Liebe Forums-Mitglieder,
nach langem Suchen, googeln und diskutieren habe ich eine Frage an Erfahrene bzw. Gleichgesinnte.
Ende Mai steht die standesamtliche Trauung meines Partners (
russ. Stattsbürger) und mir (dt. Staatsbürgerin) an. Wir haben alles überstanden - das zuständige OLG erlaubt uns zu heiraten, demnach auch das Standesamt und die deutsche
AV genehmigt meinem Partner die Einreise.
Für mich stellt sich nun die Frage, wie gestaltet man die zukünftige Namensführung?
Ich möchte den Namen meines Verlobten tragen, ganz traditionell.Laut Aussage der Standesbeamtin werde ich, egal welches Namensrecht gewählt wird, den Nachnamen meines Partners mit der Endung
-ov tragen.
Das konnte ich so natürlich nicht akzeptieren und erklärte, dass ich eine Frau bin und dementsprechend
-ova heißen würde.
Wozu gibt es denn die Option das russische Namensrecht zu wählen, wenn die grammatisch-geschlechtsspezifischen Form kein Inhalt ist?
Tatsächlich konnte ich rein rechtlich gesehen lediglich folgendes finden:
Zitat:Russische Föderation
Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen. Beide können ihrem Familiennamen den Familiennamen des anderen Ehegatten anfügen.
Durch gemeinsame Erklärung können die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Gemeinsamer Familienname wird der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau.
Nach Auflösung der Ehe durch Tod wird der bisherige Name beibehalten. Nach Auflösung der Ehe durch Scheidung kann der voreheliche Name wieder angenommen werden.
Quelle: http://www.bmi.bund.de/PERS/DE/Themen/Informationen/Oeffentliches-Namensrecht/Sa...Soll dies bedeuten, dass ich den Namen meines Partners so annehmen muss, wie er ist? Ich kann mich so doch niemals "drüben" blicken lassen ohne ausgelacht zu werden.
Anscheinend ist die Kombination dt. Frau + russ. Mann nicht so häufig, als dass man ausreichend Beispiele im Internet dazu findet.
Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen machen können?