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Namensänderung bei Einbürgerung (Gelesen: 2.604 mal)
bounce1983
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05.04.2016 um 15:51:25
 
Hallo,

ich möchte gerne wissen, ob es bei der Einbürgerung möglich ist, den Namen zu ändern.
Mein Mann hat vier Namen (Namenskette), wobei es keinen expliziten Nachnamen gibt. Also z.B. so (fiktiv):

Abdullah Youssef Abdullah Ali

Registriert ist er aktuell mit Abdullah (Vorname) Ali (Nachname), so steht es auch auf dem AT.
Ich habe seinen Nachnamen angenommen.

Kann mein Mann bei der Einbürgerung wählen, welchen der 4 Namen er als Vornamen und welchen als Nachnamen haben möchte? Und die anderen beiden fallen dann komplett weg? So wäre es ihm am liebsten. Also in dem Beispiel würde er gerne Youssef Ali heißen. Sein zweiter Vorname ist auch sein Rufname, der 1. Vorname ist sehr lang und total unbekannt und fast unaussprechlich in Deutschland.

Könnte er auch einen komplett deutschen Vornamen wählen? Für seinen 1. Namen gibt es keine deutsche Form, für den 2. (Youssef - Josef) aber schon. Also wenn er jetzt z.B. gerne Karl heißen möchte, ginge das? Und könnte er auch einen deutschen Nachnamen wählen?

Und noch eine Frage: Macht man das gleich bei der Einbürgerung? Oder später auf dem Standesamt?

Vielen Dank schonmal!
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Mick
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Antwort #1 - 05.04.2016 um 15:56:56
 
Mal zum Einlesen:

Klickmichan
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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NotLupus
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Antwort #2 - 05.04.2016 um 16:08:34
 
Eigentlich hättest du nicht seinen letzten Namen als Ehenamen nehmen dürfen, da es kein echter Familienname ist. Da hat wohl das Standesamt geschludert. Da aber bereits eine wohl rechtswirksame Namenserklärung vorliegt( gemeinsamer Ehename "Ali") dürfte es ja um die ersten drei Vornamen gehen. Da kann er theoretisch die Namen seines Vaters und seines Großvaters ablegen. Eindeutschung bedeutet, dass es in eine deutsche Namensvariante umgewandelt wird. Also aus einem Jusip wird ein Josef. Ist man Spätaussiedler, dann kann man sogar den Nachnamen eindeutschen - aus einem Sacharow wird ein Zuckermann.

Für Abdallah gibt es kein deutsches Pendant. Wieso er den Namen seines Vaters eindeutschen will, erschließt sich mir nicht Zwinkernd

Gute Nacht.
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Odysseus
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Antwort #3 - 06.04.2016 um 08:38:21
 
Das mit dem Zuckermann geht mir zu sehr in Richtung Übersetzung - ob das geht, wage ich zu bezweifeln. Ich hänge mal das Merkblatt unseres Standesamtes ran, da steht einiges drin.

Grundsätzlich ist die Namensänderung aber erst nach der EB möglich - sinnvollerweise natürlich, bevor Personalausweis und Reisepass beantragt werden.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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bounce1983
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Antwort #4 - 07.04.2016 um 09:41:57
 
NotLupus schrieb am 05.04.2016 um 16:08:34:
Eigentlich hättest du nicht seinen letzten Namen als Ehenamen nehmen dürfen, da es kein echter Familienname ist. Da hat wohl das Standesamt geschludert. Da aber bereits eine wohl rechtswirksame Namenserklärung vorliegt( gemeinsamer Ehename "Ali") dürfte es ja um die ersten drei Vornamen gehen.


Zuerst hat das Standesamt das auch gesagt, dass es nicht geht. Nachträglich kam dann aber heraus, dass es doch geht. Mein Mann hat dann eine Erklärung unterschrieben, dass der letzte Name laut deutschem Recht als Nachname gilt, und dann konnte ich den Namen annehmen.
Also gehe ich davon aus, dass er/wir den Nachnamen jetzt nicht mehr ändern können!? Im Prinzip geht es auch wirklich nur um den Vornamen.

Er möchte halt gerne seinen zweiten Namen als Vornamen (also den Namen seines Vaters), weil er den ersten nicht mag und man ihn hier auch nur unter seinem 2. Namen kennt (es ist sein Rufname). Selbst in seinem Land ist der 1. Name sehr sehr altmodisch und eher unbekannt. Er hasst diesen Namen.

Wenn ich das aus dem Merkzettel richtig rausgelesen habe, könnte er die deutsche Form seines 1. Namens nehmen oder einen neuen Vornamen wählen, wenn es keine deutsche Form gibt. Da es keine deutsche Form gibt, könnte er seinen Vornamen frei wählen und somit auch theoretisch seinen 2. Namen wählen, oder? Oder muss das dann unbedingt ein deutscher Name sein?
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Odysseus
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Antwort #5 - 07.04.2016 um 10:17:00
 
Die letzte Frage kann eigentlich nur ein Standesbeamter sicher beantworten - im Idealfall der für Deinen Mann zuständige. Das dürfte der am Standesamt Eurer Eheschließung sein. Falls Ihr da nicht mehr wohnt, könnt Ihr natürlich auch zu Eurem örtlichen Standesamt gehen, die Auskunft erhaltet Ihr auch dort, die Beurkundung letztlich wird aber bei Eurem Ehe-Standesamt vorgenommen.

Die Änderung geht erst nach der EB, fragen könnt Ihr aber natürlich schon vorher.
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