martin3 schrieb am 29.04.2016 um 19:41:56:ich spiele mit dem Gedanken, meine thailändische Freundin (48) in Dänemark zu heiraten.
Das ist mMn keine gute Idee, wenn die Ehe später in Deutschland gelebt werden soll.
Bei einer Hochzeit in Dänemark zB mit Schengen-Visum bekommt sie keinen Aufenthaltstitel (AT), sie muss zurück, um im Herkunftsland ein
FzF-Visum zum Ehegattennachzug zu beantragen, deshalb wäre hier mMn ein
Visum zur Eheschließung in Deutschland mit anschließendem Bleiberecht sinnvoller.
Eine Hochzeit in Dänemark kommt mMn ausnahmsweise NUR dann in Betracht:
1. Wenn es besonders eilig ist, zB wenn sie schwanger ist und das Kind ehelich geboren werden soll oder
2. Wenn die Heiratsunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig (zB aus Kriegsgebieten) besorgt werden können.
Grundsätzlich sollte mMn die Ehe dort geschlossen werden, wo der eheliche Lebensmittelpunkt begründet werden soll.
Für das
Visum zur Eheschließung in D und für das
FzF-Visum zum Ehegattennachzug werden fast die gleichen Dokumente benötigt, lediglich die Reihenfolge der Prüfung findet in einem anderen Stadium statt.
Der Unterschied:
1. Mit einem
Visum zur Eheschließung in Deutschland mit anschließendem Bleiberecht, weiß man bereits
VOR der Hochzeit, ob für das Zusammenleben in D ein Aufenthaltstitel (Visum) mit Arbeitserlaubnis erteilt wird (deshalb von mir empfohlen).
Hier hat man/frau ggf. eine 2. Chance: falls das Visum zur Eheschließung in D nicht erteilt wird, kann nach einer Hochzeit im Ausland trotzdem noch ein FzF-Visum zum Ehegattennachzug beantragt wer-den.
2. Mit einem
FzF-Visum zum Ehegattennachzug erfährt man erst
NACH der Hochzeit im Ausland, ob für das Zusammenleben in D ein Aufenthaltstitel (Visum) erteilt wird (das aber scheitert ggf. am Scheineheverdacht oder bei Ländern mit unsicherem Urkundenwesen an der Urkundenüberprüfung).
Dabei kann es also sein, dass der Ehepartner kein FzF-Visum für D erhält, obwohl die Ehe zuvor im Ausland geschlossen wurde.
Kurzum:
Mit einem Visum zur Eheschließung in Deutschland hat man/frau den ganzen "Papier-kram"
VOR der Eheschließung.
Mit einem FzF-Visum zum Ehegattennachzug hat man/frau den ganzen "Papierkram"
NACH der Eheschließung.