Dani schrieb am 10.05.2016 um 08:34:12: obgleich die Familie sich schon länger in Deutschland aufhält. Die Aufenthaltskarte wurde erst vor wenigen Wochen ausgestellt.
So wird das nichts. Seit GENAU wann sind sie in Deutschland angemeldet? Wann die Karte ausgestellt wurde, ist nicht relevant.
NotLupus schrieb am 10.05.2016 um 09:11:21:Ein klares Ja. Kinder gehen in den Kindergarten und üben passive Dienstleistungsfreiheit aus.
Das ist gar nicht klar. Es ist entscheidend, seit wann sie hier sind. Hat sich die Familie vor sieben Monaten in D angemeldet und von irgendwas gelebt, dann könnten die Kinder auch weiterhin freizügigkeitsberechtigt sein. Wenn nicht, wird es schwierig, und sie können aufgefordert werden, nach Spanien zurückzugehen, falls sie hier Sozialleistungen beantragen.
NotLupus schrieb am 10.05.2016 um 09:11:21: Darum sind sie auf die Mutter angewiesen und dadurch leitet die Mutter die unionsrechtliche Freizügigkeitsrecht ab.
Das reicht nicht. Die notwendigen Existenzmittel (erstmal für den Unionsbürger) müssen grundsätzlich von irgendwem bereitgestellt werden - Dienstleistungsfreiheit hin oder her. Selbst in EuGH Chen/Zhu ging es nur darum, ob die Freizügigkeit des EU-Kindes daran hängt, dass es SELBER über Existenzmittel verfügt oder ob auch dessen Mutter sie zur Verfügung stellen - und damit dann Freizügigkeit von ihrem Kind ableiten kann, was der EuGH bejaht hat. Ganz mittellos kann ein Unionsbürger sich nur für die ersten drei Monate in einem anderen Mitgliedstaat freizügigkeitsberechtigt aufhalten.
Dani schrieb am 10.05.2016 um 08:34:12: Der Mann ist verschwunden. Wo er sich aufhält ist unbekannt.
Dani schrieb am 10.05.2016 um 08:34:12:Unterhalt wird nicht geleistet.
Bevor man sich also Gedanken über die Freizügigkeit macht, sollte man doch zuerst mal Unterhaltsvorschuss beantragen.