Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
FZF + Krankenversicherung (Gelesen: 1.852 mal)
fluffy
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF + Krankenversicherung
04.04.2016 um 22:12:30
 
Hallo leute,

ich bin freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Soweit ich weiss, hätten meine Familienangehörige (Frau+Kind) also einen Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung über mich. Das Problem ist, dass sie in meinem Heimatland noch sind. Ein vorläufiger Antrag auf die Familienversichrung für die FZF ist damit ausgeschlossen, da Meldebestätigung fehlt. Dennoch habe ich ein Schreiben meiner Krankenkasse bekommen (Inhalt unten).
Meine Frage ist ob es reicht für den Antrag auf FZF oder hab ich da Schwierigkeiten mit ALB bzw. Botschaft? Was soll ich nun am besten machen? Vielen Dank

Zitat:
Sehr geehrter Herr xxx,

hietmit bestätigen wir Ihnen, dass eine Familienversichrung für Ihre Ehefrau und Ihren Sohn grundsätzlich, nach Vorlage aller erforderlichen Dokumente (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Meldebestätigung) möglich ist.

Die Familienversichrung kann ab dem Tag der aus der Anmeldebestätigung hervorgeht durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Andre1981NRW
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 27

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch und schweizerisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF + Krankenversicherung
Antwort #1 - 04.04.2016 um 22:20:24
 
Hallo,

ich habe ebenfalls so ein Schreiben von meiner Krankenkasse bekommen.
Hat die ABH akzeptiert.
Das Verfahren läuft aber noch.
Sollte es der Botschaft nicht genügen, dann kannst Du eine Incoming-Versicherung für einen kurzen Zeitraum für Deine Frau abschliessen und sie dann sobald sie hier ist beim Bürgerbüro anmelden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF + Krankenversicherung
Antwort #2 - 04.04.2016 um 22:25:21
 
@fluffy

Das Schreiben reicht in der Regel.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 04.04.2016 um 22:38:47 von trixie »  
 
IP gespeichert
 
NotLupus
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 356

irgendwo, Germany
irgendwo
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF + Krankenversicherung
Antwort #3 - 04.04.2016 um 22:37:30
 
Zitat:
Ich bin selbst Ausländer/in
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Feuerfisch
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 150
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF + Krankenversicherung
Antwort #4 - 04.04.2016 um 22:39:16
 
Hallo,

ich habe nur eine Bestätigung für meine ABH vorlegen müssen das ich gesetzlich Krankenversichert bin und ich dann meine Frau mit anmelden.
So ein Schreiben wie ihr habe ich nicht von meiner KK bekommen.

LG Gerald
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF + Krankenversicherung
Antwort #5 - 04.04.2016 um 23:31:48
 
@fluffy

Leider war wieder eine Störung hier im Board, so dass ich meine Antwort nicht entsprechend korrigieren konnte.

Da du Ausländer bist, musst auch der LU sicher gestellt sein. Dazu zählt auch ein KV Schutz. Grundsätzlich mag die Bescheinigung der KK hilfreich sein, dass deine Frau und das Kind später familienversicherbar sind. Die KV Pflicht, muss aber bereits am Einreisetag gegeben sein. In den seltesten Fällen ist der Gang zur ABH und zum Meldeamt am Einreisetag möglich, womit die Familienversicherung noch nicht greift. Somit wäre eine Incomingversichrung die einzige Möglichkeit die Versicherungslücke zu schließen.

Bei deutsch-verheiraten Ausländern ist die Sicherung des LU nicht notwendig, somit kann auch eine Krankenversicherungslücke vorhanden sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fluffy
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF + Krankenversicherung
Antwort #6 - 05.04.2016 um 00:49:43
 
Hallo,

@all: Ihr habt mir sehr weiter geholfen, vielen herzlichen Dank für eure schnelle und erleuchtende Erklärungen!


@moderator:
Zitat:
Du darfst Privatnachrichten erst verwenden, wenn Du mindestens 5 Beiträge geschrieben hast!

Mein Fall ist damit geklärt. Ich kann jedoch dem Mod keine PM schicken, so bitte ich auf diesem Wege um die Lösung des Zitates mit dem Inhalt des Briefes aus meinem 1. Post. Die ganz nette Person würde mir niemals verzeihen, wenn sie dies hier mitliest, dafür bin ich ihr sehr dankbar. Vielen Dank!

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.937

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF + Krankenversicherung
Antwort #7 - 05.04.2016 um 06:45:22
 
fluffy schrieb am 05.04.2016 um 00:49:43:
so bitte ich auf diesem Wege um die Lösung des Zitates mit dem Inhalt des Briefes aus meinem 1. Post

Sorry, aber nein. Das Zitat enthält nichts Persönliches, ähnliche
oder gleich lautende Schreiben wird es x-fach geben. Ferner
wäre schon Post #1 zusammenhanglos.

fluffy schrieb am 05.04.2016 um 00:49:43:
Mein Fall ist damit geklärt.

ok. geschlossen
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema