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Scheidung (Gelesen: 7.546 mal)
Themen Beschreibung: Scheidung
Majid
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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26.05.2016 um 16:09:57
 
Guten Tag ,
ich habe die deutsche und marokkanische Staatsangehörigkeit und ex Italienerin mit unbefristete Aufenthaltserlaubnis .ich habe keine Ahnung wie das Scheidung läuft ?! ich bin getrennt seit September letzte Jahr, wir haben einen Trennungsvereinbarung beim Notar geschrieben mit Trennung Zeitpunkt und zwar Anfang September .jetzt versuche ich mit ex Kontakt zunehmen ,um darüber zusprechen aber ohne erfolg. vielleicht sie will keinen Kontakt mehr und verscheinlich sie wartet nur,das ich einen Anwalt suche damit übernehme ich die Anwalt kosten und damit habe ich auch keinen Problem .ich will nur diese Geschichte und der größte Schreck meines Lebens schneller zu Ende bringen.
Meine Fragen :
1: wann kann ich einen Anwalt suchen ,jetzt schon oder ist zu früh (September ist unsere Trennung Zeitpunkt beim Notar ) ?
2: wenn meine Ex verweigert mit dem Scheidung ,wenn sie mich ein bisschen leiden will ,weil vielleicht sie denkt ,daß ich schnellerer Scheidung brauche ,um wieder heiraten zu können. ich meine vielleicht akzeptiert sie nicht !! In diesem Fall ,was soll ich machen , oder muss ich leider 3 Jahre Trennung abwarten  unentschlossen?
bitte ich brauche eure Hilfe ,Danke

Daddys' Änderung:
Verschoben, da keine ausländerrechtliche Frage...
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« Zuletzt geändert: 26.05.2016 um 17:03:46 von Daddy »  
 
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Walatin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.05.2016 um 17:14:57
 
Drei Jahre mußt Du nicht warten. Ein guter Anwalt weiß, wie das Trennugsjahr vermieden werden kann.
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Melanny
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Antwort #2 - 26.05.2016 um 17:26:15
 
Wenn du eine Scheidung, dann muss sie eingereicht werden. Einer muss es tun. Da ein Trennungstermin festgelegt ist, müsstet ihr beide ja damit einverstanden gewesen sein.

Bis kurz vor Ablauf des Trennungsjahres (ca. 2 Monate) wird eine Scheidung vom Anwalt nicht ans Gericht eingereicht.  So lange könnte man warten.

Es kommt aber auch darauf an, ob es mehr zu regeln gibt: Kinder, Unterhalt, zum Beispiel. Wenn man sich darüber einigen kann, könnte man vor der eigentlichen Scheidung noch eine Scheidungsfolgevereinbarung schriftlich aufsetzen. Das wäre über einen Familienanwalt am besten, der dann auch Scheidungsanwalt sein kann. Sollte es diesbezüglich etwas zu regeln geben, würde ich mich an deiner Stelle schon jetzt beraten lassen.

Wir hatten alles in einem Schritt erledigt: notarielle Trennung, Ehevertrag und Scheidungsfolgevereinbarung. Im Vorfeld dazu ließ ich mich beraten.

Scheidung ohne Anwalt geht nicht. Ist man sich einig, bedarf es nur einen Anwalt und das macht alles billiger. Natürlich kann sich der andere Teil immer noch überlegen, ob es bei einer einvernehmlichen (unstrittigen) Scheidung bleiben wird.

Ob der andere Partner der Scheidung dann im Verfahren zustimmt, wirst du erst merken, wenn es soweit ist bzw. die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Erst danach wirst du wissen, ob du geschieden wirst oder noch warten musst.


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Walatin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.05.2016 um 17:46:08
 
Der Notar hat, wie so viele vom Ausländerrecht Unbeleckte, geschlafen, denn (aus dem "Merkblatt" eines Anwalts mit Kenntnissen im Ausländerrecht) seit fast 10 Jahren gilt:

Seit dem 21.06.2006 richtet sich das bei einer Scheidung in Deutschland anzuwendende Recht nicht mehr nach den nationalen Vorschriften des EG BGB, sondern nach den Regeln der europäischen Verordnung Nr. 1259/2010, auch Rom-III.-Verordnung. Das bringt erhebliche Änderungen mit sich.

In solchen Sachen nützen einem einfach "Anwälte" nichts, es müssen fachlich versierte sein. Selbst viele "Fachanwälte für Scheidungsrecht" haben, wie mein Mann damals feststellen mußte, keine Ahnung - zum Beispiel wie man eine Scheidung schnell durchzieht.
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Majid
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 26.05.2016 um 22:23:10
 
es gibt nichts zu regeln ,keine Kinder kein unterhalt ...wie ich schon geschrieben habe ,haben wir alles (Trennung mit Trennungstermin und scheidungsfolgevereinbarung ) beim Notar geregelt .
also wie sie gesagt haben ,suche ich einen Anwalt kurz vor Ablauf des Trennungsjahres (ca. 2 Monate ) ok
wenn alles in Ordnung und gibt nichts zu regeln( Kinder...) . 1:wieviel zeit braucht einen Anwalt bis die Scheidung rechtskräftig wird ( Stadt ist frankfurt am main ) ?
2: wieviel ungefähr wird das ganze mit einem Anwalt kosten ?
3: wenn es Probleme (Ex will sich nicht scheiden) gibt ,wie kann ich wessen ob einen Anwalt gut ist ? damit vermeide ich die 3 Jahre (Trennung ) zu warten  unentschlossen weinend
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Walatin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 26.05.2016 um 22:58:19
 
date=1464294190] ... wie kann ich wessen ob einen Anwalt gut ist ? damit vermeide ich die 3 Jahre (Trennung ) zu warten  unentschlossen weinend [/quote]

Die richtigen Fragen stellen. Zum Beispiel wie man die Scheidung in kurzer Zeit durchbekommt - ist ein Paragraph. Melde Dich mal per PN, den mache ich nicht öffentlich, hat meinem Mann geholfen.
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Daddy
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Antwort #6 - 26.05.2016 um 23:12:25
 
@Majid... Du solltest dir wohl überlegen, ob du auf ein Angebot eingehst, dass einen "geheimen" Paragraphen beinhaltet! Wenn's ein Paragraph sein sollte, dann ist er öffentlich!

