@trixie,
Dein neuester Beitrag zeigt lediglich, dass Du den Tenor und die Fallkonstellation des entsprechenden Urteils nicht begriffen hast.
Die valide und nach wie vor gültige Argumentation Muletas hast Du, ganz offensichtlich,
ebenfalls nicht begriffen. Sonst würdest Du erkennen, dass das zitierte Urteil in der hier diskutierten Fallkonstellation nichts an der Nichterforderlichkeit einer Meldung an die
ABH ändert...
Im Übrigen scheint mir ein "Mit fremden Federn schmücken" nicht der Fall zu sein, da ich nicht nur Muleta als Autoren der Argumentation benannt, sondern auch auf seinen Beitrag bzw. das Folgetopic dazu verlinkt habe.
Lass also diese bösartige Unterstellung.
Oder, halt, jetzt begreife ich...die Bedeutung / Inhalt dieser Redewendung hast Du möglicherweise
ebenfalls nicht begriffen. Dann sei Dir verziehen...
Zu diesem OT-Kram noch eine Anmerkung: Es ist m.E. unerheblich, wie lange jemand in diesem Forum bereits wirkt und wieviele Beiträge (nicht immer klar definierbarer Qualität) jemand möglicherweise verfasst hat - aus meiner Sicht leiten sich daraus keine Platzhirsch-Rechte her...
@fraubena,Dir sind ja nun von der uralteingesesenen(!) Mitforistin trixie die Konsequenzen einer Meldung und/oder Nichtmeldung der Trennung klar aufgezeigt worden:
-Meldest Du die Trennung, kann ggf.(!)
die AE rückbefristet werden.
-Meldest Du die Trennung nicht, ... hoppla, ...kann "zur Strafe" bestenfalls
die AE rückbefristet werden, wenn nicht sowieso schon kurz vor Ablauf stehend
(da brat mir doch einer 'nen Storch)...
[Sarkasmus]Beachte also diese schwerwiegenden, unterschiedlichen Konsequenzen [/Sarkasmus].
Es gilt daher nach wie vor:
Du kannst melden, musst aber nicht.
Was die Abwicklung der Ehe angeht, hat Dir ja Messlatte bereits wertvolle Hinweise gegeben.
Gruß