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Drohende Abschiebung !? (Gelesen: 7.585 mal)
Themen Beschreibung: Wird Sie abgeschoben ??
cenk1978
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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26.04.2016 um 17:21:38
 
Hallo Gemeinde !

Ich frage für eine Bekannte von mir.

Sie 42 Jahre alt und geboren in der Türkei.Tochter 12 Jahre geboren in Berlin( kein Deutscher Pass , weil bei der Geburt beide Elternteile keinen unbefristeten Titel hatten.

Beide leben in Berlin.Sie ist geschieden von Ihrem Mann.
Sie kam vor ca.14 Jahren aus der Türkei durch Eheschliessung nach Berlin.
Mutter und Tochter beide türkische Staatsbürger mit befristetem Aufenthaltserlaubnis bis mai 2018.

Sie arbeitet 20Std Woche Pflegehelferin und bezieht nebenbei ALG2.Versucht und gibt sich mühe vom Jobcenter rauszukommen.Hat auch diese Sprachkurse hinter sich, spricht gut deutsch und kommt auch im alltag mit Ihren Sprachkentnissen gut durch.
Tochter geht noch in die 8. Klasse Oberschule und spricht sehr gut deutsch.


Jetzt vor einem Monat hatten Sie beide ( Mutter+ Tochter )bei der Ausländerbehörde den Termin, weil ihre befristeter nTitel abliefen.
Jetzt wurden  die Titel bis März 2018 verlängert ( Tochter wäre dann 18 Jahre alt ).Die Titelkarten was sie bis jetzt hatte wurde eingezogen und stattdessen wurden Stempel in die Pässe gemacht.
Der Mitarbeiter soll gesagt haben, das die Verlängerung der Titel jetzt das letzte mal wären.
Wenn Sie nach März 2018 Ihren Lebensunterhalt ohne ALG nicht finanzieren kann werden Mutter und Tochter in die Türkei abgeschoben.
Der von der Behörde soll gesagt haben das Sie min 1500 Euro verdienen müsse.

1.Können beide abgeschoben ?
2.Wenn das Kind nach der Schule eine Ausbildung anfängt darf Sie dann hier bleiben und nur die Mutter wird abgeschoben ?

Ich wäre für  nützliche Informationen dankbar was Sie machen kann um nicht abgeschoben zu werden.Sie hat in der Türkei keine Perpesktive als Frau.




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NotLupus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.04.2016 um 17:41:55
 
War der Ehemann auch Türke? Gab es auch Zeiten wo kein ALG-II bzw. Arbeitslosenhilfe bezogen wurde? War der Ex-Ehemann bzw. Vater während der Ehe für mehrere Jahre erwerbstätig?
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.04.2016 um 17:47:56
 
Zitat:
März 2018 verlängert ( Tochter wäre dann 18 Jahre alt )


Im April 2016 ist die Tochter 12 und im März 2018 ist sie schon 18?

Zitat:
1.Können beide abgeschoben ?

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#5
Zitat:
(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass

    1. der Lebensunterhalt gesichert ist,


es *kann* passieren, dass sie eine Ausreiseaufforderung erhalten, abgeschoben wird erst, wenn sie diese ignorieren.

die AE *kann* aber auch verlängert werden
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#31

Das führt wieder zu der Frage:
Ist die Tochter in 2018 noch Kind oder schon erwachsen?
Deine Aussagen dazu sind widersprüchlich


Apropos: was ist mit Unterhaltsanspruch ggü. dem Exmann?
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.04.2016 um 17:53:04
 
Hat sie mal ihren Arbeitgeber gefragt, ob sie mehr Stunden pro Woche arbeiten könnte?
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cenk1978
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 26.04.2016 um 17:54:26
 
NotLupus schrieb am 26.04.2016 um 17:41:55:
War der Ehemann auch Türke? Gab es auch Zeiten wo kein ALG-II bzw. Arbeitslosenhilfe bezogen wurde? War der Ex-Ehemann bzw. Vater während der Ehe für mehrere Jahre erwerbstätig?


