Zitat:Ob jetzt deine Frau das irgendwie blockieren kann? Glaube ich ehrlich gesagt nicht, da sie das scheitern der Ehe mit der notariellen Urkunde quasi selber bezeugt hat
Trotzdem, es handelt sich "nur" um eine Vereinbarung, d.h. was im Falle einer Scheidung erfolgen soll. Das kann man auch in "Friedenszeiten" ausarbeiten, ohne Scheidungsabsichten zu haben.
Das "im Falle" stand zum Beispiel in meiner Vereinbarung und zusätzlich, dass ich die Scheidung zeitnah einreichen werde und mein (damals noch) Ehemann einer einvernehmlichen Scheidung, falls es zu einer Scheidung kommt, bereits in diesem Dokument zustimmt.
Als eine 100% Einwilligung konnte es dennoch nicht angesehen werden, wohl aber als "hoffnungsvolle Grundlage". Man muss die Reaktion auf den vom Anwalt gestellten Antrag und letztendlich auf den Ausgang Verhandlung bei Gericht abwarten.
Auch mein Ex-Mann wurde trotz Dokuments vom Gericht um eine kurze schriftliche Stellungsnahme zum Antrag gebeten, ob er dem Antrag zustimme und in der Verhandlung noch einmal dazu befragt. Er wurde ebenfalls schriftlich darauf hingewiesen, dass auch er sich einen Anwalt nehmen kann.
Im Grunde genommen, ist es ein nachträglicher Ehevertrag, der auch noch kurz vor eine beabsichtigten Scheidung abgeschlossen werden kann und Trennung und Scheidungsfolgevereinbarungen außergerichtlich regelt. Das Gericht wird diesen prüfen. Notarielle Verträge erhöhen die Chance entsprechend den persönlichen Vorstellungen anerkannt zu werden.