungen wählen wir deutsches Recht, soweit zulässig. Diese Rechtswahl soll, soweit möglich, auch in Deutschland oder im Ausland und auch für deutsche und ausländische Immobilien gelten.

2. Über ausländisches Recht (hier insbesondere das Recht von Marokko und Italien) kann und muss der Notar nicht belehren. Der Notar hat den Beteiligten bereits vor der Beurkundung geraten, sich ggf. durch einen im betreffenden ausländischen Recht fachkundigen beraten zu lassen bzw. die Urkunde zumindest nachträglich überprüfen zu lassen.

3. Die Erschienenen erklärten hierzu, die von uns in dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen sollen auch dann gelten, wenn marokkanisches Recht oder Italienisches Recht zu Anwendung kommen sollte.
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Majid
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 31.05.2016 um 09:34:44
 
das heißt ,daß wir (ich als deutscher) nochmal vertrag beim Notar einschließen  unentschlossen weinend ?
danke für eure Hilfe
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NotLupus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 31.05.2016 um 09:49:43
 
Keine Ahnung wie du darauf kommst. Sieht für mich korrekt aus.
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Majid
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 31.05.2016 um 11:35:39
 
entschuldigen sie mich bitte aber ich habe Ihnen nicht verstanden ,was ist korrekt ?
Danke
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NotLupus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #21 - 31.05.2016 um 11:43:51
 
Es wurde deutsches Recht gewählt. Also kannst du zum September die Scheidung einreichen (bzw. 2 Monate früher wie Melanny vorher schrieb). Es ist unerheblich ob du deinen marokkanischen oder deinen deutschen Pass verwendet hast.

Ob jetzt deine Frau das irgendwie blockieren kann? Glaube ich ehrlich gesagt nicht, da sie das scheitern der Ehe mit der notariellen Urkunde quasi selber bezeugt hat.
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Majid
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 31.05.2016 um 11:46:49
 
Zwinkernd Super und vielen Dank ,ich habe sorgen gemacht und schöne Tag wünsche ich Ihnen
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Melanny
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i4a rocks!


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Antwort #23 - 31.05.2016 um 19:08:40
 
Zitat:
Ob jetzt deine Frau das irgendwie blockieren kann? Glaube ich ehrlich gesagt nicht, da sie das scheitern der Ehe mit der notariellen Urkunde quasi selber bezeugt hat


Trotzdem, es handelt sich "nur" um eine Vereinbarung, d.h. was im Falle einer Scheidung erfolgen soll. Das kann man auch in "Friedenszeiten" ausarbeiten, ohne Scheidungsabsichten zu haben.

Das "im Falle" stand zum Beispiel in meiner Vereinbarung und zusätzlich, dass ich die Scheidung zeitnah einreichen werde und mein (damals noch) Ehemann einer einvernehmlichen Scheidung, falls es zu einer Scheidung kommt, bereits in diesem Dokument zustimmt.

Als eine 100% Einwilligung konnte es dennoch nicht angesehen werden, wohl aber als "hoffnungsvolle Grundlage". Man muss die Reaktion auf den vom Anwalt gestellten Antrag und letztendlich auf den Ausgang Verhandlung bei Gericht abwarten.

Auch mein Ex-Mann wurde trotz Dokuments vom Gericht um eine kurze schriftliche Stellungsnahme zum Antrag gebeten, ob er dem Antrag zustimme und in der Verhandlung noch einmal dazu befragt. Er wurde ebenfalls schriftlich darauf hingewiesen, dass auch er sich einen Anwalt nehmen kann.

Im Grunde genommen, ist es ein nachträglicher Ehevertrag, der auch noch kurz vor eine beabsichtigten Scheidung abgeschlossen werden kann und Trennung und Scheidungsfolgevereinbarungen außergerichtlich regelt. Das Gericht wird diesen prüfen. Notarielle Verträge erhöhen die Chance entsprechend den persönlichen Vorstellungen anerkannt zu werden.


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