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Einbürgerung (Gelesen: 3.115 mal)
Lili4U
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01.04.2016 um 21:12:37
 
Ich bin mit meiner Einbürgerung soweit durch, dass ich meinen Pass innerhalb von 14 Tagen zurück an das ukrainische Konsulat senden soll.
Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, wie ich mich in der Zeit ausweisen soll, solange ich die Entlassungsurkunde nicht habe. Wie lange dauert das, bis ich die bekomme?
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Jojo2015I
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Antwort #1 - 02.04.2016 um 07:40:32
 
Wie lange das dauert ist unterschiedlich. Kann auch schon noch einige Wochen dauern.

Ich würde empfehlen, Kopien deines Passes und der Entlassung sowie der EBZ mitzuführen. Du kannst dann erklären, warum du momentan keinen Pass besitzt, sofern eine Kontrolle erfolgt.

Wenn dir das nicht genügt, kannst du bei deiner ABH einen Ausweisersatz beantragen.
Dieser ist aber kostenpflichtig und zwingend haben, musst du ihn nicht.
Die deutschen Behörden haben dich ja aufgefordert deine Staatsangehörigkeit abzugeben und damit auch den Pass.
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Lili4U
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Antwort #2 - 02.04.2016 um 08:39:01
 
vielen Dank für deine Antwort.
Hoffentlich dauert es nicht so lange.
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trixie
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Antwort #3 - 02.04.2016 um 22:56:17
 
Zitat:
Die deutschen Behörden haben dich ja aufgefordert deine Staatsangehörigkeit abzugeben und damit auch den Pass.


Der Einbürgerungskandidat ist sich dessen bewußt, dass das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz die Aufgabe der früheren Staatsangehörigkeit fordert. Wenn er sich nun einbürgern will, willigt er auch in diesem Vorgang ein. Ob er seinen alten Pass nun vor oder nach der Einbürgerung abgeben muss, kann er im auch Vorfeld erfragen und sich Gedanken machen, wie er die passlose Zeit "überbrücken" will.
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Jojo2015I
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Antwort #4 - 03.04.2016 um 06:58:07
 
Und was genau soll das bringen??
Er kann sich ja nicht einfach aussuchen, wann er den Pass abgibt.

Ich habe bisher noch nicht von einem einzige Fall gehört, bei der die von mir beschriebene Vorgehensweise auch nur zu geringsten Problemen, außer ggf ein paar erklärenden Sätzen, geführt hätte.

Verstehe nicht ganz, worauf du mit deiner Antwort hinaus willst, trixie.
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trixie
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Antwort #5 - 03.04.2016 um 23:05:44
 
Jojo2015I schrieb am 03.04.2016 um 06:58:07:
Er kann sich ja nicht einfach aussuchen, wann er den Pass abgibt.

Das mag schon richtig sein, dafür ist aber nicht die EBH verantwortlich zu machen, wenn der TS eine Weile ohne Pass ist. Er muss sich dann nach einer Alternative umsehen.

Auch kommt die Forderung den Pass abzugeben nicht von der EBH, sondern vom Konsulat/Botschaft des anderen Staates.

Deine Worte vermitteln den Eindruck, bei der EBH die Verantwortung der Passlosigkeit zu suchen.

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Ralf
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Antwort #6 - 04.04.2016 um 00:08:16
 
trixie schrieb am 03.04.2016 um 23:05:44:
Auch kommt die Forderung den Pass abzugeben nicht von der EBH, sondern vom Konsulat/Botschaft des anderen Staates.


Richtig. Ich habe im übrigen noch nie von irgentwelchen
ernsthaften Problemen aufgrund von vorübergehender
Passlosigkeit während des Einbürgerungsverfahrens gehört,
da dies den Behörden durchaus bekannt ist. Lediglich wer
eine Auslandsreise plant, muss halt etwas auf das Timing
achten.
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Jojo2015I
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Antwort #7 - 04.04.2016 um 17:15:52
 
Das wollte ich damit auch nicht sagen, lediglich, dass es einem nach meiner Erfahrung keine deutsche Behörde vorwirft.

wie gesagt, Ralf, ich auch nicht.  Zwinkernd
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Lili4U
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Antwort #8 - 09.04.2016 um 12:16:13
 
Ich war inzwischen bei der ABH und die haben mir auch gesagt, dass ich mit der EBZ und einer Kopie meines Reisepasses unterwegs sein soll. Soweit so gut. Nur auf die Frage, wie lange ich jetzt auf die Einbürgerungsurkunde warten muss, konnte ich keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Sie meinten nur "so schnell wie möglich" und das sie "im Moment vie zu tun haben".
Was denkt ihr? 1-2 Monate?
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
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Antwort #9 - 11.04.2016 um 08:25:39
 
Was wir denken, hilft Dir nicht viel.
Grundsätzlich wird die EBH aber bemüht sein, Dich nicht allzulange ohne Pass rumlaufen zu lassen.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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