@walatin... dir ist der Sinn eines Forums bekannt? Hab ich glaube ich schon mal gefragt...

Ansonsten gilt... http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1449924962

Daddy
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Antwort #7 - 27.05.2016 um 06:23:07
 
Wenn ihr eine gemeinsame Vereinbarung habt, sieht es ja nach Einvernehmlichkeit erst einmal aus. Dann reiche über einen Anwalt die Scheidung ein. Wie schnell es geht, hängt von der Auslastung des Gerichts ab.
Ich wohne in einer Kleinstadt und da waren es vom Einreichen bis zur Rechtskräftigkeit ungefähr 4 Monate. (Deutsches Recht)

Ob es bei der Einvernehmlichkeit bleibt, kann man nicht vorhersehen, denn auch deine Frau hat Rechte, darf sich einen Anwalt nehmen. Das wirst du merken, wenn sie die Scheidungsklage zugestellt bekommt. Wie es ausgeht, wird erst in/nach der Hauptverhandlung  ersichtlich.

Eine Scheidung muss den Rechtsweg einhalten, denn muss sie irgendwann einmal anerkannt werden, ist gerade dieser Punkt sehr wichtig, um später keine Schwierigkeiten zu bekommen. Auch wenn man sich alles schnell wünscht, eine Scheidung muss für beide Seiten fair sind. Diesbezüglich würde ich Dingen, die man nicht öffentlich angeben kann oder möchte, nicht blind vertrauen.

Die Kosten richten sich nach Einkommen und Vermögen. Darüber kann man im Internet in Etwa Auskunft ergoogeln. Einfach unter dem Stichwort „Scheidungskosten“ suchen.
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Antwort #8 - 27.05.2016 um 07:57:50
 
Zitat:
Seit dem 21.06.2006 richtet sich das bei einer Scheidung in Deutschland anzuwendende Recht nicht mehr nach den nationalen Vorschriften des EG BGB, sondern nach den Regeln der europäischen Verordnung Nr. 1259/2010, auch Rom-III.-Verordnung. Das bringt erhebliche Änderungen mit sich.


Steht doch in EGBGB Artikel 46d?!
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Walatin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 27.05.2016 um 08:55:17
 
Daddy schrieb am 26.05.2016 um 23:12:25:
@walatin... dir ist der Sinn eines Forums bekannt? Hab ich glaube ich schon mal gefragt...


Ja, der ist mir bekannt: Über Probleme zu diskutieren und bei deren Lösung zu helfen (eine Problemlösung habe ich doch schon geliefert, siehe oben). Den Usern!

Gestartet wurde der Thread aber mit allgemeinen Fragen und hier geht es um eine spezielle - wie kann das Scheidungsverfahren schnell durchgeführt werden? Da Scheidungssachen nur von Anwälten bearbeitet werden dürfen, ist die Form der Anträge deren Sache. Und wie wir feststellen mußten, kennen viele von ihnen eigentlich banale Vorschriften der ZPO nicht. Kurz: Hier geht es darum, dem konkreten User zu helfen - und das bot ich an. Für Anwälte mit Wissenslücken gibt es Lehrgänge oder ein konzentriertes Studium der ZPO.
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Antwort #10 - 27.05.2016 um 12:17:07
 
Zitat:
Hier geht es darum, dem konkreten User zu helfen


Dann mach' das in öffentlicher Form und schreibe im Forum, was du glaubst uns mitteilen zu müssen. Diese PN- Angebote erscheinen mehr als anrüchig und deren Anbieter sitzen merkwürdigerweise (?) immer in einem bestimmten Land dieser Erde...

Und nun - mit Verweis auf die NUB - akzeptiere das und erspar uns, nein, unterlasse einen Kommentar hierzu! Ende dieser Diskussion!

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Majid
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 30.05.2016 um 22:08:44
 
Vielen Dank für eure Erklärungen und  ich brauche wieder eure Hilfe :

zuerst habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben und bevor ich meine P.Ausweis bekommen ,waren wir ( ex Italienerin mit unbefristete Aufenthalt und ich ) beim Notar und wir haben notarielle Trennung und Scheidungsfolgevereinbarung geschrieben .das Problem ich habe beim Notar nur mit marokkanische Ausweis und Staatsangehörigkeit diesem Trennungsvereinbarung erledigt !!! unter Druck ,habe ich total vergessen ,daß ich das beim Notar als deutsche schreiben lassen muss  unentschlossen .

meine Frage : ob wir diese Trennungsvereinbarung beim Gericht während Scheidung verfahren nutzen können oder gilt nicht und müssen wir neu beim Notar schreiben und wieder ca.300 € kosten  weinend
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Antwort #12 - 30.05.2016 um 22:28:17
 
Du hast den Pass zur Identifikation genutzt?
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Antwort #13 - 30.05.2016 um 22:31:31
 
leider nur marokkanische Ausweis/Pass !
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Antwort #14 - 30.05.2016 um 22:46:06
 
Beantwortest du bitte die Frage?


Wenn es nur zur Identifikation genutzt wurde und keine Rechtswahl gab, dann ist es egal ob du dich mit dem marokkanischen oder deutschen Pass ausgewiesen hast.
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