Der Ehemann war auch Türke mit befristetem Titel...Ja sie hat auch Zeiten wo sie kein alg2 bezogen hat.
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cenk1978
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 26.04.2016 um 17:55:57
 
erne schrieb am 26.04.2016 um 17:47:56:
Im April 2016 ist die Tochter 12 und im März 2018 ist sie schon 18?

Sorry habe mich vertan.sie ist demnächst 14 Jahre alt und 2018 wird sie 16.

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#5

es *kann* passieren, dass sie eine Ausreiseaufforderung erhalten, abgeschoben wird erst, wenn sie diese ignorieren.

die AE *kann* aber auch verlängert werden
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#31

Das führt wieder zu der Frage:
Ist die Tochter in 2018 noch Kind oder schon erwachsen?
Deine Aussagen dazu sind widersprüchlich


Apropos: was ist mit Unterhaltsanspruch ggü. dem Exmann?

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cenk1978
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 26.04.2016 um 18:02:04
 
Zitat:



Unterhalt bekommt sie vom ex nicht.
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cenk1978
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 26.04.2016 um 18:03:00
 
Zitat:
Hallo Gemeinde !

Ich frage für eine Bekannte von mir.

Sie 42 Jahre alt und geboren in der Türkei.Tochter 14Jahre geboren in Berlin( kein Deutscher Pass , weil bei der Geburt beide Elternteile keinen unbefristeten Titel hatten.

Beide leben in Berlin.Sie ist geschieden von Ihrem Mann.
Sie kam vor ca.14 Jahren aus der Türkei durch Eheschliessung nach Berlin.
Mutter und Tochter beide türkische Staatsbürger mit befristetem Aufenthaltserlaubnis bis mai 2018.

Sie arbeitet 20Std Woche Pflegehelferin und bezieht nebenbei ALG2.Versucht und gibt sich mühe vom Jobcenter rauszukommen.Hat auch diese Sprachkurse hinter sich, spricht gut deutsch und kommt auch im alltag mit Ihren Sprachkentnissen gut durch.
Tochter geht noch in die 8. Klasse Oberschule und spricht sehr gut deutsch.


Jetzt vor einem Monat hatten Sie beide ( Mutter+ Tochter )bei der Ausländerbehörde den Termin, weil ihre befristeter nTitel abliefen.
Jetzt wurden  die Titel bis März 2018 verlängert ( Tochter wäre dann 16Jahre alt ).Die Titelkarten was sie bis jetzt hatte wurde eingezogen und stattdessen wurden Stempel in die Pässe gemacht.
Der Mitarbeiter soll gesagt haben, das die Verlängerung der Titel jetzt das letzte mal wären.
Wenn Sie nach März 2018 Ihren Lebensunterhalt ohne ALG nicht finanzieren kann werden Mutter und Tochter in die Türkei abgeschoben.
Der von der Behörde soll gesagt haben das Sie min 1500 Euro verdienen müsse.

1.Können beide abgeschoben ?
2.Wenn das Kind nach der Schule eine Ausbildung anfängt darf Sie dann hier bleiben und nur die Mutter wird abgeschoben ?

Ich wäre für  nützliche Informationen dankbar was Sie machen kann um nicht abgeschoben zu werden.Sie hat in der Türkei keine Perpesktive als Frau.





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Antwort #8 - 26.04.2016 um 18:04:07
 
Es müsste überprüft werden, ob nicht bereits ein Aufenthaltsrecht durch ARB 1/80 erworben wurde.  Der Bezug von Sozialleistungen muss unter dem Gesichtspunkt des ARB 3/80 betrachtet werden.

http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/beitraege_asylmagazin/AM2007-04-05-Obe...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 26.04.2016 um 20:35:38
 
Also wir kennen die spezifischen gesetze diesbezüglich nicht.

Hat sie das Recht hier zu bleiben  falls sie vom Jobcenter  nicht wegkommt ?

