Es ist doch ohnehin so, dass die
ABH vermutlich keine weitere Verlängerung der Ausreisefrist gewähren wird, selbst wenn ihr es schafft, diese Bescheinigung zu bekommen. Das muss dann ja erst wieder vom OLG bearbeitet werden, bevor man sagen könnte, dass die Eheschließung so kurz bevorsteht, dass die
ABH vielleicht mit sich reden lässt.
Daher würde ich euch empfehlen, dass er einfach direkt ausreist und die Bescheinigung dann in China besorgt. Das Problem mit dem Konsulat löst sich dadurch ja, so dass er einfach die Erklärung vor der zuständigen Behörde in China abgeben kann. Dann reicht ihr die vollständigen Unterlagen ein und beantragt ein Visum zur Eheschließung in Deutschland. Eventuell wäre es klug, noch vor seiner Ausreise mit dem Standesamt zu klären, ob noch etwas benötigt wird (z. B. eine aktuellere Geburtsurkunde, da die bisher eingereichte eventuell schon zu alt ist) oder er z. B. eine Beitrittserklärung abgeben sollte.
Edit: Noch zu der Idee, es im Konsulat in Berlin zu versuchen: Du brauchst dafür nicht nach Berlin zu fahren, er kann das alleine machen.