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Einzug ausländischer Reisepass bei Einbürgerung (Gelesen: 1.582 mal)
Obst88
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einzug ausländischer Reisepass bei Einbürgerung
07.04.2016 um 08:00:22
 
Darf die Einbürgerungsbehörde darauf bestehen, dass man ihnen seinen ausländischen (chinesischen) Reisepass aushängt bevor man die Einbürgerungsurkunde erhält? Das wurde meiner Frau nun schon zweimal gesagt. Die wollen den Pass dann an die chinesische Botschaft schicken. Wir würden das aber gern selbst mit der Botschaft regeln und den Pass z.B. lochen lassen um ihn danach behalten zu können.
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einzug ausländischer Reisepass bei Einbürgerung
Antwort #1 - 07.04.2016 um 14:31:53
 
Hallo,

dieses Thema war schon einige Male Gegenstand von Diskussionen.

Hier zwei Threads:
Klick1
Klick2

Und da Du in einem selbst geschrieben hast, dürftest Du doch die Antworten kennen...?

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Obst88
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE&NL
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einzug ausländischer Reisepass bei Einbürgerung
Antwort #2 - 07.04.2016 um 15:39:53
 
Die Fälle waren doch anders gelagert. Ein "Reiseausweis" scheint mir doch ein deutsches Dokument zu sein, das können sie sicher einziehen. Mir gehts ja darum, ob sie einen ausländischen Reisepass einziehen dürfen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einzug ausländischer Reisepass bei Einbürgerung
Antwort #3 - 07.04.2016 um 18:38:21
 
Obst88 schrieb am 07.04.2016 um 08:00:22:
Wir würden das aber gern selbst mit der Botschaft regeln und den Pass z.B. lochen lassen um ihn danach behalten zu können. 


Dann setzt euch mit der Botschaft in Verbindung, bringt in Erfahrung, ob es möglich ist den Pass durch die Botschaft ungültig machen zu lassen bzw. zu behalten ohne dass er eingezogen wird (falls ja, lasst euch das so schriftlich geben) und legt es der EBH vor.
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