Sie möchten auch nicht hier jemanden heiraten  nur um hier bleiben zu dürfen !
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NotLupus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 26.04.2016 um 20:47:18
 
Eine Lektüre der Gesetzeslage bzw. der Verwaltungsanweisung sollte jedoch drin sein:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/MigrationIntegration/Ausla...

https://de.wikipedia.org/wiki/Beschluss_1/80_des_Assoziationsrates_EWG-T%C3%BCrk...
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=220512U1C6.11.0

Also: Wir wissen ja nicht was für eine Aufenthaltserlaubnis die Türken haben. Aber sie können für je 28, 80 € eine Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre gemäß § 4 Abs. 5 AufenthG beantragen.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 26.04.2016 um 21:42:52
 
NotLupus schrieb am 26.04.2016 um 20:47:18:
Eine Lektüre der Gesetzeslage bzw. der Verwaltungsanweisung sollte jedoch drin sein:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/MigrationIntegration/Ausla...

https://de.wikipedia.org/wiki/Beschluss_1/80_des_Assoziationsrates_EWG-T%C3%BCrk...
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=220512U1C6.11.0

Also: Wir wissen ja nicht was für eine Aufenthaltserlaubnis die Türken haben. Aber sie können für je 28, 80 € eine Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre gemäß § 4 Abs. 5 AufenthG beantragen.




Danke für den Link aber das hilft uns leider nicht weiter.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #12 - 26.04.2016 um 21:48:33
 
Wenn du zielführende Antworten möchtest, dann solltest du zunächst die gestellten Fragen beantworten.

1) Wie alt ist die Tochter wirklich?
2) Hat sie Unterhaltsansprüche gegenüber dem Exmann, die sie eventuell geltend machen könnte?
3) Wie lange hat sie ohne Bezug von staatlichen Leistungen gearbeitet?
4) Wie lange hat der Exmann/Vater ohne Bezug von staatlichen Leistungen gearbeitet?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #13 - 27.04.2016 um 02:55:52
 
NotLupus schrieb am 26.04.2016 um 20:47:18:
Aber sie können für je 28, 80 € eine Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre gemäß § 4 Abs. 5 AufenthG beantragen. 

Zitat:
Danke für den Link aber das hilft uns leider nicht weiter.

Deine Antwort ist mMn voreilig,
denn Du hast die og zielführenden Links von NotLupus in Antwort #10 (Gestern um 20:47:18)
in weniger als 1 Stunde gar nicht alle lesen und verstehen können, Du hast es gar nicht versucht.
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« Zuletzt geändert: 27.04.2016 um 03:08:41 von HeFi »  
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cenk1978
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Drohende Abschiebung !?
Antwort #14 - 27.04.2016 um 16:12:31
 
Lila F. schrieb am 26.04.2016 um 21:48:33:
Wenn du zielführende Antworten möchtest, dann solltest du zunächst die gestellten Fragen beantworten.

1) Wie alt ist die Tochter wirklich?
2) Hat sie Unterhaltsansprüche gegenüber dem Exmann, die sie eventuell geltend machen könnte?
3) Wie lange hat sie ohne Bezug von staatlichen Leistungen gearbeitet?
4) Wie lange hat der Exmann/Vater ohne Bezug von staatlichen Leistungen gearbeitet?


Sorry konnte mein Text am Anfang nicht mehr ändern können.also
1.Die Tochter wird im Juli 14
2.Unterhaltsansprüche hat sie nicht.
3.Sorry für die Falschaussage am anfang von mir....Sie hat nur Teilzeit gearbeitet und mit Alg2 aufgestockt. 20-30 Std die Woche.Die Arbeitsstelle hatte sie 24 Monate.
4.Während der Ehe sollen sie Komplett Alg2 bezogen haben.

Edit : Der Ex soll mittlerweile geheiratet haben und hat auch Kinder, was er für ein Titel hat weiß sie nicht, weil sie mit ihm kein Kontakt hat.
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